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Einsatz in Lärmbereichen

Hörgeräte
Einsatz in Lärmbereichen

Hörg­eräte dür­fen in Lärm­bere­ichen nicht ver­wen­det wer­den. Wer­den sie benutzt, beste­ht die Gefahr, dass am Ohr des Benutzers ein Schall­druck­pegel weit über 85 dB(A) anliegt. Es ergeben sich regelmäßig Prob­leme, wenn Per­so­n­en mit Hör­min­derung an ihren Arbeit­splätzen auf Kom­mu­nika­tion (Gespräche, Tele­fonate) angewiesen sind. In solchen Fällen wird das Hörgerät
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