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Grundlagen des Einsatzes von Betriebssanitätern

Notfallversorgung
Grundlagen des Einsatzes von Betriebssanitätern

Der Unternehmer ist nach § 10 Arbeitss­chutzge­setz und § 21 Sozialge­set­zbuch VII verpflichtet, Ers­thelfer zu bestellen. Erste Hil­fe kön­nen sowohl betriebliche Ers­thelfer als auch Betrieb­ssan­itäter leis­ten. Die Aus­gestal­tung der betrieblichen Not­fal­lver­sorgung bei Unfällen und anderen Gesund­heitsstörun­gen ist dabei maßge­blich von der Anzahl der Beschäftigten und dem Gefahren­poten­zial ihrer Tätigkeiten
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