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Nicht Kopf und Kragen riskieren

Helme auf der A+A 2013
Nicht Kopf und Kragen riskieren

Nicht Kopf und Kragen riskieren
Foto: Messe Düsseldorf/Constanze Tillmann
Gründe einen Helm zu tra­gen, gibt es viele. Gründe keinen Helm zu tra­gen, gibt es dage­gen nicht mehr. Bei der A+A 2013 in Düs­sel­dorf, der weltweit führen­den Fachmesse für Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tun­gen und Gesund­heit bei der Arbeit (5. – 8. Novem­ber), wer­den viele Anbi­eter ein­drucksvoll unter Beweis stellen, dass Helme kom­fort­able und wirk­same Schutzartikel sind. Für die ver­schieden­sten Tätigkeit­spro­file bieten sie passenden Kopfschutz.

Dass sich viele mit dem Helm­tra­gen offen­bar immer bess­er „anfre­un­den“ kön­nen, darauf deuten jüng­ste Sta­tis­tiken hin. Die Zahl der Kopfver­let­zun­gen am Arbeit­splatz geht zurück. Rund 11.000 Unfälle dieser Kat­e­gorie reg­istri­erte die Beruf­sgenossen­schaft Bau im Jahr 2011. Das ist ein Anteil von 10 Prozent aller Unfälle. „Für uns sind das immer noch zu viele“, sagt Dr. Clau­dia Waldinger, Lei­t­erin des Fachrefer­ates Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tun­gen (PSA) der BG Bau, Berlin.

„Wir geben niemals auf und bleiben dran“, so lautet die Maxime. Regelmäßig schaut sich deshalb der Präven­tions­di­enst der BG Bau Baustellen an, um zu beurteilen, ob die getra­ge­nen Helme in ihrer Schutz­funk­tion auch wirk­lich aus­re­ichend sind. „Uns schwebt ein Drei-Stufen-Mod­ell wie bei Schutzschuhen vor – ange­fan­gen vom Berg­steiger­helm über den Indus­triehelm bis zum Hochleis­tungs-Indus­triehelm“, sagt Waldinger. Welch­er Helm nötig ist, muss dabei anhand ein­er Gefährdungs­analyse fest­gestellt wer­den. Grund­la­gen für die Auswahl und Ver­wen­dung von Hel­men sind in der BGR 193 „Benutzung von Kopf­schutz“ geregelt (BGR = Beruf­sgenossen­schaftliche Regel).
Die Anforderun­gen an Hochleis­tungs-Indus­triehelme sind seit 2006 in der DIN EN 14052 fest­gelegt. Sie soll zu einem verbesserten Schutz bei indus­triellen Tätigkeit­en beitra­gen, die ein über­durch­schnit­tlich­es Ver­let­zungsrisiko für den Kopf bedeuten. Sie löst nicht die DIN EN 397 ab, in der die Anforderun­gen für die beson­ders häu­fig einge­set­zten Indus­tri­eschutzhelme fest­gelegt sind. Die DIN EN 14052 soll vielmehr da greifen, wo herkömm­liche Helme ihre Leis­tungs­gren­ze erreichen.
Beliebte „Anstoßkap­pen“
Für zahlre­iche Tätigkeit­en reicht aber bere­its eine so genan­nte „Anstoßkappe“ aus. Was begrif­flich etwas gestelzt klingt, ist hin­sichtlich der Anforderun­gen in der Europäis­chen Norm EN 812 als leichter Kopf­schutz genauer fest­gelegt. Auf den Punkt gebracht: „Anstoßkap­pen“ schließen im Reigen der Helme prak­tisch die Lücke zwis­chen Bere­ichen, in denen der Geset­zge­ber keinen Schutzhelm vor­sieht, in denen aber ein gewiss­er Schutz dur­chaus sin­nvoll ist. Das gilt etwa für das Ent­laden von Gepäck auf Flughäfen oder auch bes­timmte Tätigkeit­en im Lager sowie Karosseriebau. Man­fred Schus­ter, ver­ant­wortlich für Kopf­schutz beim Fürther Sicher­heits­bek­lei­dungs-Spezial­is­ten UVEX sagt: „Die Leute mögen Anstoßkap­pen. Sie sehen aus wie nor­male Bas­ket­bal­lkap­pen, sind leicht mit ein­er unsicht­baren Schale aus Plas­tik und lassen sich indi­vidu­ell im Kop­fum­fang ver­stellen.“ Die UVEX-Anstoßkap­pen sind im Übri­gen auch hin­ten geschlossen, was den Schutz noch erhöht.
Der am häu­fig­sten einge­set­zte Helm
Für die meis­ten Ein­satzbe­din­gun­gen auf dem Bau, im ver­ar­bei­t­en­den oder pro­duzieren­den Gewerbe sind Indus­tri­eschutzhelme die richtige Wahl. Sie müssen grund­sät­zliche Anforderun­gen an Stoßdämp­fung, Durch­dringfes­tigkeit und Bren­nver­hal­ten des Helm­schalen­ma­te­ri­als erfüllen. Aber auch für die Anwen­dung eines Indus­tri­eschutzhelmes ist die Gefährdungs­analyse die Basis. Kommt es auf eine beson­ders hohe Seit­en­sta­bil­ität oder elek­trisch isolieren­den Eigen­schaften an? Oder wird der Helm bei Heißar­beit­en eingesetzt?
Bei indus­triellen Tätigkeit­en mit über­durch­schnit­tlich­er Ver­let­zungs­ge­fahr für den Kopf wer­den Hochleis­tungs-Indus­triehelme emp­fohlen. Für diese Helme gibt es die DIN EN 14052 Hochleis­tungs-Indus­tri­eschutzhelme, die erhöhte Anforderun­gen an die Stoßdämp­fung­seigen­schaften und die Durch­dringfes­tigkeit des Helmes stellt. Darin beste­ht die wesentliche Neuerung zur DIN EN 397.
Wer­den diese Eigen­schaften bei der DIN EN 397 näm­lich nur im Scheit­el­bere­ich des Helmes gemessen, so sieht die DIN EN 14052 deren Über­prü­fung auch bei seitlichem Auf­prall vor. Option­al sind in der DIN EN 14052 Anforderun­gen an die mech­a­nis­che Fes­tigkeit des Helmes bei Strahlungswärme formuliert.
Hoch hin­aus mit Bergsteigerhelmen
Trotz aller „Multi-Talent“-Eigenschaften sind Indus­tri­eschutzhel­men in bes­timmten Sit­u­a­tio­nen Gren­zen geset­zt, wie Christoph Krah von der Krah GmbH zu bericht­en weiß. Das Unternehmen vertreibt in Deutsch­land Pet­zl-Helme (A+A‑Aussteller). „Arbeit­et der Träger in der Höhe, kön­nen diese Helme zur Gefahr wer­den – für Unten­ste­hende. Man denke etwa an das Her­ab­fall­en des Helmes, wenn er nicht mit einem Kin­nriemen aus­ges­tat­tet wurde“, erk­lärt Christoph Krah. Auch wegen der Absturzge­fahr des Trägers reiche ein nor­maler Indus­tri­eschutzhelm nicht für Arbeit­en in beson­der­er Höhe aus. Denn hier sei opti­maler Schutz beim Anschla­gen des Kopfes gefragt.
Es bieten sich „Berg­steiger­helme“ (Norm für Klet­ter­helme ist die DIN EN 12492) an. Sie sind in der Regel leicht gebaut, gut belüftet und kom­men (anders als es der Name ver­muten lässt) auch in der Arbeitswelt zum Ein­satz. Denn sie schützen vor Stößen, vor her­ab­fal­l­en­den Gegen­stän­den und beim Aufprall.
Von der Regen­rinne bis zur Lüftung
Grund­sät­zlich kann die Helm­schale von Schutzhel­men für die Arbeitswelt unter­schiedlich geformt sein, beispiel­sweise mit bre­it­em umlaufen­d­em Rand, mit Regen­rinne, mit Schirm oder mit herun­terge­zo­gen­em Nack­en­teil. Je nach Aus­führung hat sie Belüf­tungsöff­nun­gen und Steck­taschen oder Adapter­sys­teme zur Befes­ti­gung von Zube­hör wie Gehörschutz oder Visieren.
Sind Men­schen bei der Arbeit großer Hitze oder speziellen chemis­chen Ein­flüssen aus­ge­set­zt, muss auch das Schalen­ma­te­r­i­al entsprechend halt­bar und darf nicht brennbar sein. Dafür eignen sich soge­nan­nte Duro­plas­te wie faserver­stärk- tes Phe­nol-Formalde­hyd-Harz. – Getra­gen wird ein Helm vor allem dann gern, wenn die „inneren Werte“ und das Äußere stim­men. So soll die Innenausstat­tung dafür sor­gen, dass der Helm sich dem Kopf per­fekt anpasst. Das wird über eine „Kopf­spinne“ erre­icht, die aus vier oder sechs Bän­dern beste­ht. Ide­al­er­weise lässt sich der Helm vorn und hin­ten unter­schiedlich hoch justieren. Die Trage­höhe lässt sich wiederum über Stell­wege an der Kopf­spinne reg­ulieren, der Kop­fum­fang über einen Drehknopf. Leichte Helme wiegen nur gut 350 Gramm, sind auf dem Kopf dem­nach kaum spürbar.
So viel­seit­ig Schutzhelme in Bezug auf ihre Eigen­schaften sind, so viel­seit­ig ist auch die zur Ver­fü­gung ste­hende Zube­hör­palette. Für viele Arbeit­en ist zum Beispiel ein Visi­er oder ein kom­plet­ter Gesichtss­chutz nötig. Sie lassen sich in der Regel über Adapter, Steck­taschen oder ‑sys­teme anbrin­gen. Das­selbe gilt für Gehörschutz und Brillen.
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