Das Arbeitsschutzgesetz schreibt Gefährdungsbeurteilungen in Betrieben vor, auch für die Beurteilung von Infektionsrisiken am Arbeitsplatz. Allerdings ist die Datenlage in einigen Bereichen eher ernüchternd. Um die Gefährdungsbeurteilung von Infektionsrisiken am Arbeitsplatz zu erleichtern, wurden im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Informationen zu den möglichen Erregern zusammengestellt.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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