Die Bundesregierung und die CDU/FDP-Koalition haben den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes – Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms – in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Der Gesetzentwurf will sicherstellen, dass Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgeht, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung
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