Eine patentierte Lösung aus intelligenter Hörgerätetechnik mit eigens dafür entwickeltem Lärmarbeitsplatzprogramm, einer speziellen Dämmotoplastik und einem dafür zugelassenen Prüfsystem gilt als neue Schutzlösung für Menschen mit Hörminderung am Lärmarbeitsplatz (ab ca. 80 dB(A)).
Die entwicklungsbegleitende Prüfung des Hörsystems wurde durch das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt, mit regelmäßigen Konsultationen des Sachgebiets Gehörschutz im Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der DGUV.
Erstmals hat ein speziell dafür programmiertes Hörsystem mit zugehöriger Spezialdämmplastik eine Baumusterprüfbescheinigung nach der PSA-Richtlinie für den Einsatz im Arbeitslärm als aktiver Gehörschutz erhalten.
Bei der Neuentwicklung des Systems „AS Hörluchs ICP XS, DUO und P“ der Firma Hörluchs Gehörschutzsysteme, handelt es sich um eine vollwertige PSA mit CE-Kennzeichen und ein vollwertiges Medizinprodukt, das im Heil- und Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist.
Die Neuentwicklung ICP (Insulating Communication Plastic) ist für Menschen mit Hörminderung am anspruchsvollen Lärmarbeitsplatz besonders geeignet, da hierbei ein vorhandener Hörverlust, sowie die daraus resultierende Überdämmung im Hauptwahrnehmungsbereich ausgeglichen wird, ohne das Gehör zu schädigen.
Das System besteht aus drei Hörgerätevarianten (AS Hörluchs ICP XS, DUO und P) und einer speziellen Dämmotoplastik (ICP HAWEI)
Das Hörsystem wird mit einer individuellen Werksvoreinstellung für den angegebenen Lärmarbeitsplatz unter Berücksichtigung der bestehenden Hörminderung ausgeliefert. Dieses spezielle Lärmarbeitsplatzprogramm darf vom Hörgeräteakustiker für die Feinanpassung modifiziert werden.
Die Auslieferung wird vom Hörgeräteakustiker direkt am Lärmarbeitsplatz durchgeführt; durch eine spezielle Sondenschlauchmessung wird dabei überprüft, welche Pegel bei welcher Frequenz am Trommelfell ankommen, um die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Die Dokumentation beinhaltet die Messergebnisse am Arbeitsplatz ohne Ansprache sowie mit Ansprache bzw. Warnsignal.
Die Abgabe kann nur ein ausgebildeter Hörgeräteakustiker oder ggf. ein gleich qualifizierter Mitarbeiter mit der entsprechenden Lizenzschulung des Herstellers durchführen.
ICP HAWEI ist die erste Gehörschutzotoplastik mit Zulassung nach den PSA Richtlinien DIN EN 352–2. für Hörgeräteträger am Lärmarbeitsplatz und kann als Dämmplastik (Passivdämmung) eingesetzt werden.
Hörgeräteträger, die ihre Hörsysteme für leise Arbeitsphasen (Besprechungen, Büroarbeiten) benötigen, können den ICP HAWEI mit einem herkömmlichen Hörgerät kombinieren. Während des Aufenthalts im Lärmbereich müssen die Hörgeräte ausgeschaltet werden, die passive Dämmung des ICP HAWEI gewährleistet dabei einen ausreichenden Schutz wie ein herkömmlicher Gehörschutz. Nach Verlassen des Lärmbereiches können die Hörsysteme einfach wieder eingeschaltet werden, ohne das Ohrpassstück/Gehörschutz wechseln zu müssen.
Weitere Infos erhalten Sie unter E‑Mail: gehoerschutzsysteme@hoerluchs.com
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