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Wann der Versicherungsschutz entfällt

Lexikon der Unfallversicherung: Selbstgeschaffene Gefahr und verbotswidriges Handeln
Wann der Versicherungsschutz entfällt

Wann der Versicherungsschutz entfällt
Ein Versicherter verursachte einen Autounfall, als er sich mit einem Kollegen ein Rennen lieferte. Foto: gradt - Fotolia.com
Wenn sich ein ver­sichert­er Beschäftigter auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ein Ren­nen mit einem Kol­le­gen liefert und dabei einen Unfall erlei­det, beste­ht kein Ver­sicherungss­chutz. Der Grund: Es gab keinen inneren Zusam­men­hang mit der ver­sicherten Tätigkeit.

Antje Did­laukat

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