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Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf der DGUV-V A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Positionspapier von VDSI, VDBW und DGAUM
Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf der DGUV‑V A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Die drei Ver­bände VDSI (Ver­band Deutsch­er Sicher­heitsin­ge­nieure e.V.), VDBW (Ver­band Deutsch­er Betriebs- und Werk­särzte e.V.) und die DGAUM (Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedi­zin und Umweltmedi­zin e.V.) haben gemein­sam Stel­lung zum aktuellen Entwurf der Unfal­lver­hü­tungsvorschrift „Betrieb­särzte und Fachkräfte für Arbeitssicher­heit“ (DGUV‑V A2) bezo­gen. Die Vorschrift wird den Zeitbe­darf für die sicher­heit­stech­nis­che und arbeitsmedi­zinis­che Betreu­ung in den Unternehmen mit mehr als zehn Mitar­beit­ern neu regeln. Die bish­eri­gen Regelun­gen laufen zum 31. Dezem­ber 2010 aus.

Dau­thKaun Pub­lic Rela­tions Oranien­burg­er Straße 33 10117 Berlin-Mitte IAS Insti­tut für Arbeits- und Sozial­hy­giene Her­rn Prof. Rain­er von Kipars­ki Stein­häußer­str. 19 76135 Karlsruhe

Der Entwurf hat den Anspruch, in Unternehmen mit ein­er Größe von über zehn Beschäftigten den betrieblichen Arbeits- und Gesund­heitss­chutz zu stärken. Vor dem Hin­ter­grund der gesellschaftlichen Verän­derun­gen, der demografis­chen Entwick­lung und der Notwendigkeit der Sicherung der Beschäf­ti­gungs­fähigkeit ist dies drin­gend erforderlich.
Unsere Ver­bände befürcht­en, dass dieses Ziel mit der uns bekan­nten Konzep­tion nicht erre­icht wer­den kann.
Wir weisen auf fol­gende Punk­te hin:
1. Zukun­ft­saus­rich­tung
Wir fordern, dass in die Zukun­ft gerichtete Fak­toren, wie z. B. ein betrieblich­es Risiko- und Gesund­heits­man­age­ment, die Sicherung der Beschäf­ti­gungs­fähigkeit und die Nach­haltigkeit des Betrieb­ssicher­heits­man­age­ments, stärk­er berück­sichtigt werden.
2. Grund­be­treu­ung
Die Bemes­sungs­größen für den Bedarf der Grund­be­treu­ung wer­den in ein­er gemein­samen Ein­satzzeit für Betrieb­särzte und Sicher­heits­fachkräfte definiert, wobei die indi­vidu­elle Aufteilung in den Betrieben erfol­gt und pro Fachdiszi­plin ein Min­dest­wert von 20 % fest­gelegt wird. Dies kann bedeuten, dass in der häu­fig­sten Stufe nur 6 Minuten/MA zur Ver­fü­gung ste­hen und das führt zu ein­er Atom­isierung der Grun­dein­satzzeit. Nach unser­er Überzeu­gung ist der Min­dest­wert von 20% pro Fakultät bei weit­em zu niedrig.
Die Fes­tle­gung der Aufteilung der Grun­dein­satzzeit nach Arbeitsmedi­zin und Arbeitssicher­heit auf Grund­lage der Gefährdungs­beurteilung bedarf der Zus­tim­mung der Mitar­beit­er­vertre­tung und des Unfal­lver­sicherungsträgers und ist regelmäßig zu überprüfen.
3. Degres­sion
Wir unter­stützen den Verzicht auf Degres­sion­sregelun­gen nach Beschäftigtenzahlen.
4. Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte erfordern keinen gerin­geren Betreu­ungsaufwand. Deshalb muss bei allen Über­legun­gen die Kopfzahl berück­sichtigt werden.
5. Vor­sorge­un­ter­suchun­gen
Rechts­grund­lage für eine große Zahl arbeitsmedi­zinis­ch­er Vor­sorge­un­ter­suchun­gen ist die ArbMedVV. Daher soll­ten in der DGUV‑V A2 Vor­sorge­un­ter­suchun­gen nicht geregelt wer­den. Auch die kom­plex­en umsatzs­teuer­rechtlichen Fragestel­lun­gen sprechen für eine Regelung außer­halb der Einsatzzeitenbemessung.
6. Trans­parenz der Vorschriften
Der jet­zige Vorschlag ist hoch kom­plex, er erfordert einen hohen zeitlichen Aufwand als Grund­lage ein­er zusät­zlichen Betreu­ungsvere­in­barung. Es beste­ht die Gefahr, dass Unternehmen, Anbi­eter und auf­sicht­führende Insti­tu­tio­nen über­fordert wer­den. Wir fordern daher eine möglichst trans­par­ente und über­sichtliche Gestal­tung der DGUV‑V A2.
Prof. Dr. Rain­er von Kipars­ki VDSI e.V.
Dr. Wolf­gang Pan­ter VDBW e.V.
Prof. Dr. Stephan Let­zel DGAUM e.V.
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