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Fahrzeuge sicher beladen!

Fahr- und Ladepersonal betroffen
Fahrzeuge sicher beladen!

Beim Ein­satz von Fahrzeu­gen kommt es im Beruf­sall­t­ag immer wieder zu schw­eren Unfällen. Und das gilt nicht nur für die Teil­nahme im öffentlichen Verkehrsraum. Gefährdun­gen ergeben sich bei allen Tätigkeit­en am oder in der Nähe des Fahrzeuges. Ins­beson­dere das Be- und Ent­laden von Fahrzeu­gen ist gefährlich und führt nicht sel­ten zu Ver­let­zun­gen des Fahr- und Lade­per­son­als. Lesen Sie hier, wie sich das Be- und Ent­laden von Fahrzeu­gen sicher­er gestal­ten lässt.

Markus Tis­chen­dorf Präven­tions­di­enst Ham­burg BG ETEM tischendorf.markus@bgetem.de

Um Per­so­n­en durch unkon­trol­lierte Fahrzeug­be­we­gun­gen nicht zu ver­let­zen, ist das Fahrzeug zur Be- und Ent­ladung gegen Wegrollen zu sich­ern. Dies wird vor­rangig durch Betäti­gen der Fest­stell­bremse erre­icht. Beim Arbeit­en im Gefälle oder auf einem sehr unebe­nen Gelände muss das Fahrzeug zusät­zlich durch Unter­legkeile gesichert wer­den. Was zunächst so selb­stver­ständlich klingt, wird im stres­si­gen Arbeit­sall­t­ag jedoch gele­gentlich vergessen. Die Fol­gen kön­nen schw­er­wiegend sein, wie die nach­fol­gende Unfallbeschrei­bung zeigt: An ein­er Lader­ampe sollte ein Sat­telkraft­fahrzeug mit Getränkek­isten beladen wer­den. Der Fahrer ver­säumte es, sein Fahrzeug auf der schiefen Ebene ord­nungs­gemäß zu sich­ern, so dass es sich plöt­zlich in Bewe­gung set­zte. Das führerlose Fahrzeug über­querte eine Straße und prallte in ein benach­bartes Gebäude. Zum Glück blieb es beim Sach­schaden, da sich zum Unfal­lzeit­punkt auf der gegenüber­liegen­den Straßen­seite keine Per­so­n­en aufhielten.
Sta­pler­be­ladung nicht ohne Risiko
Ein weit­eres Unfall­risiko entste­ht dadurch, wenn Fahrzeuge mit Hil­fe eines Gabel­sta­plers von ein­er Lader­ampe aus beladen beziehungsweise ent­laden wer­den. Hier ist eine gute Ver­ständi­gung zwis­chen Lkw-Fahrer und Sta­pler­fahrer drin­gend notwendig! Nicht sel­ten ereigneten sich in der Ver­gan­gen­heit schwere Sta­plerun­fälle, weil der Fahrer bere­its vor Beendi­gung der eigentlichen Lade­tätigkeit seine Tour fort­set­zte. Als Resul­tat stürzten die betrof­fe­nen Gabel­sta­pler von der Lader­ampe herab, wobei sich die Sta­pler­fahrer häu­fig schw­er ver­let­zten. Nicht zulet­zt deswe­gen müssen Gabel­sta­pler über eine so genan­nte Rück­hal­teein­rich­tung für den Fahrer ver­fü­gen. Als Fahrer-Rück­hal­teein­rich­tung kom­men geschlossene Fahrerk­abi­nen, seitliche Bügel­sys­teme oder Beck­en­gurte zur Anwen­dung. Die Benutzung von Beck­en­gurten ist als schlecht­este Lösung anzuse­hen, da sie allein von der Akzep­tanz des Sta­pler­fahrers abhängig ist. Alle genan­nten Fahrer-Rück­hal­teein­rich­tun­gen ver­hin­dern nicht den Absturz von der Rampe, min­imieren gle­ich­wohl aber die Ver­let­zungss­chwere im Falle eines Unfalles.
Um Absturzun­fälle von Gabel­sta­plern an Lader­am­p­en zu ver­hin­dern, hat sich in der Prax­is eine andere tech­nis­che Lösung als geeignet erwiesen. Mit Hil­fe von Unter­legkeilen, welche gebäude­seit­ig an der Lader­ampe befes­tigt sind, wer­den sowohl außen als auch innen geeignete Ampelsig­nalan­la­gen ges­teuert. Befind­et sich der Unter­legkeile in Schutzstel­lung (das Fahrzeug ist also gegen Wegrollen gesichert), so schal­tet die Ampel im Inneren des Gebäudes auf „Grün“. Dies ist für den Lager­mi­tar­beit­er der Hin­weis dafür, dass er mit dem Lade­vor­gang begin­nen bzw. diesen weit­er fort­führen kann. Im Außen­bere­ich der Rampe ste­ht die Ampel für den Lkw-Fahrer auf „Rot“. Sie zeigt ihm an, dass der Lade­vor­gang noch nicht been­det ist. Nach Beendi­gung des Lade­vor­gangs wird der Unter­legkeil wieder ent­fer­nt. Nun ste­ht die Ampel innen auf „Rot“ (Laden ver­boten!) und außen auf „Grün“ (Weit­er­fahrt zulässig!).
Be- und Ent­laden von Hand
Neben Gabel­sta­plern kön­nen bei der Be- und Ent­ladung von Fahrzeu­gen auch andere tech­nis­che Hil­f­s­mit­tel zum Ein­satz kom­men. Hierzu gehören beispiel­sweise Kranan­la­gen, welche jedoch eine Zugangsmöglichkeit von oben erfordern (z. B. offene Pritsche, Schiebe­plane im Dachauf­bau). Fern­er wer­den als Hil­f­s­mit­tel Sack­kar­ren, Roll­wa­gen, Roll­con­tain­er und Roll­bret­ter ver­wen­det. Sofern diese Ein­rich­tun­gen nicht ein­set­zbar sind, müssen die Waren und Güter manuell gehoben und getra­gen wer­den. Zur Ver­mei­dung von Wirbel­säu­len­ver­let­zun­gen sollte das Ladegewicht je Pack­stück auf max. 15 kg (für Frauen) bzw. 20 kg (für Män­ner) beschränkt sein. Bei häu­fi­gen Hebe- und Tragevorgän­gen sowie bei ungün­sti­gen Kör­per­hal­tun­gen sind die genan­nten Max­i­mal­gewichte zu reduzieren. Es emp­fiehlt sich, die betrof­fe­nen Lager­mi­tar­beit­er in ein­er Rück­en­schule über das „richtige Heben und Tra­gen von Las­ten“ zu informieren. Hier­bei wird u. a. gel­ernt, dass der Rück­en beim Heben niemals gebeugt wer­den sollte. Vielmehr soll­ten die Mitar­beit­er in die Knie gehen und somit die Las­tauf­nahme mit ger­a­dem Rück­en durch­führen. Außer­dem sind die entsprechen­den Waren und Güter möglichst nah am Kör­p­er zu tra­gen, wobei unnötige Drehbe­we­gun­gen der Wirbel­säule zu ver­mei­den sind.
Achtung, kippge­fährdete Ladegüter!
Eine beson­dere Gefahr stellt der Trans­port von kippge­fährde­ten Ladegütern da. Kippge­fährdet sind Waren und Güter immer dann, wenn sie über einen hohen Schw­er­punkt und / oder über eine geringe Auf­s­tands­fläche ver­fü­gen. Nach Möglichkeit soll­ten kippge­fährdete Ladegüter daher liegend trans­portiert wer­den. Ist dies nicht möglich, ist die Stand­sicher­heit der Ware durch eine geeignete Trans­portver­pack­ung herzustellen.
Beim Trans­port von Ladegütern mit Fahrzeu­gen treten Beschle­u­ni­gungskräfte auf, welche durch die Fahrbe­we­gun­gen des Lkw verur­sacht wer­den. Diese Beschle­u­ni­gungskräfte wirken nicht nur auf das Fahrzeug, son­dern auch auf das Ladegut. Daher beste­ht beim Ent­laden von Fahrzeu­gen die Gefahr, dass Per­so­n­en beim Öff­nen von Bor­d­wän­den und Heck­türen durch kip­pende beziehungsweise her­ab­fal­l­ende Ladegüter getrof­fen wer­den. Die erste Sicher­heit­sregel lautet daher, dass Ver­schlüsse von Bor­d­wän­den und Heck­türen nur von einem Stan­dort außer­halb des Schwenkbere­ich­es zu betäti­gen sind. Darüber hin­aus ist es sin­nvoll, die Ladung für den Güter­trans­port mit speziellen Zur­rgurten durch Niederzur­ren zu sich­ern. Das Niederzur­ren ist eine kraftschlüs­sige Sicherungsmeth­ode, wobei die zu sich­ern­den Ladegüter mit­tels Zur­rgurten überspan­nt und durch geeignete Ratschen auf die Lade­fläche gepresst werden.
Beim Öff­nen von herkömm­lichen Ratschen kann der Mitar­beit­er meis­tens nicht erken­nen, ob die Ladung kippge­fährdet ist. Nicht sel­ten wur­den Per­so­n­en beim Emp­fang der Ware durch Lösen des let­zten Zur­rgur­tes über­rascht und von der her­ab­fal­l­en­den Ladung getrof­fen. Um das Umkip­pen der Ladung beim Lösen der Zur­rmit­tel zu ver­mei­den, soll­ten spezielle Ratschen mit „Lad­e­druck­erken­nung“ einge­set­zt wer­den. Diese speziellen Ratsch­enele­mente öff­nen den Zur­rgurt nicht schla­gar­tig, son­dern stufen­weise. Der Bedi­ener erken­nt dadurch, dass die Ladung her­abz­u­fall­en dro­ht und kann entsprechende Gegen­maß­nah­men ein­leit­en (z. B. die zusät­zliche Sicherung der Ladung durch den Ein­satz eines Gabel­sta­plers). Auskun­ft über geeignete Zur­rgurt­sys­teme zur Ladungssicherung enthält man unter anderem bei den ein­schlägi­gen Her­stellern oder den Präven­tion­s­abteilun­gen der Unfallversicherungsträger.
Sicheres Auf- und Absteigen
Das Auf- und Absteigen am Lkw führt häu­fig zu Unfällen. Durch Her­ab­stürzen oder Abrutschen von den Stufen (z. B. zum Führerhaus) und Sprossen ver­let­zen sich Fahrer immer wieder. Typ­is­che Ver­let­zun­gen sind Fersen­bein­brüche, Schien- und Waden­bein­brüche, Knöchel­brüche sowie Bän­der­risse. Um dies zu ver­mei­den, müssen die einge­set­zten Fahrzeuge mit geeigneten Auf­stiegen zum Führerhaus, zum Arbeit­splatz hin­ter dem Führerhaus (zum Her­stellen von Leitungsverbindun­gen) sowie zur Lade­fläche aus­gerüstet sein. Das Auf- und Absteigen über Reifen, Fel­gen, Radnaben oder den Unter­fahrschutz ist gefährlich und daher grund­sät­zlich ver­boten! Das Führerhaus des Lkw ist immer vor­wärts zu besteigen, dass Ver­lassen erfol­gt immer rück­wärts. Nur so ist es dem Fahrer möglich, jed­erzeit einen sicheren Halt zu haben. Auf keinen Fall sollte das Fahrper­son­al aus dem Führerhaus oder von der Lade­fläche her­ab­sprin­gen. Zum einen wirken anson­sten unnötig hohe dynamis­che Kräfte auf die Knie- und Fußge­lenke des Fahrers, zum anderen reichen schon kleine Uneben­heit­en im Unter­grund aus, um die oben genan­nten Ver­let­zun­gen zu verursachen.
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