Der Unternehmer ist nach § 10 Arbeitsschutzgesetz und § 21 Sozialgesetzbuch VII verpflichtet, Ersthelfer zu bestellen. Erste Hilfe können sowohl betriebliche Ersthelfer als auch Betriebssanitäter leisten. Die Ausgestaltung der betrieblichen Notfallversorgung bei Unfällen und anderen Gesundheitsstörungen ist dabei maßgeblich von der Anzahl der Beschäftigten und dem Gefahrenpotenzial ihrer Tätigkeiten
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15.06.23 | 10:00 Uhr | Maßnahmenableitung, Wirksamkeitsüberprüfung und Fortschreibung – drei elementare Bausteine in jeder Gefährdungsbeurteilung, die mit Blick auf psychische Belastung bislang weniger Beachtung finden.
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