Die Deutschen sind wahre Weltmeister, wenn es um die Mülltrennung geht. Recyclingtonne, Gelbe Säcke, Biomüll … Bereits in Kindergärten und Schulen wird ein umweltgerechtes Verhalten geschult. Doch wie sieht es in den Betrieben aus?
Bettina Brucker
In Betrieben fällt bei der Produktion, aber auch in der Verwaltung Abfall aller Art an. Abfallwirtschaft heißt vor allem auch Kreislaufwirtschaft. Das bedeutet, dass so viele Abfälle wie möglich der Wiederverwertung zugeführt werden. Damit dies klappt, muss bereits beim Abfallerzeuger, also im Betrieb, dafür gesorgt werden, dass zum Beispiel der Müll getrennt wird. Doch was ist überhaupt Abfall?
Was ist Abfall?
Abfälle sind Stoffe oder Gegenstände, von denen sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder muss, so die Definition des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrwG). Man unterscheidet zwischen Abfällen zur Verwertung und zur Beseitigung. Außerdem werden sie unterteilt in nicht gefährliche und gefährliche Abfälle, Sonderabfälle und besonders überwachungsbedürftige Abfälle (siehe Tab. 1). Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG, § 6) ist folgende Rangfolge im Umgang mit Abfällen vorgegeben:
- 1. Vermeidung,
- 2. Vorbereitung und Wiederverwertung,
- 3. Recycling,
- 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
- 5. Beseitigung.
Grundlage für die Umsetzung dieser Rangfolge ist es, dass bereits am Entstehungsort die Abfälle mit System getrennt werden.
Abfallmanagement im Betrieb
Privathaushalte und Betriebe unterscheiden sich prinzipiell nicht. Wie zu Hause der Müll in unterschiedlichen Tonnen getrennt gesammelt werden muss, so ist das auch im gewerblichen Bereich. Denn der Grundsatz lautet: Erzeuger bzw. Besitzer von Abfällen müssen diese jeweils getrennt
- halten,
- einsammeln,
- lagern,
- befördern und
- der Verwertung zuführen.
Verwertbare Abfälle dürfen nur dann gemeinsam erfasst werden, wenn sie einer entsprechenden Sortieranlage zugeführt werden. Die Abfallentsorgung im Betrieb sollte umweltgerecht erfolgen: Abfälle, die keinem Recyclingprozess zugeführt und danach wiederverwertet werden können, müssen fachgerecht und nach den gesetzlichen Vorschriften entsorgt und deponiert werden. Abfalltrennung, ‑beseitigung und ‑verwertung sind auch Kostenfaktoren. Diese lassen sich kalkulieren. Unter anderem spielen sie bei der Preisgestaltung eine wichtige Rolle. Es empfiehlt sich folgender Organisationsablauf:
- Erfassung der Abfälle in den einzelnen Arbeitsbereichen,
- Auswahl eines geeigneten Entsorgungsweges bzw. Entsorgers,
- Bereitstellung der Abfälle zur Entsorgung in Absprache mit dem Entsorger,
- Überwachung des Entsorgungsvorgangs,
- Dokumentation der Entsorgung zum Nachweis,
- Controlling und Nachkalkulation.
Abfälle auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen zu entsorgen tritt erst dann ein, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, Abfälle zu vermeiden oder zu verwerten.
Vermeiden und Verwerten
Oberstes Gebot ist es, Abfälle zu vermeiden oder zu reduzieren. Alle Mitarbeiter sind angehalten, achtsam mit Rohstoffen, Materialien, aber auch Verpackungen umzugehen. Da jeder auch privat darauf bedacht ist Müll zu vermeiden, weil er so Kosten sparen kann, haben Mitarbeiter oft gute Ideen, wie auch im Betrieb Abfall reduziert werden kann. Es lohnt sich, einmal nachzufragen, etwa in Form eines betriebsinternen Wettbewerbs zu Verbesserungsvorschlägen.
Außerdem lassen sich Ziele mit den Mitarbeitern entwickeln, vereinbaren und umsetzen. Dafür ist es wichtig, dass allen die Zielvorgabe bekannt ist und dass Zwischenergebnisse motivieren, weiter dranzubleiben.
Zur Zielformulierung muss zuerst der aktuelle Ist-Zustand ermittelt werden. Danach lassen sich der Soll-Zustand und der Zeitraum festlegen und die Methoden auswählen, mit denen die Reduzierung erfolgen soll.
Im Büro und auf dem Bau einsparen
800.000 Tonnen Papier werden jährlich in Büros verbraucht. Das sind 90 Prozent des Büroabfalls. Hier kann jedes noch so kleine Büro Einsparungen vornehmen. Diese lassen sich beispielsweise so erzielen:
- E‑Mails möglichst nicht ausdrucken.
- Die Rückseite von bedrucktem Papier als Schmierpapier verwenden.
- Rechnungen online verschicken.
Wer auf der Baustelle unverpackte Baustoffe einsetzt, kann ebenso Abfall vermeiden wie durch einfache Konstruktionen, bei denen Material eingespart werden kann.
Zurückgeben statt wegwerfen
Seit Jahren ist es für viele Produkte selbstverständlich, dass man sie nach Gebrauch zurückgeben kann. Sie werden weiterverwertet oder fachgerecht entsorgt. Das ist bei Autos so, bei Computern oder bei Handys. Das gibt es aber auch für Büromöbel oder Stifte.
In jedem Büro finden sich Marker und Stifte, die nicht wieder befüllt werden können. Und so landen sie im Müll. Aus einer firmeninternen Idee des Schreibwarenherstellers Edding wurde ein Angebot für Unternehmen, Behörde, Institution oder Schule. Aufgebrauchte Stifte aller Hersteller können in speziellen Sammelboxen gesammelt werden. Ist die Sammelbox voll, kann sie portofrei zur fachgerechten Entsorgung zu Edding geschickt werden.
Grüne Apps
Wer nicht weiß, wohin mit seinem Abfall, kann mit bestimmten Smartphone-Apps fündig werden. Das Umweltbundesamt hat dafür eine Liste zusammengestellt und jede App kurz kommentiert. Bei der App „Recycling Sucher“ sind z. B. auf einer Karte die nächsten Sammelstellen und ‑behälter verzeichnet, wo man Computer, Telefone oder Beleuchtungskörper sauber entsorgen kann. Elektronischen Schrott wird man mit Hilfe von „eSchrott“ los. Und wer zum Beispiel seine Schreibtischlampe oder den Bürostuhl zur Weiterverwertung verschwenken will, kann das über „Lifecycler“ angehen.
Fachgerecht entsorgen
Selbstentsorgung durch Direktanlieferung: Um größere Sammelbehälter und ‑flächen auf dem Betriebsgelände zu vermeiden, liefern Handwerker ihren Müll gern selbst ab. Das lässt sich zeitlich gut in die Arbeitsabläufe integrieren, wenn die Annahmekonditionen, Öffnungszeiten und erforderliche Nachweise zur Abgabe bei den Annahmestellen abgeklärt sind.
Eine abfallrechtliche Transportgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn der Abfalltransport im Rahmen der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit und nicht gewerblich erfolgt.
Allerdings ist auf das Gefahrgutrecht zu achten. Bei der Abfuhr über einen Entsorgungsfachbetrieb ist es wichtig, Trennvorgaben und sonstige Entsorgungsmodalitäten abzuklären. Daraus lässt sich ein Konzept für die Behälter erstellen, die Abholung organisieren und im besten Falle Kosten sparen. Bei gefährlichen Abfällen kann sich eine Sammelentsorgung lohnen. Ein Abfalltransporteur fährt dazu verschiedene Betriebe an und sammelt kleinere Mengen gleichartiger Abfälle ein, um sie beim Entsorger abzugeben.
Sind gefährliche Abfälle zu entsorgen, empfiehlt es sich darüber einen Nachweis zu führen. Bei mehr als 2.000 kg pro Jahr ist der Entsorgungsnachweis Pflicht. Das bedeutet unter anderem einen Übernahmescheine bei Sammelentsorgung beziehungsweise ein Begleitschein bei Einzelentsorgung. Die Nachweise müssen in einem Register abgelegt und mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
Achtung Energiesparlampen!
Energiesparlampen enthalten bis zu zwei Milligramm Quecksilber und das ist giftig. Geht eine Lampe zu Bruch, dürfen die Scherben nicht mit der Haut in Kontakt gebracht werden. Auch den Einsatz eines Staubsaugers sollte man vermeiden, damit keine Quecksilbertröpfchen in der Luft verteilt werden. So lässt sich eine zerbrochene Lampe sicher entsorgen:
- Die Scherben mit einem Stück Papier aufsammeln.
- Die Oberfläche, auf der die Lampe zerbrochen ist, feucht abwischen.
- Den Raum gründlich lüften.
- Scherben und Wischlappen im Sondermüll entsorgen
Auf der Verpackung von Energiesparlampen ist ein durchgestrichener Mülleimer als Symbol für Hausmüll zu sehen. Das bedeutet, dass Energiesparlampen als Sondermüll entsorgt werden müssen – sicher verpackt in einem verschlossenen Behälter.
LED-Lampen enthalten kein Quecksilber. Da sie aber zu den Elektrokleingeräten zählen, gehören sie ebenfalls nicht in den Hausmüll, sondern sollten bei einer Sammelstelle abgeben werden.
Recycling von Elektronikschrott
In den meisten Büros haben Röhrenmonitore ausgedient und werden gegen Flachbildschirme ausgetauscht. Die Altgeräte müssen entsorgt werden. Laut Abfallgesetz müssen die einzelnen Materialien von Elektro- und Elektronikgeräte wiederverwertet werden.
Beim Transport und bei der Entsorgung kann es passieren, dass Gerätehüllen kaputt gehen oder die Bildröhre im Innern zerbricht. Zur sicheren Entsorgung ist deshalb unter anderem zu beachten, dass die Geräte nicht geworfen werden. Denn über den Mund oder die Haut können gefährliche Stoffe in den Körper eindringen. Das Gefährdungspotential der einzelnen Stoffe reicht von giftig bis hin zu Frucht schädigend und krebserzeugend.
Scharfkantige Gegenstände
Scherben bringen Glück? Nicht dem Müllwerker. Scharfkantige Abfälle, etwa ein zerbrochener Spiegel, verursachen immer wieder Arbeitsunfälle. Ob im Büro, in der Küche, der Werkstatt oder im Labor: Wenn etwas zu Bruch geht, muss die Entsorgung umsichtig und gefahrlos für alle durchgeführt werden. Zu scharfkantigen Gegenständen, die nach dem Gebrauch oder wegen Verschleiß entsorgt werden müssen, zählen Dosendeckel, Glasbruch, aber auch Nadeln, Nägel, Werkzeuge, Sägeblätter, Scheren, Messer usw. Müllsäcke sind für scharfkantige Gegenstände gänzlich ungeeignet. Die dünne Kunststoffhaut reißt meist schon, wenn der Abfall hineingeworfen wird. Erst einmal im Sack, ist die Gefahr nicht mehr zu sehen.
Achtung – folgendes ist zu beachten:
- Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind bei (Spritzen-)Kanülen oder Skalpelle zu treffen. Diese dürfen nur in den dafür vorgesehenen stich- und bruchfesten Einwegbehältnis entsorgt werden.
- Altglas gehört in den Container.
- Aufgebrauchte Leuchtmittel müssen verletzungssicher verpackt werden.
Die Entsorgung überwachen
Ob die Abfallentsorgung im Betrieb oder auf der Baustelle funktioniert, hängt von mehreren Faktoren ab. Hilfreich ist es:
- die Mitarbeiter in die Gestaltung des Sammelsystems einzubeziehen
- alle Mitarbeiter in das Sammelsystem einzuweisen
- Sammelbehälter oder ‑stellen deutlich zu kennzeichnen
- Mitarbeiter in die Entsorgung baustellenbezogen einzuweisen
- einen Betriebsbeauftragten für die Überwachung der Abfallentsorgung einzuführen
Saubere Trennung ist wichtig?
Die Trennung einzelner Stoffe ist aufwendig und teuer. Deshalb ist es sinnvoll, wann immer möglich, Stoffe getrennt zu sammeln. Denn umso reiner der Abfall, um so besser kann er recycelt werden. Damit beispielsweise aus Altpapier Recyclingpapier werden kann, darf Folgendes nicht in die Altpapiertonne:
- Papiertaschentücher, ‑servietten, Küchenrolle
- Abzugsstreifen von Selbstklebeetiketten
- Papierprodukte mit Kleber, der nicht wasserlöslich ist, wie zum Beispiel Post-it-Zettel, Adressetiketten oder Umschläge mit Selbstklebeverschluss
Diese Dinge gehören in den Restmüll.
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