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Beförderung von Rollstuhlfahrern: Erschreckende Crashtests

Allgemein Sicherheitsbeauftragter Transport und Logistik
Beförderung von Rollstuhlfahrern: Erschreckende Crashtests

Mobil­ität gehört zum täglichen Leben und ist das Recht aller Men­schen. Für die Sicher­heit mobil­er Men­schen gibt es klare und umfassende Vorschriften. Das gilt auch und in beson­derem Fall für behin­derte Mit­men­schen, etwa für Roll­stuhlfahrer. Wenn die Roll­stüh­le als Sitz in Kraft­fahrzeu­gen ver­wen­det wer­den, unter­liegen sie bes­timmten Vorschriften. Sie müssen bes­timmte Prüfkri­te­rien erfüllen. Das Deutsche Insti­tut für Qual­itäts­förderung e. V. (DIQ) hat jet­zt in ein­er Feld­studie fest­gestellt, dass nur ein geringer Teil der trans­portierten Rol­lis diese erfüllt. Die schlim­men Auswirkun­gen solch­er Ver­säum­nisse hat das DIQ mit einem Crasht­est belegt. Etwa 85 Prozent der geprüften Roll­stüh­le entsprachen nicht den Vorschriften. Auf­fäl­lig war auch, dass den Bus­fahrern und Begleit­ern häu­fig nicht die Zeit bleibt, die Roll­stüh­le vorschriftsmäßig zu befes­ti­gen. Sie wer­den in dieser schwieri­gen Sit­u­a­tion häu­fig mit dem Prob­lem alleine gelassen.

Die im Auf­trag des DIQ durchge­führten Crasht­ests zeigten in ihren Auswirkun­gen deut­lich die Unter­schiede zwis­chen den für die Nutzung als Fahrzeugsitz zuge­lasse­nen und den dafür nicht erlaubten Roll­stühlen. Nach den in der Feld­studie und den Crasht­ests gewonnenen Erfahrun­gen sind die Forderun­gen des DIQ klar. „Hier wird am falschen Ende ges­part. Das DIQ fordert die Ver­ant­wortlichen auf, schnell und nach­haltig Abhil­fe zu schaf­fen. Mobil­ität muss auch für behin­derte Men­schen mit den höch­sten Sicher­heits­stan­dards möglich sein. Dazu sind für den Trans­port geeignete Roll­stüh­le und ein­heitliche Anbindun­gen abso­lut notwendig,“ so Thomas Koch, der Geschäfts­führer des DIQ.
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