Guten Tag,
in Sicherheitsbeauftragter 4/2011 auf Seite 12 haben Sie den Text für das Verbotsschild „Rauchen verboten“ mit dem Verbotsschild „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ verwechselt. Für das Verbotsschild „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ wäre die richtige Wahl ein Streichholz statt einer Zigarette gewesen.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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