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Gehörschutz am Arbeitsplatz

Hörsystem mit Zulassung für Menschen mit Hörminderung
Gehörschutz am Arbeitsplatz

Gehörschutz am Arbeitsplatz
Abb. 1: AS Hörluchs ICP XS
Eine paten­tierte Lösung aus intel­li­gen­ter Hörg­erätetech­nik mit eigens dafür entwick­el­tem Lär­mar­beit­splatzpro­gramm, ein­er speziellen Däm­mo­to­plas­tik und einem dafür zuge­lasse­nen Prüf­sys­tem gilt als neue Schut­zlö­sung für Men­schen mit Hör­min­derung am Lär­mar­beit­splatz (ab ca. 80 dB(A)).

Die entwick­lungs­be­glei­t­ende Prü­fung des Hörsys­tems wurde durch das Insti­tut für Arbeitss­chutz der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV) durchge­führt, mit regelmäßi­gen Kon­sul­ta­tio­nen des Sachge­bi­ets Gehörschutz im Fachauss­chuss Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PSA) der DGUV.

Erst­mals hat ein speziell dafür pro­gram­miertes Hörsys­tem mit zuge­höriger Spezialdämm­plas­tik eine Bau­muster­prüf­bescheini­gung nach der PSA-Richtlin­ie für den Ein­satz im Arbeit­slärm als aktiv­er Gehörschutz erhalten.
Bei der Neuen­twick­lung des Sys­tems „AS Hör­luchs ICP XS, DUO und P“ der Fir­ma Hör­luchs Gehörschutzsys­teme, han­delt es sich um eine voll­w­er­tige PSA mit CE-Kennze­ichen und ein voll­w­er­tiges Medi­z­in­pro­dukt, das im Heil- und Hil­f­s­mit­telverze­ich­nis aufge­führt ist.
Die Neuen­twick­lung ICP (Insu­lat­ing Com­mu­ni­ca­tion Plas­tic) ist für Men­schen mit Hör­min­derung am anspruchsvollen Lär­mar­beit­splatz beson­ders geeignet, da hier­bei ein vorhan­den­er Hörver­lust, sowie die daraus resul­tierende Überdäm­mung im Haupt­wahrnehmungs­bere­ich aus­geglichen wird, ohne das Gehör zu schädigen.
Das Sys­tem beste­ht aus drei Hörg­eräte­vari­anten (AS Hör­luchs ICP XS, DUO und P) und ein­er speziellen Däm­mo­to­plas­tik (ICP HAWEI)
Das Hörsys­tem wird mit ein­er indi­vidu­ellen Werksvor­e­in­stel­lung für den angegebe­nen Lär­mar­beit­splatz unter Berück­sich­ti­gung der beste­hen­den Hör­min­derung aus­geliefert. Dieses spezielle Lär­mar­beit­splatzpro­gramm darf vom Hörg­eräteakustik­er für die Feinan­pas­sung mod­i­fiziert werden.
Die Aus­liefer­ung wird vom Hörg­eräteakustik­er direkt am Lär­mar­beit­splatz durchge­führt; durch eine spezielle Son­den­schlauchmes­sung wird dabei über­prüft, welche Pegel bei welch­er Fre­quenz am Trom­melfell ankom­men, um die Arbeitss­chutzvorschriften einzuhal­ten. Die Doku­men­ta­tion bein­hal­tet die Messergeb­nisse am Arbeit­splatz ohne Ansprache sowie mit Ansprache bzw. Warnsignal.
Die Abgabe kann nur ein aus­ge­bilde­ter Hörg­eräteakustik­er oder ggf. ein gle­ich qual­i­fiziert­er Mitar­beit­er mit der entsprechen­den Lizen­zschu­lung des Her­stellers durchführen.
ICP HAWEI ist die erste Gehörschut­zo­to­plas­tik mit Zulas­sung nach den PSA Richtlin­ien DIN EN 352–2. für Hörg­eräteträger am Lär­mar­beit­splatz und kann als Dämm­plas­tik (Pas­sivdäm­mung) einge­set­zt werden.
Hörg­eräteträger, die ihre Hörsys­teme für leise Arbeit­sphasen (Besprechun­gen, Büroar­beit­en) benöti­gen, kön­nen den ICP HAWEI mit einem herkömm­lichen Hörg­erät kom­binieren. Während des Aufen­thalts im Lärm­bere­ich müssen die Hörg­eräte aus­geschal­tet wer­den, die pas­sive Däm­mung des ICP HAWEI gewährleis­tet dabei einen aus­re­ichen­den Schutz wie ein herkömm­lich­er Gehörschutz. Nach Ver­lassen des Lärm­bere­ich­es kön­nen die Hörsys­teme ein­fach wieder eingeschal­tet wer­den, ohne das Ohrpassstück/Gehörschutz wech­seln zu müssen.
Weit­ere Infos erhal­ten Sie unter E‑Mail: gehoerschutzsysteme@hoerluchs.com
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