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Risiken beim Fahren mit Hoverboards

Dekra macht Crashtest
Risiken beim Fahren mit Hoverboards

Risiken beim Fahren mit Hoverboards
Hoverboards sind nicht so leicht zu steuern, entsprechend risikoreich ist ihre Nutzung.

Hov­er­boards sind selb­st­bal­ancierende Elek­tro-Einachser und vor allem bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Anders als beim schon länger bekan­nte Seg­way fehlt den Boards eine „Lenkstange“. Ges­teuert wer­den die bei­den Elek­tro­mo­toren auss­chließlich über die Gewichtsver­lagerung in den Füßen. Doch die Risiken der Hov­er­boards sind – anders als in Hol­ly­wood – inzwis­chen sehr real. Die Prü­for­gan­i­sa­tion Dekra hat einen entsprechen­den Crasht­est druchge­führt und klärt über die rechltiche Lage auf.

Der Crashtest

Beim Dekra Safe­ty Day im Verkehrssicher­heit­szen­trum Biele­feld kol­li­dierte ein Pkw mit rund 40 km/h mit dem Dum­my auf dem Hov­er­board, der zu Boden geschleud­ert wurde. Bei einem Realun­fall wären schwere Ver­let­zun­gen die Folge gewesen.

„Genau wie Fußgänger sind Hov­er­board-Fahrer im Straßen­verkehr ungeschützt und bei Kol­li­sio­nen beispiel­sweise mit Pkw stark gefährdet“, so Dekra Unfall­forsch­er Markus Egel­haaf. „Mit Geschwindigkeit­en bis zu 20 km/h ist ein Hov­er­board allerd­ings sehr viel schneller unter­wegs als ein Fußgänger. Da Aut­o­fahrer damit meist nicht rech­nen, kann es zu kri­tis­chen Sit­u­a­tio­nen kommen.“
Kol­li­sio­nen zwis­chen Hov­er­board-Fahrern und Fußgängern kön­nen eben­falls schmerzhafte Fol­gen haben. Egel­haaf: „Und auch kleinere Schlaglöch­er oder Steine kön­nen das Board schnell aus der Bal­ance bringen.“

Rechtliche Situation

Eben­so prob­lema­tisch ist die rechtliche Sit­u­a­tion. Da die Hov­er­boards motor­be­trieben sind und eine Höch­st­geschwindigkeit von mehr als 6 km/h erre­ichen, sind sie als Kraft­fahrzeuge einzustufen. Solche dür­fen im öffentlichen Raum nur mit ein­er entsprechen­den Zulas­sung betrieben wer­den. Eine Zulas­sung kommt aber für die Hov­er­boards wiederum nicht in Frage, weil ihnen dafür entschei­dende Voraus­set­zun­gen – wie etwa Brem­sen und Beleuch­tung – fehlen.
„Das bedeutet let­ztlich, dass die Boards nur auf pri­vatem Gelände unter­wegs sein dür­fen“, so Dekra-Recht­sex­perte Dr. Carsten Liewald. „Ganz abge­se­hen davon, dass im Grunde eine Fahrerlaub­nis notwendig wäre, um sie fahren zu dürfen.“

So kann der Betrieb eines Hov­er­boards im öffentlichen Raum, beispiel­sweise auf dem Bürg­er­steig, im Ern­st­fall strafrechtliche Fol­gen haben. Doch auch Ver­sicherungs­fra­gen und Haf­tungsrisiken sollte man nicht auf die leichte Schul­ter nehmen.

Halter von Hoverboards müssen selbst für Schäden aufkommen

Eine für Kraft­fahrzeuge anson­sten nor­male Pflichtver­sicherung ist wegen der fehlen­den Zulas­sungs­fähigkeit des Boards nicht möglich. Die zivil­rechtliche Haf­tung für Schä­den, die möglicher­weise bei der Hov­er­board-Fahrt angerichtet wer­den, wird in der Regel auch nicht von ein­er Pri­vathaftpflichtver­sicherung über­nom­men. Denn meis­tens sind hier Schä­den durch den Betrieb von Kraft­fahrzeu­gen in ein­er so genan­nten „Ben­zin­klausel“ ausgeschlossen.

Damit muss der Fahrer oder der Eigen­tümer des Boards selb­st für Schä­den ger­adeste­hen, was beson­ders bei Per­so­n­en­schä­den – mit hohen Fol­gekosten etwa für Kranken­haus und Rente – exis­tenzbedro­hend wer­den kann.

Brände bei Hoverboards keine Seltenheit

Doch selb­st ganz ohne Betrieb bergen manche Hov­er­boards Risiken. Durch schlechte Akku-Qual­ität beziehungsweise Ver­ar­beitung kommt es immer wieder zu Brän­den. Allein in den USA wur­den schon hun­dert­tausende Boards wegen Brand- und Explo­sion­s­ge­fahr zurück­gerufen. Wenn ein Brand entste­ht, passiert das vor allem beim Laden – und damit oft im Kinderzimmer.

„Ins­ge­samt ist es im Inter­esse der eige­nen Sicher­heit wichtig, sich bewusst zu machen: Der harm­lose Spaß mit dem Hov­er­board ist nur dann wirk­lich harm­los, wenn man das Board in ein­er sicheren Umge­bung auf pri­vatem Gelände fährt“, so André Skupin, Leit­er Grund­la­gen und Prozesse bei Dekra Auto­mo­bil. „Anson­sten beste­ht die Gefahr, dass aus dem Spaß bit­ter­er Ernst wird.“

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