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Wohin mit dem Müll?

Abfallentsorgung im Betrieb
Wohin mit dem Müll?

Die Deutschen sind wahre Welt­meis­ter, wenn es um die Müll­tren­nung geht. Recy­cling­tonne, Gelbe Säcke, Bio­müll … Bere­its in Kindergärten und Schulen wird ein umwelt­gerecht­es Ver­hal­ten geschult. Doch wie sieht es in den Betrieben aus?

Bet­ti­na Brucker

In Betrieben fällt bei der Pro­duk­tion, aber auch in der Ver­wal­tung Abfall aller Art an. Abfall­wirtschaft heißt vor allem auch Kreis­laufwirtschaft. Das bedeutet, dass so viele Abfälle wie möglich der Wiederver­w­er­tung zuge­führt wer­den. Damit dies klappt, muss bere­its beim Abfall­erzeuger, also im Betrieb, dafür gesorgt wer­den, dass zum Beispiel der Müll getren­nt wird. Doch was ist über­haupt Abfall?
Was ist Abfall?
Abfälle sind Stoffe oder Gegen­stände, von denen sich der Besitzer entledigt, entledi­gen will oder muss, so die Def­i­n­i­tion des Kreis­laufwirtschafts­ge­set­zes (KrwG). Man unter­schei­det zwis­chen Abfällen zur Ver­w­er­tung und zur Besei­t­i­gung. Außer­dem wer­den sie unterteilt in nicht gefährliche und gefährliche Abfälle, Son­der­abfälle und beson­ders überwachungs­bedürftige Abfälle (siehe Tab. 1). Im Kreis­laufwirtschafts­ge­setz (KrwG, § 6) ist fol­gende Rang­folge im Umgang mit Abfällen vorgegeben:
  • 1. Ver­mei­dung,
  • 2. Vor­bere­itung und Wiederverwertung,
  • 3. Recy­cling,
  • 4. son­stige Ver­w­er­tung, ins­beson­dere ener­getis­che Ver­w­er­tung und Verfüllung,
  • 5. Besei­t­i­gung.
Grund­lage für die Umset­zung dieser Rang­folge ist es, dass bere­its am Entste­hung­sort die Abfälle mit Sys­tem getren­nt werden.
Abfall­man­age­ment im Betrieb
Pri­vathaushalte und Betriebe unter­schei­den sich prinzip­iell nicht. Wie zu Hause der Müll in unter­schiedlichen Ton­nen getren­nt gesam­melt wer­den muss, so ist das auch im gewerblichen Bere­ich. Denn der Grund­satz lautet: Erzeuger bzw. Besitzer von Abfällen müssen diese jew­eils getrennt
  • hal­ten,
  • ein­sam­meln,
  • lagern,
  • befördern und
  • der Ver­w­er­tung zuführen.
Ver­w­ert­bare Abfälle dür­fen nur dann gemein­sam erfasst wer­den, wenn sie ein­er entsprechen­den Sortier­an­lage zuge­führt wer­den. Die Abfal­l­entsorgung im Betrieb sollte umwelt­gerecht erfol­gen: Abfälle, die keinem Recy­cling­prozess zuge­führt und danach wiederver­w­ertet wer­den kön­nen, müssen fachgerecht und nach den geset­zlichen Vorschriften entsorgt und deponiert wer­den. Abfall­tren­nung, ‑besei­t­i­gung und ‑ver­w­er­tung sind auch Kosten­fak­toren. Diese lassen sich kalkulieren. Unter anderem spie­len sie bei der Preis­gestal­tung eine wichtige Rolle. Es emp­fiehlt sich fol­gen­der Organisationsablauf:
  • Erfas­sung der Abfälle in den einzel­nen Arbeitsbereichen,
  • Auswahl eines geeigneten Entsorgungsweges bzw. Entsorgers,
  • Bere­it­stel­lung der Abfälle zur Entsorgung in Absprache mit dem Entsorger,
  • Überwachung des Entsorgungsvorgangs,
  • Doku­men­ta­tion der Entsorgung zum Nachweis,
  • Con­trol­ling und Nachkalkulation.
Abfälle auf Deponien oder in Ver­bren­nungsan­la­gen zu entsor­gen tritt erst dann ein, wenn alle Möglichkeit­en aus­geschöpft sind, Abfälle zu ver­mei­den oder zu verwerten.
Ver­mei­den und Verwerten
Ober­stes Gebot ist es, Abfälle zu ver­mei­den oder zu reduzieren. Alle Mitar­beit­er sind ange­hal­ten, acht­sam mit Rohstof­fen, Mate­ri­alien, aber auch Ver­pack­un­gen umzuge­hen. Da jed­er auch pri­vat darauf bedacht ist Müll zu ver­mei­den, weil er so Kosten sparen kann, haben Mitar­beit­er oft gute Ideen, wie auch im Betrieb Abfall reduziert wer­den kann. Es lohnt sich, ein­mal nachzufra­gen, etwa in Form eines betrieb­sin­ter­nen Wet­tbe­werbs zu Verbesserungsvorschlägen.
Außer­dem lassen sich Ziele mit den Mitar­beit­ern entwick­eln, vere­in­baren und umset­zen. Dafür ist es wichtig, dass allen die Zielvor­gabe bekan­nt ist und dass Zwis­ch­en­ergeb­nisse motivieren, weit­er dranzubleiben.
Zur Zielfor­mulierung muss zuerst der aktuelle Ist-Zus­tand ermit­telt wer­den. Danach lassen sich der Soll-Zus­tand und der Zeitraum fes­tle­gen und die Meth­o­d­en auswählen, mit denen die Reduzierung erfol­gen soll.
Im Büro und auf dem Bau einsparen
800.000 Ton­nen Papi­er wer­den jährlich in Büros ver­braucht. Das sind 90 Prozent des Büroab­falls. Hier kann jedes noch so kleine Büro Einsparun­gen vornehmen. Diese lassen sich beispiel­sweise so erzielen:
  • E‑Mails möglichst nicht ausdrucken.
  • Die Rück­seite von bedruck­tem Papi­er als Schmier­pa­pi­er verwenden.
  • Rech­nun­gen online verschicken.
Wer auf der Baustelle unver­pack­te Baustoffe ein­set­zt, kann eben­so Abfall ver­mei­den wie durch ein­fache Kon­struk­tio­nen, bei denen Mate­r­i­al einges­part wer­den kann.
Zurück­geben statt wegwerfen
Seit Jahren ist es für viele Pro­duk­te selb­stver­ständlich, dass man sie nach Gebrauch zurück­geben kann. Sie wer­den weit­er­ver­w­ertet oder fachgerecht entsorgt. Das ist bei Autos so, bei Com­put­ern oder bei Handys. Das gibt es aber auch für Büromö­bel oder Stifte.
In jedem Büro find­en sich Mark­er und Stifte, die nicht wieder befüllt wer­den kön­nen. Und so lan­den sie im Müll. Aus ein­er fir­menin­ter­nen Idee des Schreib­waren­her­stellers Edding wurde ein Ange­bot für Unternehmen, Behörde, Insti­tu­tion oder Schule. Aufge­brauchte Stifte aller Her­steller kön­nen in speziellen Sam­mel­box­en gesam­melt wer­den. Ist die Sam­mel­box voll, kann sie portofrei zur fachgerecht­en Entsorgung zu Edding geschickt werden.
Grüne Apps
Wer nicht weiß, wohin mit seinem Abfall, kann mit bes­timmten Smart­phone-Apps fündig wer­den. Das Umwelt­bun­de­samt hat dafür eine Liste zusam­mengestellt und jede App kurz kom­men­tiert. Bei der App „Recy­cling Such­er“ sind z. B. auf ein­er Karte die näch­sten Sam­mel­stellen und ‑behäl­ter verze­ich­net, wo man Com­put­er, Tele­fone oder Beleuch­tungskör­p­er sauber entsor­gen kann. Elek­tro­n­is­chen Schrott wird man mit Hil­fe von „eSchrott“ los. Und wer zum Beispiel seine Schreibtis­chlampe oder den Büros­tuhl zur Weit­er­ver­w­er­tung ver­schwenken will, kann das über „Life­cy­cler“ angehen.
Fachgerecht entsor­gen
Selb­stentsorgung durch Direk­tan­liefer­ung: Um größere Sam­mel­be­häl­ter und ‑flächen auf dem Betrieb­s­gelände zu ver­mei­den, liefern Handw­erk­er ihren Müll gern selb­st ab. Das lässt sich zeitlich gut in die Arbeitsabläufe inte­gri­eren, wenn die Annah­mekon­di­tio­nen, Öff­nungszeit­en und erforder­liche Nach­weise zur Abgabe bei den Annahmestellen abgek­lärt sind.
Eine abfall­rechtliche Trans­port­genehmi­gung ist nicht erforder­lich, wenn der Abfall­trans­port im Rah­men der eige­nen wirtschaftlichen Tätigkeit und nicht gewerblich erfolgt.
Allerd­ings ist auf das Gefahrgutrecht zu acht­en. Bei der Abfuhr über einen Entsorgungs­fach­be­trieb ist es wichtig, Tren­nvor­gaben und son­stige Entsorgungsmodal­itäten abzuk­lären. Daraus lässt sich ein Konzept für die Behäl­ter erstellen, die Abhol­ung organ­isieren und im besten Falle Kosten sparen. Bei gefährlichen Abfällen kann sich eine Sam­me­lentsorgung lohnen. Ein Abfall­trans­porteur fährt dazu ver­schiedene Betriebe an und sam­melt kleinere Men­gen gle­ichar­tiger Abfälle ein, um sie beim Entsorg­er abzugeben.
Sind gefährliche Abfälle zu entsor­gen, emp­fiehlt es sich darüber einen Nach­weis zu führen. Bei mehr als 2.000 kg pro Jahr ist der Entsorgungsnach­weis Pflicht. Das bedeutet unter anderem einen Über­nahmescheine bei Sam­me­lentsorgung beziehungsweise ein Begleitschein bei Einze­lentsorgung. Die Nach­weise müssen in einem Reg­is­ter abgelegt und min­destens drei Jahre auf­be­wahrt werden.
Achtung Energies­par­lam­p­en!
Energies­par­lam­p­en enthal­ten bis zu zwei Mil­ligramm Queck­sil­ber und das ist giftig. Geht eine Lampe zu Bruch, dür­fen die Scher­ben nicht mit der Haut in Kon­takt gebracht wer­den. Auch den Ein­satz eines Staub­saugers sollte man ver­mei­den, damit keine Queck­sil­bertröpfchen in der Luft verteilt wer­den. So lässt sich eine zer­broch­ene Lampe sich­er entsorgen:
  • Die Scher­ben mit einem Stück Papi­er aufsammeln.
  • Die Ober­fläche, auf der die Lampe zer­brochen ist, feucht abwischen.
  • Den Raum gründlich lüften.
  • Scher­ben und Wis­chlap­pen im Son­der­müll entsorgen
Auf der Ver­pack­ung von Energies­par­lam­p­en ist ein durchgestrich­en­er Mülleimer als Sym­bol für Haus­müll zu sehen. Das bedeutet, dass Energies­par­lam­p­en als Son­der­müll entsorgt wer­den müssen – sich­er ver­packt in einem ver­schlosse­nen Behälter.
LED-Lam­p­en enthal­ten kein Queck­sil­ber. Da sie aber zu den Elek­trokleingeräten zählen, gehören sie eben­falls nicht in den Haus­müll, son­dern soll­ten bei ein­er Sam­mel­stelle abgeben werden.
Recy­cling von Elektronikschrott
In den meis­ten Büros haben Röhren­mon­i­tore aus­ge­di­ent und wer­den gegen Flach­bild­schirme aus­ge­tauscht. Die Alt­geräte müssen entsorgt wer­den. Laut Abfallge­setz müssen die einzel­nen Mate­ri­alien von Elek­tro- und Elek­tron­ikgeräte wiederver­w­ertet werden.
Beim Trans­port und bei der Entsorgung kann es passieren, dass Geräte­hüllen kaputt gehen oder die Bil­dröhre im Innern zer­bricht. Zur sicheren Entsorgung ist deshalb unter anderem zu beacht­en, dass die Geräte nicht gewor­fen wer­den. Denn über den Mund oder die Haut kön­nen gefährliche Stoffe in den Kör­p­er ein­drin­gen. Das Gefährdungspo­ten­tial der einzel­nen Stoffe reicht von giftig bis hin zu Frucht schädi­gend und krebserzeugend.
Schar­fkantige Gegenstände
Scher­ben brin­gen Glück? Nicht dem Müll­w­erk­er. Schar­fkantige Abfälle, etwa ein zer­broch­en­er Spiegel, verur­sachen immer wieder Arbeit­sun­fälle. Ob im Büro, in der Küche, der Werk­statt oder im Labor: Wenn etwas zu Bruch geht, muss die Entsorgung umsichtig und gefahr­los für alle durchge­führt wer­den. Zu schar­fkanti­gen Gegen­stän­den, die nach dem Gebrauch oder wegen Ver­schleiß entsorgt wer­den müssen, zählen Dosendeck­el, Glas­bruch, aber auch Nadeln, Nägel, Werkzeuge, Säge­blät­ter, Scheren, Mess­er usw. Müll­säcke sind für schar­fkantige Gegen­stände gän­zlich ungeeignet. Die dünne Kun­st­stoffhaut reißt meist schon, wenn der Abfall hineinge­wor­fen wird. Erst ein­mal im Sack, ist die Gefahr nicht mehr zu sehen.
Achtung – fol­gen­des ist zu beachten:
  • Beson­dere Vor­sichts­maß­nah­men sind bei (Spritzen-)Kanülen oder Skalpelle zu tre­f­fen. Diese dür­fen nur in den dafür vorge­se­henen stich- und bruch­festen Ein­weg­be­hält­nis entsorgt werden.
  • Alt­glas gehört in den Container.
  • Aufge­brauchte Leucht­mit­tel müssen ver­let­zungssich­er ver­packt werden.
Die Entsorgung überwachen
Ob die Abfal­l­entsorgung im Betrieb oder auf der Baustelle funk­tion­iert, hängt von mehreren Fak­toren ab. Hil­fre­ich ist es:
  • die Mitar­beit­er in die Gestal­tung des Sam­mel­sys­tems einzubeziehen
  • alle Mitar­beit­er in das Sam­mel­sys­tem einzuweisen
  • Sam­mel­be­häl­ter oder ‑stellen deut­lich zu kennzeichnen
  • Mitar­beit­er in die Entsorgung baustel­len­be­zo­gen einzuweisen
  • einen Betrieb­s­beauf­tragten für die Überwachung der Abfal­l­entsorgung einzuführen
Saubere Tren­nung ist wichtig?
Die Tren­nung einzel­ner Stoffe ist aufwendig und teuer. Deshalb ist es sin­nvoll, wann immer möglich, Stoffe getren­nt zu sam­meln. Denn umso rein­er der Abfall, um so bess­er kann er recycelt wer­den. Damit beispiel­sweise aus Alt­pa­pi­er Recy­cling­pa­pi­er wer­den kann, darf Fol­gen­des nicht in die Altpapiertonne:
  • Papier­taschen­tüch­er, ‑servi­et­ten, Küchenrolle
  • Abzugsstreifen von Selbstklebeetiketten
  • Papier­pro­duk­te mit Kle­ber, der nicht wasser­lös­lich ist, wie zum Beispiel Post-it-Zettel, Adres­setiket­ten oder Umschläge mit Selbstklebeverschluss
Diese Dinge gehören in den Restmüll.
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