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Nur noch INQA-gelistete Epoxidharze einsetzen

Bewertungssystem berücksichtigt Sicherheitsmaßnahmen
Nur noch INQA-gelistete Epoxidharze einsetzen

Epox­id­harze kön­nen zu Allergien führen und soll­ten deshalb nicht mit der Haut in Kon­takt kom­men. Viele Beschäftigte wis­sen das jedoch nicht und ver­wen­den sie ungeschützt. Helfen kön­nen Infor­ma­tio­nen und spezielle Schutz-Ange­bote der Her­steller. Beurteilt wer­den sie in einem Bew­er­tungssys­tem für Epox­id­harz-Pro­duk­te der INQA.

BG BAU Dr. Rein­hold Rühl Refer­at Gefahrstoffe Hun­gener Straße 6 60389 Frankfurt

Epox­id­harze sind heute Stan­dard­w­erk­stoffe in sehr vie­len Bere­ichen des Handw­erks und der Indus­trie. Ob bei der Pin­sel­her­stel­lung, beim Fliesen­ver­legen, Vergießen von Elek­tron­ik­teilen, Ver­fes­ti­gen von Estrichen, Schrauben Fix­ieren oder Mate­ri­alien Verkleben, Epox­id­harze haben hier und in weit­eren Bere­ichen Einzug gehal­ten. Sie bieten sehr oft Lösun­gen, die vorher nicht möglich waren.
Epox­id­harze haben aber auch eine hohe aller­gene Potenz, das heißt, sie kön­nen sehr schnell zu Hau­tal­lergien führen. Da viele Beschäftigte ohne die notwendi­ge Ein­weisung mit Epox­id­harzen umge­hen, bleiben Haut­prob­leme nicht aus. Zudem wer­den Epox­id­harze häu­fig dort ver­wen­det, wo bish­er Arbeitsstoffe einge­set­zt wur­den, bei denen Hautkon­takt eher unprob­lema­tisch war. Macht die Wer­bung dann noch einen ungeschützten Umgang vor (s. Abb. 1), hal­ten wed­er Unternehmer noch die Beschäftigten Schutz­maß­nah­men für notwendig.
Zu einem sor­glosen Umgang führen auch die vie­len Epox­id­harz-Knet­massen: die benötigte Menge zuschnei­den, kneten bis die Masse warm ist und die Farbe verän­dert hat und anwen­den – rekon­stru­iert und füllt, dichtet ab, klebt und repari­ert. Inzwis­chen ist zwar wohl gek­lärt, dass diese hochmoleku­laren Epox­id­harze nicht sen­si­bil­isierend wirken. Die Wirkung, dass Epox­id­harze wie Knet­masse (also wie Kinder­spielzeug) verkauft und ver­ar­beit­et wird, ist aber nicht zu unter­schätzen. Warum soll dann mit anderen Epox­id­harz-Pro­duk­ten vor­sichtiger umge­gan­gen werden?
Epox­id­harze sind hoch entwick­elte Werk­stoffe und kein Kinder­spielzeug, das ist bei der Pla­nung, beim Einkauf und beim Ein­satz zu berück­sichti­gen. Der Plan­er wie der Unternehmer müssen die tech­nis­chen Eigen­schaften und die damit ver­bun­de­nen Maß­nah­men ken­nen, die Beschäftigten müssen die Epox­id­harze vorschriftsmäßig ein­set­zen um die tech­nis­chen Eigen­schaften zu nutzen und sich opti­mal zu schützen.
Dazu
  • muss deut­lich gemacht wer­den, dass Epox­id­harze „aggres­sive“ Stoffe sind,
  • muss erk­lärt wer­den, wie damit sich­er umge­gan­gen wer­den kann und es
  • müssen die Voraus­set­zun­gen für einen sicheren Umgang opti­miert werden.
Der bei Gefahrstof­fen übliche Weg, Ersatzstoffe einzuset­zen, ist bei Epox­id­harzen in der Regel nicht gehbar. In den meis­ten Bere­ichen sind Epox­id­harze nicht zu erset­zen. Ob die Möglichkeit beste­ht, einzelne Bestandteile von Epox­id­harzen, die beson­ders stark und schnell Allergien her­vor­rufen, durch geringer sen­si­bil­isierende Epox­id­harz-Bestandteile zu erset­zen, wird noch geklärt.
Das INQA-Bew­er­tungssys­tem für Epox­id­harz-Pro­duk­te geht einen neuen Weg. Es wird das Prinzip ver­fol­gt, „Man kann auch mit gefährlichen Stof­fen sich­er umge­hen“. Bew­ertet wer­den Tech­nis­ches Merk­blatt und weit­ere Her­steller-Infor­ma­tio­nen, Gebinde sowie das Sicher­heits­daten­blatt (s. Abb. 4).
Für die Pla­nung und die Kaufentschei­dung sind die Her­steller-Infor­ma­tio­nen wichtig, die all­ge­mein ver­füg­bar sind. Dazu gehören vor allem die Wer­bung, die Pro­duk­tkat­a­loge und die tech­nis­chen Merk­blät­ter. Aber auch Ange­bote zur Schu­lung des richti­gen Ein­satzes der Epox­id­harze und die Möglichkeit, nicht nur die Chemikalie, son­dern ein kom­plettes Sys­tem mit Dosiere­in­rich­tun­gen, Auf­tragswerkzeu­gen oder Schutz­maß­nah­men zu erwer­ben, wer­den unter dem Kri­teri­um „Tech­nis­ches Merk­blatt und weit­ere Her­steller-Infor­ma­tio­nen“ bewertet.
Nicht nur in der Bauwirtschaft bes­tim­men die Liefer­for­men der Epox­id­harze wesentlich den Umgang. Ist das Gebinde so gestal­tet, dass ich beim Dosieren und Mis­chen keinen oder kaum Hautkon­takt habe (s. Abb. 2 und 3), sind Teilent­nah­men vorge­se­hen oder muss ich beim Entleeren zwangsläu­fig in das Gebinde fassen und kann damit einen Hautkon­takt kaum ver­mei­den? Diese Fra­gen wer­den im Kri­teri­um ‚Gebinde’ bew­ertet. Dabei berück­sichtigt das Bew­er­tungssys­tem natür­lich auch, dass bei Anla­gen, in denen Epox­id­harze ver­ar­beit­et wer­den, die Liefer­form nur gerin­gen Ein­fluss auf einen möglichen Hautkon­takt hat.
Sicher­heits­daten­blät­ter schließlich sind das dritte Bew­er­tungskri­teri­um. Sie haben die Auf­gabe, den Unternehmer bei der Gefährdungs­analyse zu unter­stützen und ihm die Auswahl der Schutz­maß­nah­men zu erläutern. Da aber die all­ge­mein bekan­nten ekla­tan­ten Defizite in den Sicher­heits­daten­blät­tern ungeah­n­det bleiben, wird dieses wichtige Arbeitss­chutzin­stru­ment sein­er Auf­gabe nicht gerecht. Das INQA-Bew­er­tungssys­tem für Epox­id­harz-Pro­duk­te sieht daher vor, dass die Angaben zum Arbeitss­chutz in den Sicher­heits­daten­blät­tern richtig sein müssen.
Das INQA-Bew­er­tungssys­tem beurteilt Epox­id­harz-Pro­duk­te pos­i­tiv, deren Gebinde einen sicheren Umgang ermöglichen, deren Tech­nis­che Merk­blät­ter nicht nur auf die tech­nis­chen Ver­ar­beitungs­be­din­gun­gen, son­dern auch auf die notwendi­gen Schutz­maß­nah­men hin­weisen, für die schon in der Wer­bung deut­lich wird, dass hier mit Schutzhand­schuhen gear­beit­et wer­den muss, für die der Her­steller Schu­lun­gen anbi­etet, in denen auch auf die notwendi­gen Schutz­maß­nah­men einge­gan­gen wird und die schließlich in ihren Sicher­heits­daten­blät­tern Angaben machen, die dem Anwen­der die Gefährdungs­beurteilung erleichtern.
Solche Epox­id­harz-Pro­duk­te wer­den auf www.inqa-epoxibewertung.de aufge­führt. Her­steller, Ver­bände und Arbeitss­chutzin­sti­tu­tio­nen aus den Nieder­lan­den, Öster­re­ich und Deutsch­land unter­stützen dieses Bewertungssystem.
Am 30. Okto­ber 2008 wurde das INQA-Bew­er­tungssys­tem für Epox­id­harz-Pro­duk­te vorgestellt, sei­ther ist die Web­seite www.inqa-epoxibewertung.de freigeschal­tet. Es ist jet­zt wichtig, dass die auf dieser Web­seite aufge­führten Epox­id­harze vor­rangig bei der Auss­chrei­bung und beim Einkauf berück­sichtigt wer­den. Hier sind vor allem die Ver­bände der Anwen­der gefordert, in Ver­anstal­tun­gen und Rund­schreiben auf dieses Bew­er­tungssys­tem hinzuweisen.
Die bish­eri­gen Diskus­sio­nen mit Her­stellern, die ihre Epox­id­harze auf der Seite www.inqa-epoxibewertung.de eingestellt haben wollen, sind sehr pos­i­tiv. Schließlich haben auch die Her­steller reg­istri­ert, dass bei immer mehr Kun­den Allergien bei den Beschäftigten auftreten.
Nutzen Sie die Möglichkeit, auf www.inqa-epoxibewertung.de darauf hinzuweisen, dass bes­timmte Anwen­dungs­bere­iche oder Epox­id­harz-Pro­duk­te noch nicht aufge­führt sind.
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