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Im Notfall rechtzeitige Rettung und Erste Hilfe sicherstellen

Personen-Notsignal-Anlagen
Im Notfall rechtzeitige Rettung und Erste Hilfe sicherstellen

Ein alleinar­bei­t­en­der Mitar­beit­er hat einen Unfall, und kein­er bekommt es mit. Das kann und darf nicht sein. Absich­ern lässt sich ein solch­er Not­fall mit ein­er Per­so­n­en-Notsig­nal-Anlage. Vorher muss jedoch durch eine Gefährdungs­beurteilung gek­lärt wer­den, ob Alleinar­beit über­haupt erlaubt ist.

S. 6 3 Belege BGN Dr. Matthias Dürschlag Dynamostraße 7–11 68165 Mannheim

Nachtschicht in der Müh­le. Alles läuft automa­tisch. Ein einziger Mitar­beit­er ist vor Ort, steuert und kon­trol­liert den Ablauf des Pro­duk­tion­sprozess­es. Außer ihm ist nur noch der Pfört­ner im Betrieb. Plöt­zlich bleibt die Anlage ste­hen. Eine Förder­sch­necke ist ver­stopft. Der Mitar­beit­er eilt zur Störungsstelle, überblickt in ein­er Sekunde das Aus­maß des Schadens – und rutscht plöt­zlich auf dem aus­ge­trete­nen Getrei­de aus …
Hält man das Geschehen hier wie einen Film an und will wis­sen, wie es weit­erge­ht, dann ergeben sich sich­er ein paar span­nende Fra­gen: Wird der Mitar­beit­er hin­fall­en? Wird er sich ver­let­zen? Wenn ja, wie schw­er? Und vor allem:
Wer bekommt von dem Unfall etwas mit? Wer kann dem ver­let­zten Mitar­beit­er noch helfen, wenn er sich selb­st nicht mehr helfen kann? Eine mögliche Antwort auf die let­zten bei­den Fra­gen heißt: Per­so­n­en-Notsig­nal-Anlage. Mit ein­er Per­so­n­en-Notsig­nal-Anlage (PNA) kann sichergestellt wer­den, dass alleinar­bei­t­ende Mitar­beit­er bei Not­fällen rechtzeit­ig Erste Hil­fe erhal­ten. Das Prinzip der PNA klingt sim­pel: Der alleinar­bei­t­ende Mitar­beit­er trägt einen draht­losen, mit Sen­soren bestück­ten Sig­nal­ge­ber. Dieser löst automa­tisch in ein­er Emp­fangszen­trale einen Alarm aus, wenn sich der Alleinar­bei­t­ende wegen ein­er Ver­let­zung plöt­zlich nicht mehr bewegt oder wenn er flach auf dem Boden liegt oder wenn er eine Quit­tierung ver­gisst. Die alarmierte Per­son muss dann unverzüglich alle notwendi­gen Ret­tungs- und Erste-Hil­fe-Maß­nah­men einleiten.
Alleinar­beit erlaubt? Gefährdungs­beurteilung klärt
Bevor jedoch eine Per­so­n­en-Notsig­nal-Anlage beschafft wird und zum Ein­satz kommt, muss eine Gefährdungs­beurteilung durchge­führt wer­den. Alle Tätigkeit­en, die der alleinar­bei­t­ende Mitar­beit­er aus­führen soll, müssen genau ermit­telt und beschrieben wer­den. Stellt man fest, dass Tätigkeit­en durchge­führt wer­den sollen, bei denen die Vorschriften zwin­gend einen Auf­sicht­führen­den fordern – z. B. beim Ein­fahren in Silos oder bei Arbeit­en in engen Behäl­tern – dann ist Alleinar­beit verboten.
Ist Alleinar­beit erlaubt, dann müssen im näch­sten Schritt für die einzel­nen Tätigkeit­en die möglichen Gefährdun­gen ermit­telt wer­den: z. B. ungeschützte bewegte Maschi­nen­teile, Sturz, Absturz, gefährliche Stoffe, Ver­bren­nung. Anschließend wird jede dieser Gefährdun­gen bew­ertet, indem ein Risiko-Wert (R‑Wert) ermit­telt wird (siehe Kas­ten unten). Ergibt sich ein R‑Wert höher als 30, so sind zunächst weit­ere Maß­nah­men erforder­lich, um das Risiko zu verringern.
Eine Risiko­min­imierung kann z. B. durch die Instal­la­tion zusät­zlich­er tech­nis­ch­er Schutzein­rich­tun­gen, die Erhöhung der Sys­temzu­ver­läs­sigkeit oder durch weit­erge­hende organ­isatorische Maß­nah­men erre­icht wer­den. Ergeben auch diese Maß­nah­men keine aus­re­ichende Absenkung des Risikos, so ist Alleinar­beit nicht zuläs­sig. Die Tätigkeit­en müssen dann von min­destens zwei Per­so­n­en aus­ge­führt werden.
PNA: Was muss sie können?
Ist Alleinar­beit aber grund­sät­zlich erlaubt, dann kann eine Per­so­n­en- Notsig­nal- Anlage (PNA) die notwendi­ge Erste-Hil­fe-Leis­tung im Not­fall sicherstellen.
Eine PNA beste­ht aus min­destens ein­er Sendeein­heit, dem so genan­nten Per­so­n­en-Notsig­nal- Gerät (PNG), und der Emp­fangszen­trale. Der Her­steller ver­sieht das Per­so­n­en-Notsig­nal-Gerät mit einem oder mehreren Sen­soren, sodass unter bes­timmten Bedin­gun­gen (siehe Tabelle »Alar­marten«) ein wil­len­sun­ab­hängiger Alarm in der Emp­fangszen­trale aus­gelöst wird. Die Auswahl dieser Sen­soren muss immer kun­den­spez­i­fisch erfol­gen. Sie hängt davon ab, welche Auf­gaben bei der Alleinar­beit aus­ge­führt wer­den müssen und wie sich ein Not­fall bemerk­bar macht. Zusät­zlich hat der Alleinar­bei­t­ende die Möglichkeit, mit dem Per­so­n­en-Notsig­nal-Gerät selb­st einen Alarm auszulösen. Einige Per­so­n­en-Notsig­nal-Geräte ermöglichen außer­dem eine Sprechverbindung mit der Empfangszentrale.
PNA wichtig, aber kein Allrounder
Natür­lich ist eine PNA nur die Basis für eine wirkungsvolle Ret­tung und Erste Hil­fe bei Alleinar­beit. Über die tech­nis­chen Aspek­te wie z. B. die Anla­genkon­fig­u­ra­tion und die zuver­läs­sige Sig­nalüber­mit­tlung hin­aus müssen notwendi­ge organ­isatorische Voraus­set­zun­gen geschaf­fen wer­den. Beispiel­sweise ist zu über­legen, wie der alleinar­bei­t­ende Mitar­beit­er im Not­fall schnell lokalisiert wer­den kann. Hierzu kann man ein PNG ein­set­zen, das akustis­che Sig­nale abgibt. Mögliche Lösun­gen sind auch, den Alleinar­bei­t­en­den mit einem Ortsken­nungssender zu erfassen oder dass der Alleinar­bei­t­ende regelmäßig Quit­tier­stellen anlaufen muss.
Wichtig: gute Notfall-Organisation
Ein weit­er­er Punkt: Die Not­fal­lor­gan­i­sa­tion muss effek­tiv und wirkungsvoll sein. Dazu muss ins­beson­dere die Emp­fangszen­trale ständig beset­zt sein. Außer­dem muss sichergestellt sein, dass die Hil­f­s­maß­nah­men am Ort des Geschehens möglichst schnell ein­geleit­et wer­den – spätestens 15 Minuten nach der Alarmierung.
Nicht zulet­zt ist darauf zu acht­en, dass die PNA regelmäßig fachgerecht gewartet und geprüft wird.
Denn die PNA hat für den Alleinar­bei­t­en­den die gle­iche Bedeu­tung wie für den Berg­steiger die Seil­sicherung: Wenn sie im Not­fall gebraucht wird, muss sie zuver­läs­sig und fehler­frei funktionieren.
Dipl.-Ing. Jörg Bergmann
BG Nahrungsmit­tel und Gaststätten
Präven­tion, Mannheim
Abteilung Sicher­heit
BGN akzente

Hinweise und Beispielsammlung
Aus­führliche Hin­weise zu PNA.

Risikobeurteilung
Risikobeurteilung nach BGR 139, 3.3.1 :
Wird der Beschäftigte bei einem Not­fall noch hand­lungs­fähig, eingeschränkt hand­lungs­fähig oder gegebe­nen­falls nicht mehr hand­lungs­fähig sein?
Bew­erten Sie den Gefährdungs­grad mit ein­er Gefährdungsz­if­fer GZ zwis­chen 1 und 10 (1 ist niedrig, 10 ist hoch).
Ist ein Not­fall unwahrschein­lich bzw. möglich oder muss sog­ar mit Not­fällen gerech­net werden?
Bew­erten Sie die Not­fall­wahrschein­lichkeit NW mit ein­er Zif­fer zwis­chen 1 und 10.
Wie lang ist die Zeit zwis­chen der Alar­maus­lö­sung und dem Beginn der Ret­tungs- bzw. Erste-Hil­fe-Maß­nah­men vor Ort?
Bew­erten Sie die Zeit für die Ein­leitung von Hil­f­s­maß­nah­men EV mit ein­er Zif­fer zwis­chen 0 und 2.
Berech­nen Sie jet­zt mit den Werten Gefährdungsz­if­fer (GZ), Not­fall­wahrschein­lichkeit (NW) und Ein­leitung von Hil­f­s­maß­nah­men (EV) den Risiko-Wert R:
R = (GZ + EV) x NW
Bei einem R‑Wert > 30 ist Alleinar­beit unzuläs­sig. Es sind zunächst weit­ere Maß­nah­men erforder­lich, um das Risiko zu verringern.
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