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Fahrbare Arbeitsbühnen sicher verwenden

Alternative Fahrgerüste
Fahrbare Arbeitsbühnen sicher verwenden

Fahrbare Arbeitsbühnen sicher verwenden
Das neu entwickelte, von unten einzuhängende einteilige Sicherheitsgeländer sorgt für einen höchst sicheren Auf- und Abbau des Advanced Safe-T und gewährt dem Anwender bereits während der Montage umfassenden Seitenschutz. Fotos: Hymer-Leichtmetallbau
Gerüste sind auf Baustellen grundle­gende Arbeit­shil­fen. Denn bei länger währen­den Arbeit­en in der Höhe helfen Arbeitsmit­tel mit gesichert­er Plat­tform Absturzun­fälle und phys­i­ol­o­gis­che Belas­tun­gen zu ver­mei­den. Es muss jedoch nicht immer gle­ich ein Fas­sadengerüst mon­tiert wer­den. Je nach­dem, welche Tätigkeit auf der Baustelle auszuführen ist, bieten mod­erne Fahrg­erüste die gle­iche Sicher­heit, sind jedoch flex­i­bler einzuset­zen und deut­lich zeits­paren­der aufzubauen.

„Die Entschei­dung, welche Art von Gerüst ein Betrieb auf ein­er Baustelle ein­set­zen soll, ist immer indi­vidu­ell zu tre­f­fen“, meint Gün­ther Hart­mann, tech­nis­ch­er Leit­er bei Hymer-Leicht­met­all­bau. „Bei großflächi­gen Fas­sadenar­beit­en an Gebäu­den, die von allen Seit­en bear­beit­et wer­den müssen, oder bei Arbeit­en in ein­er Höhe, die die max­i­mal zuläs­sige Stand­höhe für Fahrg­erüste über­schre­it­et, sollte ein Fas­sadengerüst errichtet wer­den. Ste­hen jedoch Arbeit­en an kleineren Flächen wie einem Ein­fam­i­lien­haus oder par­tielle Aus­besserungsar­beit­en an, ist der zeitliche Aufwand für den Auf­bau eines Fas­sadengerüstes sel­ten gerecht­fer­tigt. Hier empfehlen wir den Ein­satz eines Fahrgerüstes.“
Die flex­i­blere Vari­ante bietet eine Rei­he von Vorteilen: Auf- und Abbau sind schnell gemacht und set­zen keine beson­deren Fähigkeit­en voraus. Auf kurzen Dis­tanzen lässt sich ein Fahrg­erüst schnell von einem Ein­sat­zort zum näch­sten bewe­gen, ohne dass es abge­baut wer­den muss. Die nötige Stand­fes­tigkeit wird durch Tra­versen oder durch Ausleger und ab ein­er bes­timmten Höhe durch entsprechende Bal­lastierung erre­icht – das erspart die Bohrlöch­er für die Ver­ankerung in der Fas­sade. Im Gegen­satz zum Fas­sadengerüst kann ein Fahrg­erüst zusät­zlich für Arbeit­en im Innen­bere­ich von Gebäu­den ver­wen­det wer­den. Die in der Regel aus Alu­mini­um gefer­tigten Bauteile eines Fahrg­erüstes sind leicht und gut zu tra­gen und kön­nen dank ihrer kom­pak­ten Bauweise platzs­parend in einem Sprint­er zur Baustelle trans­portiert werden.

Maximal-Nutzlast entscheidet über Art des Einsatzes

Ein wichtiger Punkt schon bei der Auswahl der geeigneten Arbeits­bühne ist die max­i­male Gesamt­be­las­tung. Je nach Belast­barkeit teilen sich die Gerüste in sechs ver­schiedene Lastk­lassen auf. „Auss­chlaggebend für die Ein­teilung ist das flächen­be­zo­gene Nutzgewicht pro Quadrat­meter“, erläutert Gün­ther Hart­mann. „Das beträgt für die Gerüste der Gruppe 2 zum Beispiel 1,5 kN/m². Sie dür­fen nur für Arbeit­en ohne Lagerung von Baustof­fen oder Bauteilen ver­wen­det wer­den. Bei der Lastk­lasse 3 hinge­gen beträgt das Nutzgewicht 2,0 kN/m². Diese Gerüste dür­fen mit Per­so­n­en und Mate­ri­alien beispiel­sweise für Putz‑, Stuck- oder Dachdeck­er­ar­beit­en belastet wer­den, sofern die zuläs­sige Gesamt­last nicht über­schrit­ten wird und trotz Lagerung von Mate­ri­alien auf der Belagfläche eine Durch­gangs­bre­ite von min­destens 0,2 Metern gegeben bleibt. Der Anwen­der sollte sich somit bere­its vor dem Kauf eines Gerüstes klar darüber sein, für welche Arbeit­en er das Gerüst nutzen möchte.“

Vorgaben dienen der Unfallprävention

Wie bei jed­er Art von Steighil­fe gibt es auch bei der Her­stel­lung und Nutzung von Fahrg­erüsten eine Rei­he von Vorkehrun­gen und Vorschriften, die zur Unfal­lver­hü­tung beitra­gen sollen. Nach der Europäis­chen Norm für fahrbare Arbeits­büh­nen EN 1004 müssen die Her­steller bei der Kon­struk­tion dieser Steighil­fen eine Rei­he von Min­dest­nor­men umset­zen, die der Sicher­heit der Anwen­der dienen.
Doch auch für die Anwen­der gibt es bes­timmte Regle­ments zu berück­sichti­gen. Die Her­steller sind verpflichtet, jedem Fahrg­erüst eine aus­führliche Auf­bau- und Gebrauch­san­weisung beizule­gen, die vor der Mon­tage des Gerüstes sorgfältig gele­sen wer­den muss. Den hierin aufge­führten Anleitun­gen und Hin­weisen ist unbe­d­ingt Folge zu leis­ten, denn sie bieten die Basis für den sicheren Auf­bau in der kor­rek­ten Rei­hen­folge und die sichere Nutzung. Für die Mon­tage gilt grund­sät­zlich: Fahrbare Arbeits­büh­nen dür­fen nur bei einem ebe­nen, tragfähi­gen Unter­grund aufgestellt wer­den, die max­i­male Abwe­ichung von der Senkrecht­en darf nicht mehr als 1 Prozent betra­gen. Gegebe­nen­falls sind lastverteilende Unter­la­gen zu benutzen. Falls vorhan­den, unter­stützen Aus­gle­ichsspin­deln das lotrechte Auf­stellen. Eventuell störende Hin­dernisse müssen beseit­igt wer­den. Bei ein­er Ver­wen­dung im Freien oder in offe­nen Gebäu­den darf die Windgeschwindigkeit nicht mehr als 12 Meter pro Sekunde betra­gen – das entspricht Wind­stärke 6 nach der Beau­fort-Skala. Fahrg­erüste müssen frei ste­hen, sie dür­fen nicht mit baulichen Anla­gen oder einem anderen Fahrg­erüst ver­bun­den werden.
Weit­ere Vorschriften regeln die sichere Nutzung des Fahrg­erüsts. Für jeden Anwen­der sollte es selb­stver­ständlich sein, dass ein Gerüst nur in nüchternem Zus­tand und mit geeignetem, fes­tem Schuh­w­erk bestiegen wer­den darf. Der Auf- und Abstieg darf nur innen an den Rah­menteilen erfol­gen, niemals von außen. Keines­falls zuläs­sig ist das Auf- und Absprin­gen oder Umsteigen von Fahrg­erüsten aus. Werkzeuge, Mate­ri­alien oder andere lose Gegen­stände dür­fen nicht auf die fahrbare Arbeits­bühne gewor­fen wer­den. Opti­maler­weise führt der Anwen­der das benötigte Werkzeug in einem Werkzeug­gür­tel mit sich. Gefährlich und daher unzuläs­sig ist es, die Stand­höhe durch die Ver­wen­dung von Leit­ern, Kisten oder anderen Gegen­stän­den zu erhöhen. Soll das Fahrg­erüst ver­set­zt wer­den, ist hier­bei eben­falls den Vorschriften der Gebrauch­san­leitung zu fol­gen. So dür­fen Fahrg­erüste in aufge­bautem Zus­tand niemals mit einem Kran­lastzug oder Sta­pler ver­fahren wer­den, da hier das Risiko beste­ht, dass die einzel­nen Gerüst­teile sich lock­ern oder auseinan­der­fall­en. Wichtig ist, dass sich zum Zeit­punkt des Ver­set­zens keine Per­so­n­en oder losen Mate­ri­alien auf der fahrbaren Arbeits­bühne befind­en – sie kön­nten her­ab­stürzen oder ‑fall­en und somit sich und andere gefährden.

Aufbauanleitungen auch im Internet abrufbar

Sollte die Auf­bau- und Gebrauch­san­leitung abhan­den gekom­men oder nicht mehr richtig les­bar sein, bieten Her­steller wie Hymer-Leicht­met­all­bau unkom­plizierten Ersatz. „Im Down­load­bere­ich unter www.hymer-alu.de kön­nen unsere Kun­den die Anleitung zu jedem unser­er Fahrg­erüste jed­erzeit abrufen und aus­druck­en. So gewährleis­ten wir, dass diese wichti­gen Unter­la­gen immer zur Ver­fü­gung ste­hen“, erk­lärt Gün­ther Hart­mann. Pik­togramme – also die grafis­che Darstel­lung der einzel­nen Infor­ma­tio­nen – auf dem Fahrg­erüst greifen die wichtig­sten Aspek­te der Gebrauch­san­leitung noch ein­mal auf und weisen zusät­zlich auf die kor­rek­te Nutzung der Arbeits­bühne hin. Auch hierzu bietet Hymer-Leicht­met­all­bau eine mehrsprachig gehal­tene Erläuterung im Down­load­bere­ich der Inter­net­seite an.

Korrekte Prüfung von Steigtechnik

Um die Ver­wen­dung beschädigter Teile zu ver­hin­dern, ist die Über­prü­fung des Zus­tandes und der Funk­tions­fähigkeit vor jedem Ein­satz unab­d­ing­bar. Nach Para­graph 10 der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV) ist der Arbeit­ge­ber dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die Arbeitsmit­tel nach der Mon­tage und vor der ersten Inbe­trieb­nahme sowie vor jed­er Inbe­trieb­nahme nach einem Baustellen- oder Stan­dortwech­sel auf ord­nungs­gemäße Mon­tage und sichere Funk­tion kon­trol­liert wer­den. Hierzu hat der Ver­band deutsch­er Leit­ern- und Fahrg­erüs­ther­steller e.V. (VDL) in Zusam­me­nar­beit mit dem Fachauss­chuss „Bauliche Ein­rich­tun­gen“ der Beruf­sgenossen­schaften einen prak­tis­chen Kon­troll­bo­gen erar­beit­et, auf dem sämtliche rel­e­van­ten Prüfkri­te­rien gelis­tet wer­den: Sind Auf­steck­rah­men, Streben, Gelän­der, Plat­tform, Bor­d­bret­ter, Tra­versen und Lenkrollen noch intakt? Liegen Ver­for­mungen, Risse, Beschädi­gun­gen, scharfe Kan­ten, Split­ter, Grate oder Ver­schmutzun­gen vor? Funk­tion­ieren die Schnel­lver­schlüsse? Sind alle mech­a­nis­chen Teile aus­re­ichend geschmiert? Der Kon­troll­bo­gen ste­ht auf der Inter­net­seite von Hymer-Leicht­met­all­bau kosten­frei zum Abruf bereit.
Die Sicht- und Funk­tion­sprü­fung darf auss­chließlich von entsprechend befähigten Per­so­n­en durchge­führt wer­den. Hymer-Leicht­met­all­bau bietet hierzu die Weit­er­bil­dung „Sem­i­nar zur wiederkehren­den Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten und Fahrg­erüsten (nach BGI 694 / BGI 663)“ an, mit der Mit­glieder des Ver­ban­des deutsch­er Sicher­heitsin­ge­nieure (VDSI) gle­ichzeit­ig zwei Weit­er­bil­dungspunk­te im Bere­ich Arbeitss­chutz erhal­ten. Während des sieben­stündi­gen Tagessem­i­nars ver­mit­teln Experten des süd­deutschen Unternehmens grund­sät­zliche Infor­ma­tio­nen zu den ver­schiede­nen Hil­f­s­mit­teln wie Typ­isierung oder Qual­itätsmerk­male zur Her­stel­lung, zu rechtlichen Nor­men und Rah­menbe­din­gun­gen sowie zur sicheren Anwen­dung der Arbeitsmittel.
„Die Teil­nehmer ler­nen, wie unter anderem Fahrg­erüste sich­er einge­set­zt und Unfälle möglichst ver­mieden wer­den kön­nen. Weit­er­hin zeigen wir auf, wie die betriebliche Steigtech­nik nach den Hand­lungsan­leitun­gen der Beruf­sgenossen­schaft kor­rekt geprüft wird“, so Gün­ther Hartmann.

Spezielle Konstruktionen minimieren Absturzrisiko

Neben Über­be­las­tung, fehler­haftem Auf­bau oder beschädigten Teilen zählt vor allem die fehlende Absturzsicherung bei der Mon­tage oder Demon­tage zu den häu­fig­sten Unfal­lur­sachen beim Ein­satz von Fahrg­erüsten. „Beim Auf- und Abbau des Gerüstes ist das Risiko eines Absturzes am höch­sten, da zu diesem Zeit­punkt die sich­ern­den Ele­mente wie Seit­en­schutzstreben teil­weise noch nicht ange­bracht sind“, so Gün­ther Hart­mann. „Viele unser­er Fahrg­erüst­sys­teme ver­fü­gen daher über spezielle Kon­struk­tio­nen, die das Absturzrisiko beim Auf­bau minimieren.“
Die mod­u­lare Fahrg­erüst-Serie Advanced Safe‑T von Hymer-Leicht­met­all­bau gewährleis­tet beispiel­sweise bere­its während des Auf­baus kon­tinuier­lichen Seit­en­schutz durch ein neu entwick­eltes, ein­teiliges Sicher­heits­gelän­der. Das Gelän­der wird bequem von unten einge­baut und über selb­st­sich­ernde Hak­en arretiert. Aufeinan­der auf­bauende Kom­plett-Mod­ule ermöglichen Arbeit­shöhen von 3 bis 7 Metern im Innenbereich.
Bei der Vari­ante für unebene Unter­gründe mit höhen­ver­stell­baren, spin­del­baren Lenkrollen sind Arbeit­shöhen von bis zu 11 Metern möglich. Durch die kom­pak­ten Abmes­sun­gen und ein geringes Gewicht der einzel­nen Kom­po­nen­ten kann das Gerüst selb­st in kleineren Nutz­fahrzeu­gen bequem trans­portiert werden.
Die Fahrg­erüste des Hymer-Sor­ti­ments SC80 ver­fü­gen über den Hymer-Com­for­t­auf­bau, der basierend auf ein­er neu definierten Auf­bau­rei­hen­folge max­i­male Sicher­heit, Funk­tion­al­ität und Kom­fort bietet. Die Anwen­der sind beim Auf- und Abbau jed­erzeit durch Gelän­der­streben gesichert. Mit Hil­fe des in der Prax­is erprobten Auslegersys­tems mit Bajonettver­schluss und der prak­tis­chen Auf­bauhil­fe, dem soge­nan­nten Hymer-Lifter, wer­den schon vor Besteigen der Arbeits­bühne alle sicher­heit­srel­e­van­ten Gerüst­teile ange­bracht und die Gerüst­mon­tage wird so ein­fach und sich­er wie noch nie.

Drei Grundregeln

Gün­ther Hart­mann gibt den Anwen­dern drei entschei­dende Grun­dregeln mit auf den Weg: „Generell soll­ten Gerüste bevorzugt wer­den, die eine sichere Auf­baumeth­ode bieten. Der Auf- und Abbau sollte immer nach Anleitung gemacht wer­den. Hier­bei sorgt das Vier-Augen-Prinzip – also die abschließende Über­prü­fung des kor­rek­ten Auf­baus vor der Nutzung durch eine zweite Per­son – für noch mehr Sicher­heit. Und alle Gerüst­teile müssen regelmäßig auf Beschädi­gun­gen unter­sucht werden.“

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