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Gesund arbeiten im Büro

Neue Branchenregel der DGUV
Gesund arbeiten im Büro

Gesund arbeiten im Büro
Fast die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland arbeitet in Büros. Damit sie gesund bleiben, hat die DGUV ihre Branchenregeln um eine Variante für Bürobetriebe erweitert. Foto: © wavebreak3 - stock.adobe.com

Fast die Hälfte aller Beschäftigten in Deutsch­land (fast 17 Mil­lio­nen) arbeit­et in Büros – Ten­denz steigend. Und viele von ihnen lei­den unter man­gel­nder Bewe­gung während der Arbeit. Kein Wun­der also, dass Erkrankun­gen des Muskel-Skelett-Sys­tems bei den Fehlt­ages­ta­tis­tiken weit vorn liegen. Zu diesem und weit­eren Aspekt des Arbeitss­chutzes im Büro gibt die neue DGUV Regel 115–401 „Branche Büro­be­triebe” der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV) Ver­ant­wortliche umfassende Infor­ma­tio­nen an die Hand.

Potenzielle Belastungen im und am Büro im Fokus

Wie kön­nen Führungskräfte die Arbeit­sor­gan­i­sa­tion so gestal­ten, dass ein möglichst gutes psy­chosoziales Arbeit­sum­feld für die Beschäftigten entste­ht? Wie sieht ein ergonomis­ch­er Büroar­beit­splatz aus? Was ist bei Beleuch­tung und Lärm­schutz im Büro zu beacht­en? Die neue Branchen­regel gibt Antworten auf diese und zahlre­iche weit­ere Fra­gen bei der Organ­i­sa­tion des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Im Fokus ste­ht die Präven­tion poten­zieller Belas­tun­gen am Arbeit­splatz. Die Branchen­regel berück­sichtigt dabei ver­schiedene Arbeits­bere­iche in Büro­be­trieben. Nicht nur das Büro selb­st, son­dern zum Beispiel auch den Tech­nikbere­ich, den Emp­fang und die mobil arbei­t­en­den Mitar­bei­t­erin­nen und Mitarbeiter.

Bildschirmarbeitsverordnung mit drin

„Die neue Schrift berück­sichtigt bere­its die Änderun­gen, die sich durch die Inte­gra­tion der Bild­schir­mar­beitsverord­nung in die Arbeitsstät­ten­verord­nung ergeben haben”, sagt Andreas Stephan, Leit­er des DGUV-Sachge­bi­ets Büro und Präven­tion­sex­perte der Ver­wal­tungs-Beruf­sgenossen­schaft (VBG).

Die DGUV Regel 115–401 „Branche Büro­be­triebe” kann hier herun­terge­laden werden.

Hintergrund: Branchenregeln der DGUV

Die Branchen­regeln der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung sind ein neues Infor­ma­tions­for­mat. Sie set­zen kein eigenes Recht, son­dern fassen das vorhan­dene kom­plexe Arbeitss­chutzrecht für die Unternehmen ein­er bes­timmten Branche ver­ständlich zusam­men. An der Ausar­beitung der DGUV-Regel für Büro­be­triebe waren neben den Experten der Unfal­lver­sicherungsträger auch Arbeit­nehmer- und Arbeit­ge­bervertreter beteiligt.

www.dguv.de

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