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Lasten sicher anschlagen

Einsatz von Seilen, Ketten und textilen Anschlagmitteln
Lasten sicher anschlagen

Kranan­la­gen sind auf Baustellen und in den meis­ten Betrieben nicht mehr wegzu­denken. Sie ermöglichen den Trans­port von großen, sper­ri­gen und schw­eren Bauteilen wie beispiel­sweise Stahlkon­struk­tio­nen, Beton­fer­tigteilen, Maschi­nen und anderen Indus­triegütern. Dem Kran­führer kommt hier­bei eine wichtige Auf­gabe zu. Aber auch der Anschläger der Last führt eine ver­ant­wor­tungsvolle Tätigkeit durch. Lesen Sie hier, wie und mit welchen Hil­f­s­mit­teln Las­ten sich­er angeschla­gen wer­den können.

Markus Tis­chen­dorf, BG ETEM tischendorf.markus@bgetem.de

Beim Ein­satz von Kranan­la­gen und Hebezeu­gen haben sich einige Fach­be­griffe etabliert, auf die an dieser Stelle zunächst kurz einge­gan­gen wer­den soll. Im Kran­be­trieb wird häu­fig der Begriff Las­tauf­nah­meein­rich­tun­gen ver­wen­det. Hierzu gehören Trag­mit­tel, Las­tauf­nah­memit­tel und ver­schiedene Typen von Anschlagmitteln.
  • Als Trag­mit­tel wer­den die Ein­rich­tun­gen und Bauteile des eigentlichen Hebezeuges (z. B. Seil- oder Ket­ten­trieb, Kran­hak­en) bezeichnet.
  • Las­tauf­nah­memit­tel sind nicht zum Hebezeug gehörende Ein­rich­tun­gen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Trag­mit­tel des Hebezeuges ver­bun­den wer­den kön­nen. Hierzu gehören z. B. Greifer, Klem­men und Traversen.
  • Abwe­ichend hier­von stellen Anschlag­mit­tel (Seile, Ket­ten, Hebe­bän­der, Rund­schlin­gen) eine Verbindung zwis­chen Trag­mit­tel und Last oder Trag­mit­tel und Las­tauf­nah­memit­tel her.
Eine Über­sicht über die genan­nten Begriffe zeigt die neben­ste­hende Abbildung.
Auswahl von Anschlagmitteln
Als Anschlag­mit­tel kom­men Stahldraht­seile, Anschlagket­ten sowie Hebe­bän­der und Rund­schlin­gen zur Anwen­dung. Jedes der hier genan­nten Anschlag­mit­tel hat seine Berech­ti­gung, da keines der Hil­f­s­mit­tel zum Las­ten­trans­port alle Vorteile für sich beanspruchen kann. Denn wo Licht ist, da ist bekan­ntlich auch Schat­ten. Welch­es Anschlag­mit­tel also das geeignet­ste Hil­f­s­mit­tel ist, kann pauschal nicht beant­wortet wer­den. Vielmehr kommt es auf die betriebliche Sit­u­a­tion, das Last­gewicht sowie die indi­vidu­ellen Eigen­schaften der Last (z. B. scharfe Kan­ten) an.
In vie­len Betrieben wer­den Stahldraht­seile ver­wen­det. Sie sind preis­gün­stig, schmiegsam und außer­dem lastscho­nend. Zudem sind sie geeignet für glat­te, rutschige oder ölige Ober­flächen. Stahldraht­seile sind ver­hält­nis­mäßig leicht und daher gut zu hand­haben. Ein beson­der­er Vorteil ist, dass sich die Ver­schleiß­gren­ze eines Stahldraht­seiles langsam ankündigt und durch den Anwen­der optisch gut zu kon­trol­lieren ist (z. B. Anzahl der Draht­brüche bezo­gen auf eine definierte Länge). Stahldraht­seile wer­den entwed­er als nor­males Litzen­seil oder als soge­nan­ntes Kabelschlag­seil einge­set­zt. Der Vorteil des Kabelschlag­seiles liegt darin, dass es beson­ders biegsam ist und sich daher gut an die Last­ge­ome­trie anpasst. Dieser Vorteil wird jedoch erstrit­ten durch eine gerin­gere Tragfähigkeit (ver­glichen mit einem Litzen­seil bei gle­ichem Seil­durchmess­er) und einen höheren Preis. Als Seilend­verbindun­gen von Anschlag­seilen kom­men Ver­pres­sun­gen, Spleiße oder deren Kom­bi­na­tion („Flämis­ches Auge“) zur Anwendung.
Anschlagket­ten besitzen eine hohe Mate­r­i­al- und Fer­ti­gungs­güte (z. B. Güteklasse 10, 12). Daraus ergeben sich für hochfeste Anschlagket­ten große Tragfähigkeit­en bei gle­ichzeit­ig reduziertem Mate­ri­alein­satz, welch­er wiederum das Gewicht ver­min­dert. Den­noch bleibt das rel­a­tiv hohe Gewicht der Anschlagkette ein Nachteil gegenüber anderen Hil­f­s­mit­teln zum Las­ten­trans­port. Vorteil der Anschlagkette ist, dass die Stränge durch Verkürzungse­le­mente indi­vidu­ell, schnell und sich­er ver-kürzt wer­den können.
Tex­tile Anschlag­mit­tel kön­nen als Hebe­bän­der oder Rund­schlin­gen aus­ge­führt sein. Hebe­bän­der und Rund­schlin­gen schmiegen sich gut an die Last an, sind ein­fach zu hand­haben (geringes Gewicht) und außer­dem die kostengün­stig­ste Alter­na­tive. In der Regel wer­den sie aus dem Werk­stoff Poly­ester gefer­tigt und sind beständig gegen Öle, Fette und Treib­stoffe. Beim Kon­takt mit Chemikalien ist Vor­sicht geboten. Ein erhe­blich­er Nachteil von tex­tilen Anschlag­mit­ten ist, dass sie beson­ders empfind­lich gegenüber schar­fen Kan­ten sind. Daher sind beim Vorhan­den­sein von schar­fen Kan­ten (Kan­ten­ra­dius klein­er als die Dicke des Anschlag­mit­tels) geeignete Kan­ten­schützer zu benutzen.
Für alle Anschlag­mit­tel gilt, dass die max­i­mal zuläs­sige Tragfähigkeit nicht über­schrit­ten wer­den darf. Die Tragfähigkeit des Anschlag­mit­tels ist der Kennze­ich­nung des Arbeitsmit­tels (Anhänger, Etikett) zu ent­nehmen. Jedoch ist zu beacht­en, dass die Tragfähigkeit des Anschlag­mit­tels abhängig ist von der Anzahl der tra­gen­den Stränge, der Anschla­gart sowie dem Neigungswinkel.
Ein­fluss von Anschla­gart und Neigungswinkel
Las­ten kön­nen in unter­schiedlichen Arten angeschla­gen wer­den. Mögliche Vari­anten sind die Anschla­garten 1) Direkt, 2) Schnür­gang und 3) Hänge­gang (vgl. Abb. 4). In der Anschla­gart „Direkt“ beträgt die Tragfähigkeit des Anschlag­mit­tels 100 Prozent. Wer­den Anschlag­mit­tel im Schnür­gang ver­wen­det, so ver­min­dert sich die Tragfähigkeit um 20 Prozent. Im Hänge­gang beste­ht die Gefahr, dass die Last aus den Anschlag­mit­teln her­aus gleit­et. Aus diesem Grund ist der Hänge­gang nur unter Ein­schränkung zuläs­sig (boden­na­he Last­führung, Kran­be­we­gung nur quer zur Längsmit­telachse der Last). Sowie Anschlag­mit­tel „schräg“ zur Lotrecht­en ver­wen­det wer­den, ver­lieren sie an Leis­tungs­fähigkeit beziehungsweise wer­den bei gle­ichem Last­gewicht stärk­er belastet. Daher nimmt die Tragfähigkeit mit zunehmender Größe des Nei­gungswinkels ab. Größer als 60 Grad darf der Nei­gungswinkel allerd­ings nicht sein. In der Prax­is haben sich soge­nan­nte Belas­tungsta­bellen (z. B. BG-Infor­ma­tion 622) als hil­fre­ich erwiesen, welche die Ermit­tlung der realen Tragfähigkeit abhängig von den indi­vidu­ellen Ein­satzbe­din­gun­gen ermöglichen.
Schä­den erken­nen, Unfälle vermeiden
Um Unfälle wegen schad­hafter Arbeitsmit­tel zum Las­ten­trans­port zu ver­mei­den, sind Anschlag­mit­tel regelmäßig zu prüfen. Ziel ist es, Schä­den an den Anschlag­mit­teln frühzeit­ig zu erken­nen und gegebe­nen­falls zu beseit­i­gen. Sofern eine Reparatur nicht möglich ist, muss das Arbeitsmit­tel der weit­eren Benutzung ent­zo­gen wer­den. Als Prüfer kön­nen sachkundi­ge Per­so­n­en („befähigte Per­so­n­en“ nach Betrieb­ssicher­heitsverord­nung) tätig wer­den, die über die erforder­lichen Ken­nt­nisse und Fähigkeit­en zur Beurteilung des arbeitssicheren Zus­tandes der Anschlag­mit­tel ver­fü­gen. Die befähigte Per­son ist bei der Ausübung ihrer Prüftätigkeit unab­hängig und muss vom Arbeit­ge­ber schriftlich beauf­tragt werden.
Die Prüf­fris­ten sind gemäß der Gefährdungs­beurteilung und unter Berück­sich­ti­gung der betrieblichen Ver­hält­nisse eigen­ständig festzule­gen. Das Ergeb­nis der regelmäßi­gen Prü­fung durch die befähigte Per­son ist zu doku­men­tieren (Prüf­pro­tokoll).
Neben der zuvor beschriebe­nen Prü­fung ist es darüber hin­aus erforder­lich, die einge­set­zten Seile, Ket­ten und tex­tilen Anschlag­mit­tel durch den Benutzer (Anschläger) arbeit­stäglich zu prüfen. Die Prü­fung des Anschlägers ist im Wesentlichen eine Sicht­prü­fung auf augen­schein­liche Schä­den (Risse, Brüche, Defor­ma­tio­nen, fehlende Kennze­ich­nung usw.). Nähere Angaben zur Ablegereife von Anschlag­mit­teln sind der BG-Regel 500 Kapi­tel 2.8 „Las­tauf­nah­memit­tel im Hebezeug­be­trieb“ zu entnehmen.
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