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Handschuhe zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen

Persönliche Schutzausrüstung
Handschuhe zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen

Gefährdun­gen der Hände durch mech­a­nis­che Ein­wirkun­gen wer­den im beru­flichen All­t­ag nahezu über­all angetrof­fen, sei es beim Anfassen rauer, spitzer oder schar­fkantiger Werk­stücke, beim Bedi­enen von Maschi­nen oder beim Führen von Werkzeu­gen. Häu­fig sind schmerzhafte Schür­fwun­den, Schnitt- und Stichver­let­zun­gen die Folge.

Frank Zuther E‑Mail: zuther@frankzuther.de

Pro Jahr verze­ich­nen die Unfal­lver­sicherungsträger mehr als 900.000 meldepflichtige Arbeit­sun­fälle. In etwa 40% der Fälle sind die Hände, Handge­lenke und Unter­arme betrof­fen. Viele dieser Unfälle hät­ten durch das Tra­gen geeigneter Schutzhand­schuhe ver­hin­dert oder in ihrer Schwere ver­ringert wer­den können.
Für Hand­schuhe zum Schutz vor mech­a­nis­chen Gefährdun­gen kön­nen je nach Art der Gefährdung und zusät­zlichen Anforderun­gen unter­schiedliche Mate­ri­alien geeignet sein. Bei rein mech­a­nis­ch­er Belas­tung ste­hen Strick­hand­schuhe (mit und ohne Beschich­tung) sowie Leder­hand­schuhe im Vorder­grund. Kom­men chemis­che Ein­wirkun­gen hinzu, müssen Chemikalien­schutzhand­schuhe ver­wen­det werden.
In Teil eins der Serie wird der Schw­er­punkt auf den Ein­satz von Leder­hand­schuhe gelegt. Entsprechend wer­den in Teil zwei der Serie in der näch­sten Aus­gabe des Sicher­heits­beauf­tragten Strick­hand­schuhe das zen­trale The­ma sein.
Um eine ver­gle­ichende Leis­tungs­beschrei­bung für Hand­schuhe entsprechend der häu­fig­sten Ver­let­zun­gen zu ermöglichen, wurde 1994 die Norm EN 388 mit den stan­dar­d­isierten Prü­fun­gen für die Abriebfes­tigkeit zum Schutz vor Schür­fwun­den, die Schnit­tfes­tigkeit zum Schutz vor Schnit­twun­den und die Durch­stich­fes­tigkeit zum Schutz vor Stich­wun­den veröf­fentlicht. Zusät­zlich bein­hal­tet diese Norm noch eine Prü­fung auf die Weit­er­reißfes­tigkeit, die sich jedoch nicht auf den Schutz vor Ver­let­zun­gen bezieht, son­dern als Mate­ri­al­prü­fung zu sehen ist.
Auch Chemikalien­schutzhand­schuhe wer­den entsprechend dieser Norm geprüft. Zusät­zlich müssen sie der EN 374 entsprechen, die mit dem Pik­togramm „Becher­glas“ oder dem Pik­togramm „Erlen­mey­erkol­ben“ inklu­sive drei Buch­staben gekennze­ich­net wer­den (s. Abb. 3). Die Buch­staben geben an, gegen welche der Stoffe aus der Liste der 12 Prüf­chemikalien der Hand­schuh min­destens 30 Minuten beständig ist.
Nach­fol­gend wird auf den Ein­satz und die Anforderun­gen von Leder­hand­schuhen eingegangen.
Hand­schuhe aus Leder
Leder­hand­schuhe haben im Arbeitss­chutzbere­ich eine sehr lange Tra­di­tion. Je nach Led­er-Art und Ger­b­ver­fahren liegen ihre Vorteile vor allem in der guten Durch­stich­fes­tigkeit, ihrer Hitzebeständigkeit und dem, wenn auch begren­zten, Schutz vor Quetschungen.
Defizite im Ein­satz gibt es jedoch bei Arbeitsvorgän­gen mit höheren Anfor- derun­gen an die Fin­ger­be­weglichkeit und das Tastempfind­en. Weit­er­hin bietet Led­er bei Schnittge­fährdun­gen oft keinen aus- reichen­den Schutz. Durch indi­vidu­elle Kom­bi­na­tio­nen mit Schnittschutzein­la­gen kann dieser Nachteil jedoch umgan­gen werden.
Anwen­dungs­beschränkun­gen gibt es fern­er bei Kon­tak­ten mit Flüs­sigkeit­en und Ölen, da Led­er dieses aufn­immt, so dass sie sich im Innern des Hand­schuhs anre­ich­ern kön­nen. Durch eine Hydropho­bierung soll dieser Nachteil umgan­gen wer­den, jedoch ist anzu­rat­en, dies vor dem Ein­satz zu prüfen, da die Art der Hydropho­bierung dabei eine große Rolle spielt. Oft steckt hin­ter dem Begriff „hydropho­biertes Led­er“ nichts weit­er als eine Beze­ich­nung. Flüs­sigkeits­dicht wird der Hand­schuh dadurch auch nicht, so dass sein Ein­satzbere­ich immer bei trock­e­nen oder allen­falls leicht feucht­en Tätigkeit­en liegen wird. Eine Aus­nahme bilden Leder­hand­schuhe, die mit speziellen Näss­eschutz-Mem­bra­nen aus­ges­tat­tet sind.
Weit­ere Mate­ri­alkom­bi­na­tio­nen für spezielle Arbeit­splatzan­forderun­gen sind beispiel­sweise Baum­woll-Einziehfut­ter für die Win­ter­pe­ri­o­den oder Käl­te­bere­iche und hitzebeständi­ge Nachrüs­tung bei Schweißerschutzhandschuhen.
Leder­hand­schuhe sind im Schweißer­schutz oblig­at. Daneben sind sie bish­er unübertrof­fen bei allen Tätigkeit­en, bei denen mit spitzen, ungeschlif­f­e­nen Gegen­stän­den gear­beit­et wird (Grate) sowie beim Han­dling mit heißen, öli­gen Blechen, da beschichtete Strick­hand­schuhe nur bed­ingt tem­per­aturbeständig sind. Es soll­ten jedoch immer qual­i­ta­tiv hochw­er­tige Leder­hand­schuhe zum Ein­satz kom­men. Im Kas­ten auf dieser Seite sind einige Tipps zur Auswahl aufgeführt.
Seit Jahren sinkt der Ein­satz von Leder­hand­schuhen zugun­sten von Strick­hand­schuhen. Trotz­dem haben Leder­hand­schuhe in wichti­gen Bere­ichen des Arbeitss­chutzes eine Daseins­berech­ti­gung. Sie sind im Schweißer­schutz- und Hitzeschutzbere­ich bei vie­len Tätigkeit­en nicht ersetzbar.
Die „zweite Haut“ hat weit­er­hin gegenüber Strick­hand­schuhen den Vorteil der guten Durch­stich­fes­tigkeit, so dass sie bei Tätigkeit­en mit spitzen Gegen­stän­den bevorzugt ver­wen­det werden.
Acht­en Sie bei der Auswahl von Leder­hand­schuhen immer auf gute Qual­ität. Pro­duk­te mit fehlen­der oder unzure­ichen­der Kennze­ich­nung, schlechter Ver­ar­beitung sowie mit strengem Geruch soll­ten nicht einge­set­zt wer­den. Auch beim Ein­satz von Leder­hand­schuhen sollte deren Eig­nung für eine Tätigkeit in einem Prax­is­test bestätigt wer­den. Dieser lässt auch Rückschlüsse auf die Standzeit­en und damit auf das reale Preis-Leis­tungsver-hält­nis zu.
In der näch­sten Aus­gabe des Sicher­heits­beauf­tragten wird über Strick­hand­schuhe zum Schutz vor mech­a­nis­chen Belas­tun­gen berichtet.
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