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Aufstiegsfortbildungen für das Berufsbildungspersonal

Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge und Berufspädagoge
Aufstiegsfortbildungen für das Berufsbildungspersonal

Das Berufs­bil­dungsper­son­al ver­fügte bis­lang über keine eigen­ständi­ge Anerken­nung als Berufs­bild. Zudem erfordern die wach­senden Anforderun­gen an die Aus- und Weit­er­bil­dung eine päd­a­gogis­che Qual­i­fizierung des Beruf­saus­bil­dungsper­son­als. Mit den im Jahr 2009 geschaf­fe­nen Fort­bil­dun­gen „Geprüfter Aus- und Weit­er­bil­dungspäd­a­goge“ und „Geprüfter Beruf­späd­a­goge“ wurde für Beruf­saus­bilder Weit­er­bil­dungs- und Beruf­sauf­stiegsmöglichkeit­en geschaf­fen. Bei­de Fort­bil­dun­gen wer­den in diesem Beitrag vorgestellt.

Stef­fen Pluntke

Das Berufs­bil­dungsper­son­al ste­ht zunehmend vor der Her­aus­forderung auf wach­sende fach­liche Anforderun­gen, auf ver­stärk­te Bedeu­tung außer­fach­lich­er Ken­nt­nisse und Kom­pe­ten­zen sowie auf het­ero­gen­er wer­dende Grup­pen von Ler­nen­den didak­tisch-method­isch und auch päd­a­gogisch angemessen zu reagieren. Darüber hin­aus erfährt das Anforderungsspek­trum eine deut­liche Erweiterung durch neue Auf­gaben wie zum Beispiel der Qual­itätssicherung der beru­flichen Bil­dung sowie ein­er inten­siv­eren Verzah­nung von Aus- und Weit­er­bil­dung im Kon­text des lebenslan­gen Ler­nens. Bezo­gen auf die beru­fliche Aus- und Weit­er­bil­dung ergibt sich daher die Notwendigkeit, das Berufs­bil­dungsper­son­al stärk­er zu pro­fes­sion­al­isieren. Mit der Ver­ab­schiedung des Berufs­bil­dungs­ge­set­zes (BBiG) 1969 und dem Erlass der Aus­bildereig­nungsverord­nung (AEVO) 1972 wur­den zwar erste Schritte der Pro­fes­sion­al­isierung der betrieblichen Beruf­saus­bilder umge­set­zt, doch eine entsprechende beru­fliche Anerken­nung blieb bis­lang aus. Bish­er besaß der Aus­bilder nicht mal die Anerken­nung als eigen­ständi­ges Berufs­bild. Daher wur­den die Rufe zur Schaf­fung eines Bil­dungs­ganges für das Berufs­bil­dungsper­son­al und die rechtliche Anerken­nung dieses Beruf­s­standes – ins­beson­dere durch den Bun­desver­band Deutsch­er Beruf­saus­bilder (BDA) – in den let­zten Jahren immer lauter.
Auf­stiegs­fort­bil­dun­gen der Berufspädagogik
Am 1. Sep­tem­ber 2009 wur­den die bun­de­sein­heitlichen Verord­nun­gen für die Auf­stiegs­fort­bil­dun­gen „Geprüfter Aus- und Weit­er­bil­dungspäd­a­goge“ und „Geprüfter Beruf­späd­a­goge“ ver­ab­schiedet und damit eine Art Qual­i­fizierungsleit­er für Beruf­saus­bilder geschaf­fen (s. Abb. 1). Gle­ichzeit­ig wurde ein jahre­langer Diskus­sion­sprozess zur Pro­fes­sion­al­isierung des Per­son­als der beru­flichen Bil­dung und über die Struk­turierung sein­er Qual­i­fika­tion­san­forderun­gen abgeschlossen. Damit ist die beruf­späd­a­gogis­che Qual­i­fizierung in der beru­flichen Bil­dung deutsch­landweit ein­heitlich geregelt. Bis zu diesem Zeit­punkt war die Weit­er­bil­dung durch Rechtsvorschriften der zuständi­gen Indus­trie- und Han­del­skam­mern (IHK) geregelt. Bei­de Abschlüsse wer­den in den Deutschen Qual­i­fika­tion­srah­men (DQR), der die Ver­gle­ich­barkeit von Bil­dungswe­gen und ‑abschlüssen erle­ichtern soll, ein­ge­ord­net (s. Abb. 2). Der geprüfte Aus- und Weit­er­bil­dungspäd­a­goge ist hier­bei auf der Stufe 6 und der geprüfte Beruf­späd­a­goge auf der Stufe 7 ein­ge­ord­net. Bei­de Fort­bil­dungslehrgänge enden mit ein­er anerkan­nten Prü­fung und berechti­gen dazu, die Berufs­beze­ich­nung „Geprüfter Aus- und Weit­er­bil­dungspäd­a­goge“ beziehungsweise „Geprüfter Beruf­späd­a­goge“ zu führen.
Die Abschlüsse qual­i­fizieren für gehobene Fach- und Führungskräftepo­si­tio­nen und sind auch im Bil­dungssys­tem anschlussfähig. Sie eröff­nen, wie mit dem Beschluss der Kul­tus­min­is­terkon­ferenz vom 6. März 2009 „Hochschulzu­gang für beru­flich qual­i­fizierte Bewer­ber ohne schulis­che Hochschulzu­gangs­berech­ti­gung“ unter­strichen wird, den all­ge­meinen Hochschulzu­gang. An eini­gen Hochschulen gibt es erste Ansätze, ergänzende Stu­di­en­ange­bote zu entwick­eln. Bei deren Real­isierung wäre die Durch­läs­sigkeit von der beru­flichen Aus­bil­dung über die Aus­bildertätigkeit und den bei­den Fort­bil­dun­gen zu einem ein­schlägi­gen Bach­e­lor-Abschluss gewährleistet.
Die AEVO wird durch die neuen Berufe nicht berührt. Sie behält ihre Funk­tion der Ein­führung in die Aus­bil­dungsver­ant­wor­tung ins­beson­dere für aus­bildende Fachkräfte, die den weitaus größten Teil der inner­be­trieblichen Bil­dungs­di­en­stleis­ter stellen.
Entwick­lung
In Anbe­tra­cht des Bedarfs an pro­fes­sionellem Berufs­bil­dungsper­son­al erk­lärte sich 2004 die IHK für München und Ober­bay­ern bere­it, eine Rechtsvorschrift für eine beruf­späd­a­gogis­che Fort­bil­dung­sprü­fung zu erlassen. Ihr entsprechend wurde gemein­sam mit dem Bun­desin­sti­tut für Berufs­bil­dung (BIBB) im Rah­men eines Pilot­pro­jek­tes eine kom­plette Fort­bil­dung für Beruf­saus­bilder erprobt und mit Mit­teln des europäis­chen Sozial­fonds (ESF) gefördert. 2007 fan­den die ersten Prü­fun­gen statt. In anderen Bun­deslän­dern wur­den in enger Zusam­me­nar­beit zwis­chen den IHK und dem BIBB weit­ere Pilot­pro­jek­te realisiert.
Im Zuge der Entwick­lung der bei­den päd­a­gogis­chen Auf­stiegs­fort­bil­dun­gen wurde beson­ders die Nähe des Begriffes „…päd­a­goge“ zu uni­ver­sitären Abschluss­beze­ich­nun­gen disku­tiert. Vor allem die Vertreter der Beruf­ss­chullehrer befürchteten das Entste­hen eines „Schmal­spurberuf­ss­chullehrers“. Let­ztlich soll die Ver­wen­dung des Attrib­uts „…päd­a­goge“ aber dazu dienen, den gle­ichrangi­gen und gle­ichbe­deu­ten­den Anspruch gegenüber der beruf­späd­a­gogis­chen Qual­i­fika­tion der Beruf­ss­chullehrer deut­lich zu machen.
Ziele und Zielgruppen
Mit den Fort­bil­dungsverord­nun­gen wer­den grund­sät­zlich zwei Ziele ver­fol­gt (s. Abb. 3). Bei­de Qual­i­fika­tio­nen dienen dazu, Aus­bildern neue weit­er­führende päd­a­gogis­che Kom­pe­ten­zen zu ver­mit­teln und sie für die beru­fliche Qual­i­fizierung von Auszu­bilden­den und Beschäftigten vorzu­bere­it­en. Im Mit­telpunkt ste­ht das Ler­nen im Arbeits- und Geschäft­sprozess zur Erlan­gung beru­flich­er Hand­lungskom­pe­tenz. Dazu gehören vor allem Meth­o­d­en des ent­deck­enden und selb­st­ges­teuerten Lernens.
Mit bei­den Fort­bil­dungs­berufen erhal­ten Aus­bilder, die bere­its in der betrieblichen Beruf­saus­bil­dung tätig sind, die Möglichkeit, sich über ihren jew­eili­gen Fach­beruf hin­aus päd­a­gogisch zu pro­fes­sion­al­isieren und damit aus ihrer Aus­bildertätigkeit einen eigen­ständi­gen, anspruchsvollen und anerkan­nten Beruf zu machen, dessen Qual­i­fika­tion­sniveau sein­er Ver­ant­wor­tung entspricht und der seinem Inhab­er vielfältige Möglichkeit­en der Entwick­lung eröffnet.
Die bei­den päd­a­gogis­chen Auf­stiegs­fort­bil­dun­gen richt­en sich an Per­so­n­en aller Branchen, die in einem beruf­späd­a­gogis­chen Tätigkeits­feld arbeit­en und dort ihre beru­fliche Posi­tion sowie ihre method­isch-didak­tis­chen Kom­pe­ten­zen – jen­seits der AEVO – verbessern wollen, um den gestiege­nen Anforderun­gen an die Aus- und Weit­er­bil­dung gerecht zu wer­den. Absol­ven­ten bei­der beruf­späd­a­gogis­ch­er Qual­i­fizierun­gen find­en Ein­satzmöglichkeit­en als:
  • Lei­t­en­der Aus­bilder eines Unternehmens
  • Mitar­beit­er privater/öffentlicher Bildungsunternehmen
  • Beruf­ss­chullehrer
  • Freiberu­fliche Dozenten
  • Geschäftsführer/Vorstand ein­er eige­nen Bildungseinrichtung
  • Aus­bilder in der Berufsausbildung
  • Train­er, Coach
Von den Fort­bil­dun­gen prof­i­tieren neben den Auszu­bilden­den auch die Arbeit­ge­ber, das heißt die Betriebe des Berufs­bil­dungsper­son­als. Ins­beson­dere die Qual­i­fizierung „Geprüfter Beruf­späd­a­goge“ find­et über­wiegend anhand von konkreten Prax­is­pro­jek­ten statt, sodass – gewis­ser­maßen als Neben­pro­dukt – eine Mod­ernisierung der Aus­bil­dung erfolgt.
Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge
Die Qual­i­fizierung „Geprüfter Aus- und Weit­er­bil­dungspäd­a­goge“ eignet sich für haupt- und nebe­namtliche Aus- und Weit­er­bild­ner, die ihre beruf­späd­a­gogis­che Bil­dung inno­v­a­tiv­er gestal­ten möcht­en und hier­für tiefer in die Methodik des Lehrens und Ler­nens ein­steigen wollen. Aus- und Weit­er­bil­dungspäd­a­gogen pla­nen beziehungsweise organ­isieren Bil­dung­sprozesse, sie führen sie durch und werten sie aus. Sie sind beteiligt an der Bewer­ber­auswahl und Lern­ber­atung bei Beschäftigten. Auf Grund­lage neuer method­isch-didak­tis­ch­er Kom­pe­ten­zen ermit­teln sie den betrieblichen Qual­i­fizierungs­be­darf und set­zen ihn in Bil­dungs­maß­nah­men um.
Der Lehrgang kann in Vol­lzeit oder berufs­be­glei­t­end absolviert wer­den und dauert sechs Monate bis zwei Jahre. Er endet mit ein­er Prüfung.
Die Zulas­sungsvo­raus­set­zun­gen zur Fort­bil­dung zum Aus- und Weit­er­bil­dungspäd­a­gogen sind:
  • 1. Abschluss in einem anerkan­nten, min­desten drei Jahre umfassenden Aus­bil­dungs­beruf sowie im Anschluss min­destens ein Jahr Beruf­sprax­is oder
  • 2. Abschluss in einem son­sti­gen anerkan­nten Aus­bil­dungs­beruf sowie im Anschluss min­destens zwei Jahre Beruf­sprax­is und
  • 3. erfol­gre­ich abgelegte Prü­fung nachAE­VO oder eine ver­gle­ich­bare berufs- und arbeit­späd­a­gogis­che Qualifikation
Geprüfter Beruf­späd­a­goge
Mit diesem Berufs­bild ist ein anspruchsvolles Pro­fil auf der höch­sten IHK-Qual­i­fizierungsebene (Betrieb­swirt­niveau) entwick­elt wor­den. Das neue Berufs­bild „Geprüfter Beruf­späd­a­goge“ erhebt den Anspruch zum entschei­den­den Stan­dard für haupt­beru­fliche Beruf­saus­bilder und Weit­er­bild­ner zu wer­den. Es ergänzt dabei die Fort­bil­dung zum „Geprüften Aus- und Weit­er­bil­dungspäd­a­gogen“ um weit­ere Schw­er­punk­te wie Man­age­ment­prozesse sowie Per­son­alen­twick­lung und ‑beratung. Das neue Berufs­bild des Beruf­späd­a­gogen bere­it­et zudem auf die vielfälti­gen neuen Man­age­men­tauf­gaben in der beru­flichen Bil­dung vor und ermöglicht damit auch den Auf­stieg in mit­tlere Leitungs- und Man­age­ment­funk­tio­nen, die Über­nahme von Auf­gaben im Bil­dungsser­vice großer Bil­dungsträger, in der Koor­di­na­tion von Aus­bil­dungsver­bün­den beziehungsweise dezen­tralen Aus- und Weit­er­bil­dun­gen oder in der Bil­dungs­ber­atung. Die Mark­tchan­cen auf einen möglichen Ein­satz nach der erfol­gre­ichen Aus­bil­dung sehen mehr als gut aus. In vie­len Bun­deslän­dern nimmt der Bedarf an Fachkräften mit beruf­späd­a­gogis­chem Hin­ter­grund stark zu. Mit dem Erwerb dieses Fort­bil­dungsab­schlusses beste­ht für Inter­essierte die Durch­läs­sigkeit zu definierten Mas­ter-Stu­di­engän­gen an (Fach-)Hochschulen.
Beruf­späd­a­gogen nehmen in Ein­rich­tun­gen der betrieblichen und außer­be­trieblichen Bil­dung die Organ­i­sa­tion und Pla­nung beru­flich­er Bil­dung­sprozesse wahr. Sie betreuen Auszu­bildende und Mitar­beit­er in Lern­si­t­u­a­tio­nen, beurteilen und prüfen sie. Darauf auf­bauend koor­dinieren und opti­mieren sie Lern­prozesse. Zudem gestal­ten sie Mar­ket­ing­maß­nah­men und evaluieren die Wirk­samkeit von Bil­dungs­maß­nah­men (Con­trol­ling). Sie betreuen und entwick­eln eben­so beste­hende Qual­itäts­man­age­mentsys­teme im Bere­ich der Aus- und Weit­er­bil­dung und opti­mieren Prü­fungsver­fahren und Beurteilungssysteme.
Um den Abschluss „Geprüfter Beruf­späd­a­goge“ erwer­ben zu kön­nen, muss ein Lehrgang besucht wer­den, der 800 Unter­richtsstun­den umfasst und sich in der berufs­be­glei­t­en­den Form über zwei Jahre erstreckt. Die Inhalte der Qual­i­fizierung gliedern sich in drei The­men­bere­iche (s. Tab. 2). Sie deck­en damit sowohl die betrieblichen als auch außer- und über­be­trieblichen Bil­dungsauf­gaben ab. Die Qual­i­fizierung ist hand­lung­sori­en­tiert aus­gerichtet. Das bedeutet, dass in und an Pro­jek­ten gear­beit­et wird, die von der Lern­gruppe selb­st entwick­elt wurden.
Die Zulas­sungsvo­raus­set­zun­gen zur Fort­bil­dung zum Beruf­späd­a­gogen sind:
  • 1. eine bestandene Prü­fung zum geprüften Aus- und Weit­er­bil­dungspäd­a­gogen, zum Fach­wirt, Industrie‑, Fach- oder Handw­erksmeis­ter oder ein­er ver­gle­ich­baren Fort­bil­dung sowie imAn­schluss ein Jahr Beruf­sprax­is oder
  • 2. ein abgeschlossenes Hochschul­studi­um beziehungsweise eine staatlich anerkan­nte Fach­schul­fort­bil­dung sowie im Anschluss zwei Jahre Beruf­sprax­is oder
  • 3. der Abschluss in einem anerkan­nten Aus­bil­dungs­beruf sowie im Anschluss fünf Jahre Beruf­sprax­is und
  • 4. eine erfol­gre­ich abgelegte Prü­fung nach AEVO oder eine ver­gle­ich­bare berufs- und arbeit­späd­a­gogis­che Qualifikation
Generelle Zulas­sungsvo­raus­set­zung sowohl für die Fort­bil­dung zum Aus- und Weit­er­bil­dungspäd­a­gogen sowie zum Beruf­späd­a­gogen ist eine bestandene Aus­bildereig­nung­sprü­fung nach AEVO oder eine ver­gle­ich­bare berufs- und arbeit­späd­a­gogis­che Qual­i­fika­tion. Let­zteres kann durch Vor­lage von Zeug­nis­sen oder auf andere Weise glaub­haft gemacht wer­den. Es entspricht also nicht der neuen Bun­desverord­nung, wenn (vere­inzelt) grund­sät­zlich eine absolvierte AEVO-Prü­fung ver­langt wird.
Lit­er­atur
  • Blötz, U. et al. (2006): Neuer Beruf für betrieb­s­be­zo­gene Bil­dungs­di­en­stleis­tun­gen. Gepr. Beruf­späd­a­goge/-in für Aus- und Weit­er­bil­dung IHK. In: Berufs­bil­dung in Wis­senschaft und Prax­is 4/ 2006. S. 44–48.
  • Brandt, H. et al. (2008): Qual­i­fizierung durch Fort­bil­dung. Das Mod­ell­pro­jekt Berufspädagoge/Berufspädagogin IHK in Meck­len­burg-Vor­pom­mern. In: Berufs-bil­dung in Wis­senschaft und Prax­is 6/ 2008. S. 26–27.
  • Brater, M. et al. (2007): Ein neuer Beruf für Beruf­saus­bilder. In: DIE Zeitschrift für Erwach­se­nen­bil­dung 1/ 2007. S. 51–53.
  • Bun­desmin­is­teri­um für Bil­dung und Forschung, BMBF (2010): Berufs­bil­dungs­bericht 2010. Berlin.
  • Bun­desmin­is­teri­um für Bil­dung und Forschung, BMBF (2012): Pressemit- teilung 012/2012. Berlin.
  • Hrsg. Berufspädagogen.net (2007): Beruf­späd­a­goge. Pro­fes­sionell aus- und weit­er­bilden. Gerlingen.
  • Loebe, H. et al. (2011): Het­ero­gene Lern­grup­pen in der Aus­bil­dung. Qual­i­fizierungskonzepte für das Aus­bil­dungsper­son­al. Band 51, Bielefeld.
  • o. A. (2004): Eine beru­fliche Entwick­lungsper­spek­tive für Beruf­saus­bilder. Der neue Fort­bil­dungs­beruf Beruf­späd­a­goge (IHK). In: Der deutsche Beruf­saus­bilder 4/ 2004. S. 3–4.
  • Reb­mann, K. et al. (2011): Berufs- und Wirtschaft­späd­a­gogik. Wiesbaden.
  • Schlot­tau, W. (2005): Aus­bil­dungsper­son­al – von der Eig­nung zur Pro­fes­sion­al­isierung. Regionale Erprobung zwei­jähriger Auf­stiegs­fort­bil­dungs­gänge. In: Berufs­bil­dung in Wis­senschaft und Prax­is 6/2005. S. 32–35.
  • Sieg­bert, W. (2011): Auf dem Weg zum Beruf­späd­a­gogen. Norderstedt.
  • Verord­nung über die Prü­fung zum anerkan­nten Fort­bil­dungsab­schluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/ Geprüfte Aus- und Weit­er­bil­dungs- päd­a­gogin vom 21.08.2009
  • Verord­nung über die Prü­fung zum anerkan­nten Fort­bil­dungsab­schluss Geprüfter Berufspädagoge/ Geprüfte Beruf­späd­a­gogin vom 21.08.2009
Autor
Stef­fen Pluntke
Fachau­tor, Dozent und Bil­dungsref­er­ent DRK Lan­desver­band Bran­den­burg e.V.
E‑Mail: s .pluntke@gmx.de
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