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Unfall nach Verfahren – zahlt die Versicherung?

Arbeitsweg
Unfall nach Verfahren – zahlt die Versicherung?

Unfall nach Verfahren – zahlt die Versicherung?
Nachdem er sich verfahren hatte, wendete der Fahrer auf einer vierspurigen Bundesstraße. Dies führte zu dem Unfall. Foto: © Thaut Images - Fotolia.com
Erlei­det ein Arbeit­nehmer auf dem direk­ten Weg zur Arbeit oder von dort wieder direkt zurück nach Hause einen Unfall, greift die geset­zliche Unfal­lver­sicherung, sofern ein sach­lich­er Zusam­men­hang zwis­chen dem Arbeitsweg und der ver­sicherten Tätigkeit vor­liegt. Was passiert aber, wenn der Unfall sich auf einem Weg ereignet, der nur benutzt
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