Nachtrag zum Fachartikel „Schweißerschutzhandschuhe – Sorgfältig auswählen!“(Sicherheitsbeauftragter 3/2013, 12–15):
Im oben genanntem Fachartikel wurde auf die Kennzeichnung von Schweißerschutzhandschuhen eingegangen. In Abb. 2 dieses Artikels ist ein Beispiel für eine korrekte Kennzeichnung gegeben. Hierzu erreichte uns die Frage, ob die Angabe des Erscheinungsjahres der angewendeten Norm zwingend ist.
Gemäß EN 420 muss ein Handschuh, sofern er normenkonform geprüft wurde, mit dem Piktogramm sowie der Nummer der spezifischen Norm inklusive Leistungsstufen gekennzeichnet werden.
Während beispielsweise für Chemikalienschutzkleidung das Piktogramm inklusive der Angabe des Erscheinungsjahres der Norm erfolgt, lässt die derzeitige Version der EN 420 eine Kennzeichnung unter Angabe der Norm ohne Erscheinungsjahr zu. Zum jetzigen Zeitpunkt ist bei der Kennzeichnung von Handschuhen die Angabe des Erscheinungsjahres/Version der Norm bisher nicht ausdrücklich gefordert und ist daher momentan noch kein Bewertungskriterium bei Baumusterprüfungen.
Hinweis: Die harmonisierten Normen sind in jeweils aktueller Version in einem Verzeichnis gelistet, das unter der Internetadresse http://www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktinformationen/Normenverzeichnisse.html (Normen gemäß Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt – 8. ProdSV) jedem zugänglich ist. Das Entsprechen dieser Normen löst bei den Behörden zunächst die Vermutungswirkung aus, da davon ausgegangen wird, dass diese Normen in der dort angegebenen Version alle gesetzlichen Auflagen für sichere PSA erfüllen.
Dem Text der EN 420 entsprechend kann die Kennzeichnung auf dem Handschuh aktuell mit Normennummer ohne Angabe des Erscheinungsjahres erfolgen.
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