- 1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- 2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- 3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- 4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- 5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- 6. Mitwirken bei
Unsere Webinar-Empfehlung
15.06.23 | 10:00 Uhr | Maßnahmenableitung, Wirksamkeitsüberprüfung und Fortschreibung – drei elementare Bausteine in jeder Gefährdungsbeurteilung, die mit Blick auf psychische Belastung bislang weniger Beachtung finden.
Teilen: