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Große Erfolge durch großes Engagement

Integriertes Managementsystem im deutschen Steinkohlenbergbau
Große Erfolge durch großes Engagement

In den ver­gan­genen Jahren kon­nten bedeu­tende Erfolge im Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz (AGU) bei der RAG Deutsche Steinkohle AG erzielt wer­den. Durch die Verknüp­fung von Prozessen und Tätigkeit­en wurde ein inte­gri­ertes und ganzheitlich­es AGU-Man­age­mentsys­tem aufge­baut. Im Beitrag wer­den neben eini­gen Grund­la­gen zu Man­age­mentsys­te­men konkrete Beispiele ein­er erfol­gre­ichen Inte­gra­tion von Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz im deutschen Steinkohlen­berg­bau vorgestellt und erläutert.

RAG Aktienge­sellschaft Her­rn Dr.-Ing. Rudolf Schu­mach­ers Sham­rock­ring 1 44623 Herne

Die Kom­bi­na­tion der men­schlichen Arbeit­skraft mit den Betrieb­smit­teln und Werk­stof­fen muss geplant, organ­isiert und kon­trol­liert wer­den. So kön­nen Zielset­zun­gen in Unternehmen real­isiert wer­den. Diese Auf­gabe leis­tet eine ein­heitliche und ziel­gerichtete Führung. Die Gesamtheit aller Führungsper­so­n­en ein­er­seits sowie die Führungs- und Lenkungstätigkeit­en ander­er­seits wer­den als Man­age­ment beze­ich­net. Inter­na­tion­al ist der Begriff Man­age­ment genormt und definiert als „aufeinan­der abges­timmte Tätigkeit­en zum Leit­en und Lenken ein­er Organisation“.
Arbeitss­chutz­man­age­ment beze­ich­net jenen Bestandteil der Gesamt­führung, der alle Aktiv­itäten eines Unternehmens hin­sichtlich Sicher­heit und Schutz der Gesund­heit der Beschäftigten zusam­men­fasst, um Ziele und Grund­sätze zu real­isieren sowie die geset­zlichen und behördlichen Bes­tim­mungen nach­weis­lich erfüllen zu kön­nen. Maß­nah­men des Arbeitss­chutzes müssen gezielt geplant, organ­isiert sowie sys­tem­a­tisch und kon­se­quent als Führungsauf­gabe betrieben wer­den. Das Arbeitss­chutz­man­age­ment ist somit gle­ichbe­deu­tend mit sys­tem­a­tis­chem Arbeitsschutzhandeln.
Die geset­zliche Grund­lage hier­für bildet das Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG) beziehungsweise für den Bere­ich des Bergrechts die All­ge­meine Bun­des­bergverord­nung (ABBergV) in Verbindung mit dem Bun­des­bergge­setz (BBergG). Zur Erfül­lung der in § 61 BBergG und § 2 ABBergV fest­gelegten all­ge­meinen Pflicht­en muss der Unternehmer eine geeignete Organ­i­sa­tion schaf­fen, bei den Maß­nah­men des Arbeitss­chutzes alle Führungsebe­nen ein­beziehen und dafür sor­gen, dass die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflicht­en nachkom­men kön­nen. Darüber hin­aus ist er verpflichtet, eine Verbesserung der Arbeits­be­din­gun­gen im Hin­blick auf Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz anzus­treben. Damit fordert der Geset­zge­ber in beson­der­er Weise das Prinzip der Eigen­ver­ant­wor­tung sowie der Kreativ­ität und der Eigenini­tia­tive aller Ver­ant­wortlichen im Unternehmen.
Auch alle Maß­nah­men zum Schutz der Umwelt sind in ähn­lich­er Weise Bestandteil der Führungsauf­gabe eines Unternehmens. Das konkrete Umweltschutzhan­deln ist in den ein­schlägi­gen Geset­zen wie dem Bun­des-Immis­sion­ss­chutzge­setz (BIm­SchG), dem Wasser­haushalts­ge­setz (WHG) sowie dem Kreis­laufwirtschafts- und Abfallge­setz (KrW-/AbfG) eben­falls vorgegeben.
Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz sind somit Managementaufgabe.
Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tem
Bei dem Vorhan­den­sein von sys­tem­a­tisierten oder for­mal­isierten Führungs- und Organ­i­sa­tion­skonzepten, die durch geeignete Maß­nah­men zur Opti­mierung des Arbeitss­chutzes beitra­gen, spricht man im All­ge­meinen von Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­te­men (AMS). Sie sind auf­grund ihrer Kom­plex­ität aber vor­wiegend in Großun­ternehmen installiert.
Die Imple­men­tierung eines Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tems ist nicht gle­ichzuset­zen mit der Erfül­lung der geset­zlichen und behördlichen Bes­tim­mungen. Sein Vorhan­den­sein hil­ft aber, diesen Verpflich­tun­gen bess­er nachzukom­men. Darüber hin­aus dient ein Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tem als Hil­f­s­mit­tel zur Real­isierung der unternehmen­seige­nen Zielset­zun­gen hin­sichtlich Sicher­heit und Schutz der Gesund­heit der Beschäftigten.
Im Arbeitss­chutz existieren keine all­ge­mein anerkan­nten inter­na­tionalen Nor­men wie sie beispiel­weise für das Qual­itäts­man­age­ment (DIN EN ISO 9001 ff) oder das Umweltschutz­man­age­ment (DIN EN ISO 14001 ff) gel­ten. Trotz­dem beruht der Auf­bau eines Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tems auf ein­er stan­dar­d­isierten Grundlage.
Als Hil­festel­lung zur Ein­führung, Über­prü­fung und Verbesserung von Poli­tik und Strate­gie sowie von Auf­bau- und Ablau­for­gan­i­sa­tion im Arbeitss­chutz wurde ein nationaler Leit­faden zur frei­willi­gen Anwen­dung entwick­elt. Das dama­lige Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Sozialord­nung (BMAS), die ober­sten Arbeitss­chutzbe­hör­den der Län­der, die Träger der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung und die Sozial­part­ner haben im Jahre 2002 diesen Leit­faden veröf­fentlicht. Er fol­gt der Struk­tur eines Leit­fadens der Inter­na­tionalen Arbeit­sor­gan­i­sa­tion ILO (Inter­na­tion­al Labour Organisation).
Hauptele­mente des nationalen Leit­fadens sind Poli­tik, Organ­i­sa­tion, Pla­nung und Umset­zung, Mes­sung und Bew­er­tung sowie Verbesserungs­maß­nah­men (Abb. 1).
Der Leit­faden enthält ins­beson­dere Empfehlun­gen und Hin­weise an den Inhalt eines betrieb­sspez­i­fis­chen Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tems. Damit unter­stützt er die Unternehmen bei der sys­tem­a­tis­chen Durch­führung von Sicher­heit und Gesundheitsschutz.
Umweltschutz­man­age­mentsys­tem
Auch in anderen Fachge­bi­eten oder Organ­i­sa­tions­bere­ichen sind Man­age­mentsys­teme zur Real­isierung der Unternehmen­sziele etabliert. Aus­ge­hend von den Sys­tem­a­tisierungsak­tiv­itäten im Qual­itäts­man­age­ment ent­standen in den 90er Jahren auf der Basis der Nor­men­rei­he DIN EN ISO 9000 ff im Bere­ich des betrieblichen Umweltschutzes stan­dar­d­isierte Managementsysteme.
Aktuell sind im Umweltschutz zwei Stan­dards von über­ge­ord­neter Bedeu­tung. Auf europäis­ch­er Ebene ist die EMAS (Eco-Man­age­ment and Audit Scheme) ein Instru­ment für Unternehmen, ihre Umweltleis­tung zu verbessern. Rechts­grund­lage ist die EG–Verordnung Nr. 761/2001. Der Auf­bau eines Umweltschutz­man­age­mentsys­tems (UMS) und die einzel­nen Abläufe entsprechen hier­bei im Wesentlichen der inter­na­tionalen Norm DIN EN ISO 14001.
Ganzheitlich­es Managementsystem
Bei den genan­nten Man­age­mentsys­te­men im Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz (AGU) existieren eine Vielzahl von Gemein­samkeit­en. Diese liegen u. a. in dem ganzheitlichen Charak­ter von Zie­len, Auf­gaben und Prob­lem­stel­lun­gen, dem gle­ichar­ti­gen prozes­sori­en­tierten Auf­bau, den iden­tis­chen Abläufen sowie gemein­samen Systembestandteilen.
Jedes dieser kom­plex­en Führungs- und Organ­i­sa­tion­ssys­teme trägt dazu bei, aus­ge­hend von der definierten Unternehmen­spoli­tik, die jew­eils erforder­lichen Prozesse zu pla­nen, zu gestal­ten, zu steuern sowie die Ziel­er­re­ichung zu con­trollen. Jedes Man­age­mentsys­tem beste­ht aus einem Regelkreis mit fol­gen­den analo­gen Elementen:
  • Fes­tle­gung der Unternehmen­spoli­tik und ‑strate­gie
  • Vere­in­barung quan­tifizier­bar­er Ziele
  • Pla­nung aller erforder­lichen Maßnahmen
  • Bere­it­stel­lung notwendi­ger Ressourcen
  • Real­isierung der Prozesse und Durch­führung der entsprechen­den Maßnahmen
  • Con­trol­ling aller durchge­führten Prozesse und Maßnahmen
  • Bew­er­tung des Controllings
  • Ein­leitung von Kor­rek­tur­maß­nah­men mit dem Ziel ein­er kon­tinuier­lichen Verbesserung
Dieser Regelkreis beruht auf der PDCA-Meth­ode (Plan-Do-Check-Act) und wird auch als Man­age­mentzyk­lus bezeichnet.
Durch eine Zusam­men­fas­sung von sys­tem­a­tisierten und for­mal­isierten Prozessen und Tätigkeit­en lassen sich die genan­nten Man­age­mentsys­teme sin­nvoll zu einem ganzheitlichen Sys­tem inte­gri­eren. Ein­deutige Vorteile sind dabei die Nutzung von Syn­ergieef­fek­ten, die größere Trans­parenz der Geschäft­sprozesse, eine schlankere Doku­men­ta­tion, die Einsparung von Sach- und Per­son­alkosten durch eine größere Effizienz und Effek­tiv­ität, die Know-how-Sicherung durch Sys­tem­a­tisierung und Doku­men­ta­tion, ein effizien­teres Con­trol­ling sowie die Steigerung der Rechtssicher­heit durch Schaf­fung bzw. Fes­ti­gung ein­er gerichts­festen Organisation.
Ver­schiedene Strukturen
Fol­gende Struk­turen bieten sich grund­sät­zlich zum Auf­bau eines Inte­gri­erten Man­age­mentsys­tems (IMS) an:
  • Sequen­tielle Struk­tur: Hier­bei existieren mehrere eigen­ständi­ge Man­age­mentsys­teme in einem Unter nehmen, die miteinan­der eng verknüpft und kom­pat­i­bel sind.
  • Kom­ple­men­täre Struk­tur: Bei einem inte­gri­erten Man­age­mentsys­tem mit kom­ple­men­tär­er Struk­tur wird ein vorherrschen­des Man­age­mentsys­tem um weit­ere Aspek­te erweitert.
  • Inte­gra­tive Struk­tur: Die inte­gra­tive Struk­tur kommt dadurch zum Aus­druck, dass mehrere Teil­man­age­mentsys­teme (z. B. Arbeitschutz‑, Gesundheits‑, Umwelt­man­age­mentsys­tem etc.) gle­ichrangig zu einem einzi­gen Man­age­mentsys­tem zusam­menge­fasst werden.
Vorge­hensweise bei der Integration
In den ver­gan­genen Jahren wur­den im deutschen Steinkohlen­berg­bau viele Prozesse und Tätigkeit­en im Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz eng miteinan­der verknüpft und zu einem ganzheitlichen Sys­tem inte­gri­ert. Durch die gle­ichrangige Bedeu­tung und die enge Verzah­nung von Sicher­heit, Gesund­heits- und Umweltschutz wurde bei der Zusam­men­führung im Wesentlichen die inte­gra­tive Struk­tur gewählt. Prag­ma­tis­che Hil­festel­lung zur Weit­er­en­twick­lung des Inte­gri­erten Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz­man­age­mentsys­tems der RAG Deutsche Steinkohle AG bot die VDI-Richtlin­ie 4060.
Basis für die Imple­men­tierung bzw. Weit­er­en­twick­lung des IMS war eine Bestand­sauf­nahme im Jahre 2006. Jew­eils für den Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz wur­den Poli­tik und Strate­gie sowie Auf­bau- und Ablau­for­gan­i­sa­tion gegenübergestellt und aus­gew­ertet. Darüber hin­aus wur­den die einzel­nen Prozesse (Kern‑, Unter­stützungs- und Führung­sprozesse) (Abb. 2) miteinan­der ver­glichen und die Schnittstellen bew­ertet. Ziel der Bestand­sauf­nahme war, die vorhan­dene Struk­tur und die gelebten Prozesse zu bew­erten und einen möglichen Hand­lungs­be­darf für eine weit­er­führende Inte­gra­tion zu generieren.
Als Ergeb­nis der Über­prü­fung stellte sich her­aus, dass einige Prozesse und Abläufe im Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz bere­its voll­ständig inte­gri­ert waren. Exem­plar­isch ist die Schnittmenge in Abbil­dung 3 dargestellt. Teil­weise ergab sich ein Hand­lungs­be­darf im Sinne ein­er weit­eren Inte­gra­tion sytemüber­greifend­er Ele­mente. Eine voll­ständi­ge Inte­gra­tion sämtlich­er Prozesse, Abläufe und Tätigkeit­en ist jedoch nicht sin­nvoll, da es weit­er­hin ergänzende fach­spez­i­fis­che Ele­mente und Mod­ule gibt, die sep­a­rat behan­delt wer­den müssen.
Beispiele erfol­gre­ich­er Integration
An Hand einiger Beispiele soll der Auf­bau des betrieblichen IMS exem­plar­isch dargestellt werden.
Bere­its seit Anfang der neun­ziger Jahre wird der Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz im deutschen Steinkohlen­berg­bau zunehmend inte­graler Bestandteil aller betrieblichen Prozesse. Im Unternehmensleit­bild der RAG, als dem for­mulierten Aus­druck der Unternehmen­sphiloso­phie, ist bere­its im Jahre 1991 fest­gelegt wor­den, dass „Arbeitssicher­heit und Gesund­heitss­chutz der Mitar­beit­er gle­ichrangig mit Pro­duk­tion und Wirtschaftlichkeit sind. Der Schutz der Umwelt unter und über Tage hat in unserem Unternehmen einen hohen Stellenwert.“
Nach beachtlichen Erfol­gen im Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz in den ver­gan­genen Jahren wurde aktuell bei der RAG die fol­gende Vision entwickelt:
Wir wollen:
  • keine Unfälle
  • keine Gesund­heits­ge­fährdun­gen
  • keine Unweltschä­den
Nach dieser Zukun­ftsvorstel­lung wer­den alle strate­gis­chen AGU-Entschei­dun­gen ausgerichtet.
Auch bei der For­mulierung der über­ge­ord­neten Unternehmensstrate­gie für die Aus­rich­tung bis zum Jahre 2012 find­et AGU Berück­sich­ti­gung: „Wichtige Hand­lungs­grund­sätze bleiben Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz.“
Aus­ge­hend von der Vision und gestützt auf die Unternehmensstrate­gie wer­den in allen Betrieben des Unternehmens über wie unter Tage anspruchsvolle qual­i­ta­tive und quan­ti­ta­tive Ziele zur weit­eren beständi­gen Verbesserung von Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz vere­in­bart. Alle Ziele wer­den mit konkreten Maß­nah­men verknüpft. In regelmäßi­gen Abstän­den find­et ein Con­trol­ling statt, um bei Abwe­ichun­gen zwis­chen dem Plan und dem Ist-Zus­tand Kor­rek­turen vornehmen zu kön­nen. Es hat sich her­aus­gestellt, dass die Vere­in­barung von Zie­len in Verbindung mit konkreten Maß­nah­men eine wichtige Grund­lage für Verbesserun­gen ist.
Um die Belange und die Gemein­samkeit­en von Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz in unserem Unternehmen zu verdeut­lichen und um die Vor­sorge auf jed­er Ver­ant­wor­tungsebene des Unternehmens beson­ders her­auszustellen, wird zur Zeit eine inte­gri­erte AGU-Richtlin­ie erar­beit­et. Die Richtlin­ie wird mit ihren organ­isatorischen Regelun­gen ein wesentlich­es Ele­ment des inte­gri­erten AGU-Man­age­mentsys­tems der RAG sein. Sie dient der Fes­tle­gung von Auf­gaben und Kom­pe­ten­zen sowie der Zuord­nung von Ver­ant­wor­tungs­bere­ichen inner­halb des Konz­erns. Darüber hin­aus wird sie die Fort­führung des kon­tinuier­lichen Verbesserung­sprozess­es unter­stützen. Nach Diskus­sion und Vorstel­lung des Richtlin­ienen­twur­fes in allen rel­e­van­ten Gremien wird die Richtlin­ie durch Vor­standbeschluss in Kraft treten.
Die zuver­läs­sige Ein­hal­tung aller öffentlich-rechtlichen Verpflich­tun­gen ist die Grund­lage eines jeden Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz­man­age­mentsys­tems. Voraus­set­zung hier­für ist unter anderem eine kon­se­quente Betrieb­süberwachung. Das Bergrecht stellt dies­bezüglich für die präven­tive und die laufende Betrieb­süberwachung das Betrieb­s­plan­ver­fahren gemäß § 50 ff BBergG als beson­deres Rechtsin­sti­tut zur Ver­fü­gung. Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz find­en darin eine her­vorge­hobene Berück­sich­ti­gung. Dieses Ver­fahren dient nicht nur der behördlichen Kon­trolle son­dern damit ist auch eine betriebliche Eigenkon­trolle möglich.
Wichtiges Ele­ment in der Auf­bauor­gan­i­sa­tion des betrieblichen IMS ist die Zuord­nung von Auf­gaben, Kom­pe­ten­zen und Ver­ant­wor­tung. Im Rah­men der bergrechtlichen Bestel­lun­gen gemäß § 58ff BBergG ist die Ver­ant­wor­tung sowohl für den Arbeits- und Gesund­heitss­chutz als auch für den Umweltschutz umfassend und lück­en­los fest­gelegt. Alle ver­ant­wortlichen Per­so­n­en haben dies­bezüglich einen ein­deuti­gen Auf­gaben- und Kom­pe­tenzbere­ich. Neben dem Bestellschreiben wird jed­er ver­ant­wortlichen Per­son ein Leit­faden zur Ver­fü­gung gestellt, in dem die Auf­gaben und Befug­nisse aus­drück­lich auch im Hin­blick auf den Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz ein­deutig for­muliert sind.
Die auf­bauor­gan­isatorische Struk­tur im Bere­ich des Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutzes umfasst eine Rei­he von inner­be­trieblichen Auss­chüssen und Arbeit­skreisen. Als über­ge­ord­netes Lenkungs­gremi­um wurde der „Haup­tauss­chuss Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz der RAG” instal­liert, in dem Belange des Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutzes von unternehmensweit­er und über­ge­ord­neter Bedeu­tung berat­en und die AGU-Strate­gie fest­gelegt wird.
Die Umset­zung und die Ver­fol­gung der im Haup­tauss­chuss fest­gelegten Ziele wird im RAG Berg­baubere­ich dem „Koor­dinierungskreis Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz” über­tra­gen. Er ist ein über­ge­ord­netes Fach­gremi­um zur Förderung aller AGU-Belange.
In dem „Fachauss­chuss Arbeitss­chutz, Sicher­heit, Umwelt- und Gesund­heitss­chutz” des Gesamt­be­trieb­srates wer­den in regelmäßi­gen Sitzun­gen Fra­gen des Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutzes berat­en, die unter die Mitwirkungsrechte der Betrieb­svertre­tung fallen.
Weit­ere Verbesserun­gen der Prozesse
Grundle­gen­der Baustein bei der Weit­er­en­twick­lung und Verbesserung von Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz ist die Qual­i­fizierung aller Beschäftigten. Damit ver­bun­den ist die inten­sive Sen­si­bil­isierung für AGU-Prob­lem­stel­lun­gen. Neben ein­er Vielzahl von Weit­er­bil­dungs­maß­nah­men für alle Mitar­beit­er wurde ein spezielles Stufen­mod­ell für Führungskräfte entwickelt.
Beson­ders her­vorzuheben ist hier­bei der sech­swöchige Lehrgang für ange­hende Revier­steiger. Neben all­ge­meinen The­men der Führungskräfte­qual­i­fizierung wie Kom­mu­nika­tion und Präsen­ta­tion­stech­niken sowie der Rolle des Revier­steigers als Führungskraft spie­len AGU ‑The­men eine beson­dere Rolle wie z. B. die Ver­mit­tlung aktueller AGU-Konzepte und ‑Maß­nah­men sowie die Anwen­dung von AGU-Werkzeu­gen und ‑Hil­f­s­mit­teln für eine kon­tinuier­liche Verbesserung. Wichtiger Bestandteil des Revier­steiger­lehrgangs ist die Erstel­lung eines per­sön­lichen Arbeit­spro­gramms. Hier­bei entwick­elt jed­er Revier­steig­er­an­wärter für den eige­nen Arbeits­bere­ich spezielle AGU-Maß­nah­men und set­zt diese in seinem eige­nen Arbeit­sum­feld um.
Weit­er­er Bestandteil des Stufen­mod­ells ist die schriftliche Ausar­beitung für kün­ftige Abteilungsleit­er zu den The­men AGU und Lean Pro­cess­ing. Die Kan­di­dat­en sollen durch einen eigen­ständi­gen und prax­is­na­hen Beitrag Sachkom­pe­tenz in bei­den The­men­bere­ichen nach­weisen. Nach Aus­fer­ti­gung der schriftlichen Arbeit wird diese durch Gutachter bew­ertet. In einem Abschlusskol­lo­qui­um wer­den anschließend die Ergeb­nisse der Ausar­beitung mündlich vorgestellt.
Der erfol­gre­iche Abschluss sowohl des Revier­steiger­lehrgangs als auch der schriftlichen Ausar­beitung für kün­ftige Abteilungsleit­er ist Voraus­set­zung für eine Beförderung.
Für eine weit­ere Sen­si­bil­isierung aller Beschäftigten zum Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz wer­den in wech­sel­nden Abstän­den und bei Bedarf eine Vielzahl von spez­i­fis­chen Schw­er­punk­t­pro­gram­men und ‑aktio­nen durchge­führt, die von AGU-Plakatak­tio­nen oder ‑Fil­men, Beiträ­gen zur AGU-The­matik im Mitar­beit­er­magazin, AGU-Infos­tän­den bis hin zu speziellen AGU-Wer­beak­tio­nen in den Betrieben reichen kön­nen. Die durchge­führten Aktion­spro­gramme motivieren die Beschäftigten nach­haltig zur Beach­tung der AGU-Maß­nah­men und zu sicherheits‑, gesund­heits- und umwelt­be­wusstem Ver­hal­ten im Betrieb und auch außer­halb des Betriebes.
Eine aktuelle Form der Sen­si­bil­isierung zu mehr Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz stellt das AGU-Bonussys­tem dar. Durch Anerken­nung und beson­dere Prämien sollen Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz noch weit­er verbessert wer­den. Hon­ori­ert wer­den Erfolge, die sich auf eine Ver­hal­tensän­derung der einzel­nen Mitar­beit­er beziehen. Auch die erfol­gre­iche Team­leis­tung der Reviere, Bere­iche und Betriebe wird entsprechend belohnt. Prämien kom­men ins­beson­dere den­jeni­gen Teams oder Revieren zugute, die im AGU-Prozess die besten Leis­tun­gen erbracht haben. Durch die Hon­orierung bere­its real­isiert­er Erfolge wer­den die Mitar­beit­er beson­ders motiviert, sich ver­stärkt zu engagieren.
Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz haben bei der RAG auch bei dem Ein­satz von Fremd­fir­men­mi­tar­beit­ern einen beson­ders hohen Stel­len­wert. Bere­its in Verträ­gen mit Fremd­fir­men wird der Auf­trag­nehmer auf Ken­nt­nis­nahme und Ein­hal­tung ins­beson­dere von Bes­tim­mungen hin­sichtlich Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz hingewiesen und verpflichtet. Auf die Ver­mit­tlung von Ken­nt­nis­sen und durchzuführen­den Maß­nah­men zu Sicher­heit, Gesund­heits- und Umweltschutz bei der erst­ma­li­gen Arbeit­sauf­nahme von Fremd­fir­men­mi­tar­beit­ern wird beson­ders Wert gelegt. Auch aus diesem Grunde wurde ein AGU-Ein­weisungs­film erstellt, der im Rah­men der Anle­gung allen Fremd­fir­men­mi­tar­beit­ern vorge­führt wird.
Ein weit­er­er wichtiger Baustein des Inte­gri­erten Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz­man­age­mentsys­tems ist die Durch­führung von AGU-Audits in den Betrieben des deutschen Steinkohlen­berg­baus. Durch ein geschultes internes AGU-Audit­team wer­den die Betriebe befahren, die erforder­lichen Unter­la­gen gesichtet und die Übere­in­stim­mung mit allen in- und exter­nen Vor­gaben über­prüft. Nach Durch­führung eines Pilot­pro­jek­tes im Jahre 2007 wer­den in allen Betrieben regelmäßig AGU-Audits durchge­führt. Hier­bei läuft jedes Audit nach einem eigens aufgestell­ten Ablauf­plan ab.
Im deutschen Steinkohlen­berg­bau hat sich das AGU-Audit seit dessen Ein­führung mit­tler­weile als wirk­sames Instru­ment zur Über­prü­fung des Inte­gri­erten Man­age­mentsys­tems etabliert. Das Audit liefert den Betrieben jew­eils detail­lierte Infor­ma­tio­nen für eine weit­ere Verbesserung der AGU-Prozesse. Alle Betriebe befür­worten und unter­stützen aus­drück­lich die regelmäßige Durch­führung der Audits.
Das AGU-Konzept
In den ver­gan­genen Jahren kon­nten im Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz der RAG vor allem durch den unbe­d­ingten Willen und das stete Engage­ment aller Beschäftigten bemerkenswerte Erfolge erzielt wer­den. Die Entwick­lung inno­v­a­tiv­er Tech­nolo­gien, weit­er­en­twick­elte Organ­i­sa­tion­sstruk­turen sowie die fortwährende Sen­si­bil­isierung aller Beschäftigten zu sicherheits‑, gesund­heits- und umwelt­be­wusstem Ver­hal­ten waren sicher­lich Ursache hierfür.
Für eine weit­ere Opti­mierung waren neue Impulse erforder­lich. Es galt, das Arbeit­sum­feld und die Arbeits­be­din­gun­gen sys­tem­a­tisch, per­ma­nent und kon­se­quent noch weit­er zu verbessern.
Aus diesem Grunde wurde im Jahre 2005 ein method­is­ches AGU-Konzept für eine eigen­ver­ant­wortliche und kon­tinuier­liche Verbesserung entwick­elt. Das Konzept ori­en­tiert sich an dem PDCA-Zyk­lus (Abb. 4) von Dem­ing. Dieses Anwen­dungsmod­ell beste­ht im Wesentlichen aus fol­gen­den vier Phasen und ist als nie enden­der Prozess zu verstehen:
  • Pla­nen (Plan – P)
  • Aus­führen (Do – D)
  • Über­prüfen (Check – C)
  • Verbessern (Act – A)
Das AGU-Konzept beruht gle­ichzeit­ig auf fol­gen­den drei Säulen, die jew­eils für sich einen geschlosse­nen Man­age­mentzyk­lus bein­hal­ten (Abb. 5):
  • Führen mit Zielen
  • Erstellen von AGU-Programmen
  • Infor­ma­tion und Kommunikation
Geplantes Han­deln, die sys­tem­a­tis­che Bew­er­tung aller Ein­flussfak­toren sowie die Analyse möglich­er Schwach­stellen, die regelmäßige Effek­tiv­ität­skon­trolle und die sofor­tige Ein­leitung von notwendi­gen Kor­rek­tur­maß­nah­men zur Real­isierung von Opti­mierungspo­ten­tialen kennze­ich­nen das AGU-Konzept. Es stellt damit die Basis des inte­gri­erten Man­age­mentsys­tems dar. Durch den sys­tem­a­tis­chen Ansatz, die kon­se­quente Inte­gra­tion in die betrieblichen Abläufe und die umfassende Beteili­gung aller Mitar­beit­er kon­nten in allen Hand­lungs­feldern erhe­bliche Verbesserun­gen erre­icht wer­den. Auch hier­durch wurde der Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz zu einem der erfol­gre­ich­sten Unternehmensprozesse.
Im Sinne ein­er ganzheitlichen Betra­ch­tung aller Arbeitsabläufe und im Hin­blick auf die Neuaus­rich­tung der Unternehmensstrate­gie 2012 wer­den zukün­ftig die Prozesse AGU und Lean Pro­cess­ing miteinan­der verknüpft.
Lean Pro­cess­ing verbindet die inno­v­a­tive Tech­nik mit den Meth­o­d­en der kon­tinuier­lichen Verbesserung. Mit Hil­fe ein­er ganzheitlichen und stan­dar­d­isierten Vorge­hensweise erhal­ten Mitar­beit­er und Führungskräfte Meth­o­d­en und Instru­mente an die Hand, um Prozesse effek­tiv­er gestal­ten zu können.
AGU und Lean sind ähn­lich struk­turi­ert und ver­fol­gen die gle­ichen Ziele. Der in vier Phasen gegliederte Man­age­ment-Kreis­lauf ist sowohl bei AGU als auch bei Lean Pro­cess­ing Basis für eine weit­ere Verbesserung. Die gle­iche sys­tem­a­tis­che Vorge­hensweise zur Erzielung weit­er­er Verbesserun­gen sowie die starke Ein­bindung der Mitar­beit­er zeich­nen bei­de Prozesse aus. Die oper­a­tive Verknüp­fung von AGU und Lean führt somit gle­ichzeit­ig zur ein­er Effizien­zsteigerung der Pro­duk­tion­sprozesse und zu ein­er weit­eren Verbesserung von Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz. In ein­er Arbeits­gruppe wer­den zurzeit detail­lierte Arbeitss­chritte für die konkrete prak­tis­che Anwen­dung erarbeitet.
Aus­blick
Für die Zukun­ft gilt es, die Erfolge im inte­gri­erten Arbeits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz­man­age­mentsys­tem im deutschen Steinkohlen­berg­bau nach­haltig und dauer­haft zu sich­ern sowie eine weit­ere und kon­tinuier­liche Verbesserung anzus­treben. Die Kon­se­quente Umset­zung des AGU-Konzeptes sowie die Verknüp­fung von AGU und Lean Pro­cess­ing sind hier­bei wichtige Man­age­men­twerkzeuge zur Erre­ichung der Unternehmensziele.
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