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Beschäftigte wirksam schützen

Gefahrstoffe auf Baustellen
Beschäftigte wirksam schützen

Beschäftigte wirksam schützen
Trockenschneiden mit dem Trennschleifer, wie hier zu sehen, ist laut Gefahrstoffverordnung verboten. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung gemäß dem Stand der Technik versehen sein, wenn das Freisetzen von Staub nicht durch andere Maßnahmen verhindert werden kann. Fotos: BGBAU
Min­er­alis­che Stäube, Abgase von Bau­maschi­nen, Lösemit­tel oder Dämpfe aus Bitu­men: Die Mitar­beit­er am Bau sind vie­len Gefahrstof­fen aus­ge­set­zt. Risiken birgt das auch dadurch, dass mehrere Gew­erke gle­ichzeit­ig tätig sind. Eine Fach­ta­gung der BG Bau zeigte Gefährdun­gen und Lösun­gen auf.

Wenn die Beschäftigten eines Gewer­bezweiges auf ein­er Baustelle mit Gefahrstof­fen umge­hen, kön­nen auch für die Mitar­beit­er ander­er Gewer­bezweige Gefährdun­gen entste­hen. So wird zum Beispiel bei jedem Bohrvor­gang – um nur eine Tätigkeit zu nen­nen – Quarzs­taub frei. Wenn Gefahrstoffe freige­set­zt wer­den, ver­bre­it­en sie sich unkon­trol­liert. Darauf wies Dr. Har­ald Wil­helm hin, Leit­er des Fachrefer­ates Arbeitss­chut­zor­gan­i­sa­tion der Abteilung Präven­tion der BG BAU. Die BG Bau hat­te am 30. Okto­ber 2012 über 200 Gefahrstof­f­ex­perten aus Ver­bän­den, Unternehmen und Regierungsstellen zu ein­er Fach­ta­gung in Han­nover ein­ge­laden. Die Ver­anstal­tung richtete sich vor allem an die Ziel­gruppe der Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutz Koor­di­na­toren (SiGeKo), die als Beauf­tragter des Bauher­rn die Pla­nung des Bau­vorhabens und den Bauablauf in der gesamten Aus­führungsphase ein­er Baustelle begleit­en. Auf der Tagung wollte die BG BAU den SiGeKo mehr Wis­sen zu Gewer­bezweige über­greifende Gesund­heits­ge­fahren, etwa durch min­er­alis­che Stäube, Abgase von Bau­maschi­nen, Lösemit­tel, Dämpfe aus Bitu­men sowie Min­er­al­wolle-Dämm­stoffe an die Hand geben. Die Teil­nehmer erfuhren etwas über mögliche Alter­na­tiv­en und notwendi­ge Schutzmaßnahmen.

Falsch­er Umgang mit Gefahrstof­fen kann zu erhe­blichen Gesund­heitss­chä­den führen. Mögliche Auswirkun­gen reichen etwa von leicht­en Haut- oder Augen­reizun­gen über chro­nis­che Lun­generkrankun­gen bis hin zu Ner­ven­schädi­gun­gen und Krebs.
Staubbe­las­tung reduzieren
1.663 Anzeigen auf Ver­dacht ein­er staubbe­d­ingten Beruf­skrankheit – Silikose, Siliko-Tuberku­lose und Lun­genkrebs auf Grund von Quarz – reg­istri­erten die gewerblichen Beruf­sgenossen­schaften im Jahr 2011. Baustellen und Staub sind für viele Men­schen untrennbar miteinan­der ver­bun­den. Baus­taub ist aber nicht unge­fährlich. Selb­st Staub, dem keine gifti­gen, kreb­serzeu­gen­den oder ätzen­den Eigen­schaften zuge­sprochen wer­den, kann zu Beschw­er­den der Atemwege führen.
Es ist jedoch möglich, die Belas­tun­gen durch Staub auf Baustellen deut­lich zu reduzieren. Deshalb hat die Beruf­sgenossen­schaft Lis­ten von geprüften handge­führten Bau­maschi­nen mit Geräten zum Entstauben ange­fer­tigt. Auch gibt es Pro­duk­te wie Fliesen­kle­ber und Spachtel­massen, die beim Anmis­chen gar keinen Staub mehr verur­sachen. Darauf wies Wal­ter Gun­re­gen, Fachrefer­at Gefahrstoffe, in der Abteilung Präven­tion der BG Bau hin. Viel Staub wird zudem aufgewirbelt, wenn Säcke aufgeris­sen, zum Anmis­chen von Estrich, Mör­tel oder Putz aus­geschüt­tet und die leeren Säcke beim Zusam­men­le­gen verdichtet wer­den. Ein Ausweg ist es hier, Kle­inst-Silos statt Sack­ware einzuset­zen. Eben­so gibt es Meth­o­d­en gegen Staub, der von den Fahrwe­gen der Baustellen aufgewirbelt wird, etwa im Hoch- und Straßen­bau. So kön­nen Straßen bewässert und Staub­bindemit­tel einge­set­zt wer­den. Bei Verdich­tungsar­beit­en in Gräben lassen sich durch Flüs­sig­bo­den Abgas- und Staubbe­las­tun­gen vermeiden.
Ben­z­in­mo­toren: Gefahr durch giftiges Kohlenmonoxid
Über die Gefahr durch Motorab­gase auf Baustellen sprach Corinne Ziegler, eben­falls vom BG-Bau-Fachrefer­at Gefahrstoffe. Prob­lema­tisch an Ben­z­in­mo­toren ist vor allem das giftige Kohlen­monox­id. Der Gren­zw­ert von Kohlen­monox­id wird zum Beispiel bei Estrichglät­tar­beit­en deut­lich über­schrit­ten, wenn die ben­z­in­be­triebe­nen Glättmaschi­nen keinen Katalysator haben. Diese Arbeit­en wer­den meist in Hallen durchge­führt, oft sind gle­ichzeit­ig andere Gew­erke tätig. Eine mögliche Schutz­maß­nahme gegen Kohlen­monox­id ist der Ein­satz von Elek­tro-Glättmaschi­nen, dabei entste­hen keine Abgase. Weit­er­hin ist der Ein­satz von gas­be­triebe­nen Estrichglät­tern möglich, sowie von ben­z­in­be­triebe­nen Glät­tern mit Katalysatoren, bei denen zwar auch Kohlen­monox­id entste­ht, der Arbeit­splatz­gren­zw­ert jedoch nicht über­schrit­ten wird.
Bei Diesel­mo­toren geht die Gefahr über­wiegend von den kreb­serzeu­gen­den Diesel­mo­toren­e­mis­sio­nen aus. Wenn schad­stoff­freie (Elek­troantrieb) oder schad­stof­farme (Gas­antrieb) Antrieb­stech­niken nicht möglich sind, erlaubt die TRGS den Ein­satz von diesel­be­triebe­nen Maschi­nen in Hallen und Räu­men auss­chließlich mit Diesel­par­tikelfil­tern. Dabei kön­nen fest mon­tierte oder auf­steck­bare Diesel­par­tikelfil­ter ver­wen­det werden.
Zu Kohlen­monox­id­vergif­tun­gen kann es auch bei Arbeit­en in Tief­gara­gen kom­men. Detlev Opara, Leit­er Fachrefer­at Hochbau der Abteilung Präven­tion der BG BAU nan­nte einen Fall aus der Praxis.
Bei Reini­gungsar­beit­en in ein­er geschlosse­nen Tief­garage mit­tels Hochdruck­reinigern mit ölbe­feuerten Erhitzern hat­ten Mitar­beit­er ein­er Gebäud­ere­ini­gungs­fir­ma Kohlen­monox­id­vergif­tun­gen erlit­ten. Grund­sät­zlich seien offene Gara­gen anzus­treben. Sei dies nicht möglich, kön­nte die Reini­gung der Tief­garage zum Beispiel mit­tels Hochdruck­reiniger mit elek­trisch­er Beheizung des Wassers erfol­gen, wenn die entsprechen­den Speisepunk­te einge­plant wären oder es kön­nten Hochdruck­reiniger zum Ein­satz kom­men, die das Wass­er mit Gas erhitzen. Für sta­tionäre mit ein­er sep­a­rat­en Lüf­tung verse­hene Arbeit­splätze kön­nte der Hochdruck­reiniger mit ölbe­feuertem Erhitzer an die Abgasan­lage des Gebäudes angeschlossen werden.
Wenn der Funke über­springt: Brände und Explosionen
Dr. Ker­stin Rath­mann, vom Gefahrstoff Infor­ma­tion­ssys­tem der BG Bau (GISBAU) wies auf Brand- und Explo­sion­s­ge­fahren auf Baustellen hin. Ger­ade wenn mehrere Gew­erke gle­ichzeit­ig tätig sind, muss beachtet wer­den, dass Brände oder Explo­sio­nen erst durch Wech­sel­wirkun­gen zwis­chen den einzel­nen Arbeit­splätzen auftreten kön­nen. Wird beispiel­sweise in einem Rohbau mit lösemit­tel­halti­gen Pro­duk­ten gear­beit­et, dann wer­den brennbare Lösemit­teldämpfe freige­set­zt. Diese sind schw­er­er als Luft, reich­ern sich daher am Boden an und kön­nen sich in benach­barte oder tiefer liegende Bere­iche aus­bre­it­en. Dort kön­nen sie durch geeignete Zündquellen wie zum Beispiel durch Schweiß­funken, die bis zu zehn Meter weit fliegen kön­nen, entzün­det werden.
Unfälle mit brennbaren Bau­chemikalien wie hochentzündliche Bauschäume, lösemit­tel­haltige Bitu­men­vo­ranstriche oder Schweiß­gase, deren Dämpfe bzw. Gase durch Hei­zluft­föne, Schweißbren­ner, Halo­gen­strahler, bren­nende Zigaret­ten oder Heizkör­p­er entzün­det wer­den, sind keine Sel­tenheit. Eine Alter­na­tive ist der Ein­satz nicht brennbar­er Pro­duk­te. So gehören Unfälle durch Ver­puffun­gen bei der Ver­wen­dung von stark lösemit­tel­halti­gen Vorstrichen und Kleb­stof­fen im Boden­bere­ich der Ver­gan­gen­heit an. Heute wer­den lösemit­tel­freie Pro­duk­te, wie in der TRGS 610 beschrieben, verwendet.
Häu­fig treten auch Brände beim Auf­tra­gen von Bitu­men im Heizver­fahren oder beim Ver­schweißen von Bitu­men­bah­nen auf Flachdäch­ern auf. Hier ist es zum Beispiel wichtig, die Menge an entzündlichen Gefahrstof­fen zu begren­zen, Feuer­lösch­er mitzuführen, Schutz­maß­nah­men in einem Erlaub­niss­chein für Feuer­ar­beit­en festzule­gen und eine Brandwache aufzustellen.
Strenge Schutz­maß­nah­men bei „alten“ Mineralwolle-Dämmstoffen
Min­er­al­wolle wird in großem Umgang zur Wärme- und Schalldäm­mung im Hochbau sowie in der tech­nis­chen Isolierung einge­set­zt. Bei Tätigkeit­en mit diesen Pro­duk­ten wer­den jedoch zwangsläu­fig einatem­bare Faser­stäube freige­set­zt. Darauf wies Nor­bert Kluger hin, Leit­er Gefahrstoff-Infor­ma­tion­ssys­tem der BG BAU. Die vor 1996 einge­baut­en „alten“ Min­er­al­wolle-Pro­duk­te wer­den in Deutsch­land als kreb­serzeu­gend bew­ertet. Bei den nach wie vor notwendi­gen Tätigkeit­en mit einge­baut­en „alten“ Min­er­al­wolle-Dämm­stof­fen im Zuge von Abbruch‑, Sanierungs- und Instand­set­zungsar­beit­en gel­ten strenge Arbeitss­chutz­maß­nah­men. Diese sind in der Tech­nis­chen Regel für Gefahrstoffe TRGS 521 beschrieben, die im Früh­jahr 2008 in ein­er Neu­fas­sung veröf­fentlicht wurde.
Die bere­its seit Jahren bewährte Hand­lungsan­leitung „Umgang mit Min­er­al­wolle-Dämm­stof­fen (Glas­wolle, Stein­wolle) wurde auf Basis der TRGS 521 von den beteiligten Ver­bän­den und Insti­tu­tio­nen über­ar­beit­et und liegt seit Mai 2010 in der aktuellen Ver­sion vor. Die Broschüre beschreibt ver­ständlich die notwendi­gen Schutz­maß­nah­men bei unter­schiedlichen Tätigkeit­en mit den „gel­ben Mat­ten“ und kann im Inter­net unter www.gisbau.de herun­terge­laden wer­den. Die Hand­lungsan­leitung kann unter der Abrufnum­mer 341 auch bei der Beruf­sgenossen­schaft der Bauwirtschaft – BG BAU bestellt werden.
Gus­sas­phalt: tem­per­at­urabge­senkt einbauen
Dass Arbeit­er im Tief­bau beim Ein­bau von Asphalt heute weniger Dämpfen und Aerosolen aus Bitu­men aus­ge­set­zt sind, erläuterte Dr. Rein­hold Rühl, Leit­er des Fachrefer­ates Gefahrstoffe der Abteilung Präven­tion der BG BAU. Bis zum Jahr 2008 wurde Gus­sas­phalt bei Tem­per­a­turen bis über 250°C einge­baut. Dabei lagen Expo­si­tio­nen der Beschäftigten bis zu 60 mg/m³ Dämpfe und Aerosole aus Bitu­men vor. Wer­den dem Gus­sas­phalt geringe Anteile von Wach­sen zuge­set­zt, kann er bei niedrigeren Tem­per­a­turen einge­baut wer­den und die Expo­si­tio­nen sind deut­lich geringer. „Wir haben schon Ein­bautem­per­a­turen von unter 200°C beobachtet, üblich sind Tem­per­a­turen um 230°C. Die Expo­si­tio­nen liegen dann unter 10 mg/m³. Das ist seit 2008 Stand der Tech­nik“, sagte Dr. Rein­hold Rühl. Wenn es unklar ist, ob der Gus­sas­phalt in der Tief­garage oder als Estrich im Woh­nungs- oder Indus­triebau nach dem Stand der Tech­nik einge­baut wird, sollte nach der Ein­bautem­per­atur gefragt wer­den und ggf. nach dem Liefer­schein. Darauf kann man erken­nen, ob viskositätsverän­dernde Addi­tive einge­set­zt wer­den. Auch bei Walza­s­phalt ist eine tem­per­at­urabge­senk­te Bauweise möglich. Im Tun­nel muss Walza­s­phalt tem­per­at­urabge­senkt einge­baut werden.

BG BAU-Software WINGIS unterstützt Baubetriebe
Die Gefahrstoff-Soft­ware WINGIS. liefert ver­lässliche und ver­ständliche Infor­ma­tio­nen für die Anwen­der von Bau-Chemikalien. Sie nen­nt Gesund­heits­ge­fahren, Schutz- und Erste-Hil­fe-Maß­nah­men. WINGIS wird regelmäßig aktu­al­isiert und ist als CD-ROM für Mit­glieds­be­triebe der BG BAU kosten­frei erhältlich. Zudem ist die Soft­ware unter www.wingis-online.de ver­füg­bar und seit kurzem auch als WINGIS­mo­bile für jedes SmartPhone.
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