Im dunklen Winter, aber auch an einem verregneten, düsteren Sommertag sehnen wir uns nach der Sonne und nach ihrem wohltuend hellen Licht. Ohne Tageslicht könnten wir nicht leben und auch die Pflanzen würden nicht gedeihen. Tageslicht ist Lebensqualität und sollte möglichst auch am Arbeitsplatz vorhanden sein.
Bettina Brucker
„Tageslicht übt eine Reihe komplexer physischer und psychischer Wirkungen auf den Menschen aus. Medizinische Forschungen bestätigen seinen Einfluss auf den menschlichen Organismus, den Hormonhaushalt, das Schlafbedürfnis und die Psyche. Natürliches Licht hebt die Stimmung; künstliche Beleuchtung mit stets konstanter Helligkeit, Farbe und Richtung wirkt dagegen steril und ermüdend. Somit ist ausreichende Beleuchtung mit Tageslicht ein wesentlicher Faktor für das menschliche Wohlbefinden und nicht zuletzt für die Produktivität am Arbeitsplatz“, so Dipl.-Ing. Ernst-Thomas Reuther vom Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V.
Tageslicht weist Gütemerkmale auf, die von künstlicher Beleuchtung nicht zu erreichen sind. Die gewaltige Lichtmenge z. B. oder die Richtung, aus der es kommt, aber auch die Dynamik. Tageslicht verändert sich ständig. Morgens hat es eine andere Farbzusammensetzung als abends. Ein höhere Blauwert lässt uns wach werden und das abendliche Rot trägt dazu bei, dass wir müde werden und sich der Körper auf Schlafen einstellt. Tageslicht hat im Allgemeinen eine positive Wirkung auf die Gesundheit und das Wohlempfinden des Menschen. Und Tageslicht hat eine ausgesprochen gute Qualität fürs Sehen.
Ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen, so will es die neue Arbeitsstättenverordnung für Arbeitsräume, aber auch für Sanitär‑, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte. Da Sonnenlicht aber sehr hell sein und blenden kann, muss die Stärke des Tageslichteinfalls am Arbeitsplatz je nach Art der Tätigkeit reguliert werden können. Das heißt, dass z. B. die Fenster in Arbeitsräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen mit Sonnen- und Blendschutz ausgerüstet sein müssen.
Auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, Beleuchtung, ASR A3.4, geben Auskunft über eine Beleuchtung mit Tageslicht. Hier heißt es unter anderem, dass helle Wände und Decken die Nutzung des Tageslichts unterstützen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Fenster und Oberlichter mit Material verglast sein müssen, die den Farbeindruck möglichst gering verändern. Mit Dachoberlichtern lässt sich übrigens eine gleichmäßige Lichtverteilung erreichen, wenn der Abstand der Oberlichter voneinander nicht größer ist, als der Raum hoch ist.
Tageslicht …
- … hat eine gewaltige Lichtmenge.
- … verändert sich im Tagesverlauf.
- … lässt uns durch höhere Blauwerte wach werden.
- … trägt mit abendlichem Rot dazu bei, dass wir müde werden.
- … beeinflusst den menschlichen Organismus, den Hormonhaushalt, das Schlafbedürfnis und die Psyche.
- … hat eine positive Wirkung auf die Gesundheit.
- … hebt die Stimmung.
- … ist ein wesentlicher Faktor für das menschliche Wohlbefinden.
- … gilt als wesentlicher Faktor für die Produktivität am Arbeitsplatz.
- … hat eine ausgesprochen gute Qualität fürs Sehen.
- … kann blenden, wogegen ein Sonnen- und Blendschutz hilft.
- … wird durch helle Wände und Decken in der Nutzung unterstützt.
Arbeitsplätze sollten, so will es die Vorschrift, vorrangig mit Tageslicht beleuchtet werden. Da aber auch dann gearbeitet wird, wenn nicht ausreichend Tageslicht an den Arbeitsstätten herrscht, müssen diese laut Arbeitsstättenverordnung zudem mit einer angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein, damit Sicherheit und Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.
Kunstlicht gibt es in verschiedenen Ausführungen: grelle Strahler, hart-weiße oder schummrig-gelbe Leuchtmittel. Für jeden Anlass, jeden Bereich und jede Aufgabe kann man passend auswählen. Damit lässt sich auch nachts arbeiten oder alles andere erledigen, wozu man Licht braucht. Allerdings bietet künstliche Beleuchtung in Innenräumen nur einen Bruchteil der Lichtmenge, die z. B. durch natürliches Licht im Fensterbereich von Räumen einfällt.
Bei der künstlichen Beleuchtung in Gebäuden ist auf die Beleuchtungsqualität ebenso zu achten wie auf die richtige Platzierung. In den Vorschriften ist von einer angemessenen künstlichen Beleuchtung die Rede. Angemessen bezieht sich auf die Tätigkeit, sollte aber auch das individuelle Sehvermögen berücksichtigen. Denn man sieht zum Beispiel mit zunehmendem Alter schlechter. Für ältere Beschäftigte sind also höhere Beleuchtungsstärken und eine engere Begrenzung der Blendung notwendig. Wird die grundlegende Beleuchtung im Arbeitsraum durch eine geringe Anzahl an Decken- oder Pendelleuchten erzeugt, sollten zusätzlich Arbeitsplatzleuchten individuell und gezielt eingesetzt werden.
Künstliche Beleuchtung …
- … wirkt oft diffus, steril und ermüdend.
- … kann die Stimmung trüben.
- … kann Leistung und Konzentration verringern.
- … gibt es in verschiedenen Ausführungen, als grelle Strahler, hart-weiße oder schummrig-gelbe Leuchtmittel.
- … kann für jeden Anlass, jeden Bereich und jede Aufgabe passend ausgewählt werden.
- … ist konstant in Helligkeit, Farbe und Richtung.
- … kann punktgenau ausgerichtet werden.
Besser sehen mit dem vollen Lichtspektrum am Arbeitsplatz
Den meisten Menschen macht es zu schaffen, wenn ihnen das Tageslicht fehlt. Leistung und Konzentration lassen nach. Fehlendes Tageslicht kann aber auch auf die Stimmung schlagen oder Depressionen verstärken. Schwaches, schlechtes Licht ist auf Dauer zum Sehen anstrengend. Bei älteren Mitarbeitern kann es durch schlechte Lichtverhältnisse zu Gesundheitsproblemen kommen. Je älter die Mitarbeiter, desto größer ist das Risiko, dass bei ihnen brennende, trockene oder tränende Augen auftreten. Auch Müdigkeit, Antriebslosigkeit oder Kopfschmerzen können durch eine mangelhafte Beleuchtung ausgelöst werden.
Wenn es draußen dunkel und trübe ist, sind wir drinnen aber auf künstliches Licht angewiesen. Doch das Kunstlicht wirkt oft diffus oder macht dort hell, wo man es nicht braucht.
Wer überwiegend drinnen arbeitet – ein Großteil der Bevölkerung der Industriestaaten verbringt fast 90 Prozent seines Lebens in geschlossenen Räumen – sollte am Arbeitsplatz eine Beleuchtung haben, die dem Tageslicht nahe kommt.
Vollspektrale Lichtsysteme beleuchten Innenräume mit sonnenähnlichem Licht. Die Vollspektrum-Tageslichtlampen wirken bei viel und lang anhaltender Dunkelheit mit ihrem Anteil an UV-Licht stimulierend auf den Energiehaushalt. Das Farbspektrum ist dem natürlichen Licht nachempfunden. Bereiche, die bei herkömmlich künstlicher Beleuchtung eher dunkel erscheinen, wirken wie mit Licht durchflutet.
Vollspektrales Licht wird eher als kühl wahrgenommen, weshalb es sich für die gemütliche Sofaecke zu Hause weniger eignet. Allerdings lässt es sich an vielen Arbeitsplätzen einsetzen und dort sinnvoll und energiesparend mit LED-Beleuchtung kombinieren. Tageslichtlampen empfehlen sich für Arbeitsplätze, an denen eine natürliche Farbwiedergabe wichtig ist. Und sie sind auch am Schreibtisch sinnvoll, wenn dieser weit weg vom Fenster steht oder auch abends gearbeitet wird.
Wem es am Arbeitsplatz nicht hell genug ist, der sollte einmal eine Vollspektrum-Tageslichtlampe ausprobieren. Die meisten fühlen sich bei dieser Art des künstlichen Lichts wohler, empfinden das Raumklima als angenehmer und ermüden weniger.
Außerdem belasten vollspektrale Lampen die Augen weniger. So lässt sich wacher, entspannter und leistungsfähiger arbeiten.
Vollspektrale Lichtsysteme …
- … erzeugen sonnenähnliches Licht in Innenräumen.
- … sollen stimulierend auf den Energiehaushalt wirken.
- … sollen wacher, entspannter und leistungsfähiger machen.
Weitere Informationen gibt es u. a. …
… in der Arbeitsstättenverordnung,
… in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, Beleuchtung, ASR A3.4.
… bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter
www.baua.de sowie
… in der Broschüre „Tageslicht am Arbeitsplatz – leistungsfördernd und gesund“ der DGUV.
Unsere Webinar-Empfehlung
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