1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Sicherheitsingenieur »

Neues aus dem AGS

Ausschuss für Gefahrstoffe: Beschlüsse und Änderungen
Neues aus dem AGS

Neues aus dem AGS
Foto: © stockpics – stock.adobe.com
In der let­zten Sitzung der aktuellen Beru­fungspe­ri­ode von 2015 bis Ende 2018 tagte der AGS im Novem­ber 2018 nur einen statt wie nor­maler­weise üblich zwei Tage. Prax­is­rel­e­vant sind ins­beson­dere die vie­len neuen Arbeit­splatz­gren­zw­erte der TRGS 900. Im Fol­gen­den ein Überblick – auch inwieweit man sich über andere Arbeit­splatz­gren­zw­erte wie zum Beispiel die MAK-Werte der DFG auf dem Laufend­en hal­ten sollte.

Die fol­gen­den Ergeb­nisse des AGS im Rah­men der Herb­st­sitzung 2018 in Berlin (Anm. d. Red.: aktuell find­et die erste der bei­den AGS-Sitzun­gen 2019 am 8. und 9. Mai in Berlin statt; die zweite AGS-Sitzung 2019 wird wie üblich im Novem­ber stat­tfind­en) wur­den vor Kurzem im Inter­net veröf­fentlicht (Link siehe Infokas­ten „Links/Downloads“).

Neu­fas­sun­gen:

  • TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“
  • TRBS 2152 Teil 3 als TRGS 723 „Gefährliche explo­sions­fähige Gemis­che – Ver­mei­dung der Entzün­dung gefährlich­er explo­sions­fähiger Gemische“
  • TRBS 2152 Teil 4 als TRGS 724 „Gefährliche explo­sions­fähige Gemis­che – Maß­nah­men des kon­struk­tiv­en Explosionsschutzes“
  • TRBS 3151/TRGS 751 „Ver­mei­dung von Brand‑, Explo­sions- und Druck­ge­fährdun­gen an Tankstellen und Gas­fül­lan­la­gen zur Befül­lung von Landfahrzeugen“

Änderun­gen und Ergänzungen:

  • TRGS 900 „Arbeit­splatz­gren­zw­erte“
  • TRGS 903 „Biol­o­gis­che Grenzwerte“
  • TRGS 910 „Risikobe­zo­genes Maß­nah­menkonzept für Tätigkeit­en mit kreb­serzeu­gen­den Gefahrstoffe“

All diese TRGS wur­den nach rechts­förm­lich­er Prü­fung durch das BMAS im März 2019 im Gemein­samen Min­is­te­ri­al­blatt (und im Inter­net) veröf­fentlicht. Um automa­tisch und zeit­nah über neuge­fasste oder geän­derte TRGS informiert zu wer­den, ist das Abo des „E‑Mail-Ser­vice: Tech­nis­che Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)“ der BAuA hil­fre­ich (Link siehe Infokas­ten „Links/Downloads“).

TRGS 554 – Abgase von Dieselmotoren

Bei Abgasen von Diesel­mo­toren gel­ten unter anderem fol­gende AGW aus der TRGS 900:

  1. Diesel­mo­tore­mis­sio­nen (Diesel­ruß­par­tikel, als EC): 50 μg/m³ (A)
  2. Stick­stoff­monox­id: 2,5 mg/m³
  3. Stich­stoff­diox­id: 0,95 mg/m³
  4. Kohlen­monox­id: 35 mg/m³
  5. Kohlen­diox­id: 9.100 mg/m³

Neu ist die Ein­führung des Begriffs „Diesel­ruß­par­tikel“ und die Erweiterung des Gel­tungs­bere­ichs auf Abgase im Freien. Anlage 1 enthält Hand­lungsempfehlun­gen für sechs Arbeits­bere­iche, die über­ar­beit­et bzw. neu – oder umgestal­tet wur­den und die im Rah­men der Gefährdungs­beurteilung nutzbar sind. Das Beispiel für eine Betrieb­san­weisung ist jet­zt in Anlage 3 zu find­en (siehe Fach­beitrag „TRGS 554“: Sicher­heitsin­ge­nieur 10/2018, S. 44 — 47).

TRGS 900: Neue AGW

Eine Über­sicht aller in den näch­sten Wochen veröf­fentlicht­en Änderun­gen, Stre­ichun­gen und Ergänzun­gen der TRGS 900 sind in den Tabellen 1a/1b dargestellt.

Tabelle 1a:  Geän­derte und gelöschte Ein­träge der TRGS 900 „Arbeit­splatz­gren­zw­erte“, zulet­zt geän­dert und ergänzt: GMBl 2019 S. 117–119 vom 29.03.2019 [Nr. 7]: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-900.html

 

Tabelle 1b: Ergänzun­gen der TRGS 900 „Arbeit­splatz­gren­zw­erte“, zulet­zt geän­dert und ergänzt: GMBl 2019 S. 117–119 vom 29.03.2019 [Nr. 7]: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-900.html

 

Kommende AGW: DFG MAK-Liste

Zum The­ma kom­mende AGW sollte ein­mal pro Jahr ein Blick in die alljährlich im Herb­st erscheinende DFG MAK-Liste gewor­fen wer­den, die seit 2012 auch als pdf-Datei im Inter­net ver­füg­bar ist (Link siehe Infokas­ten „Links/Downloads“).

Die meis­ten neuen oder geän­derten DFG MAK-Werte wer­den (in der Regel) ein paar Monate später Ein-zu-eins in die TRGS 900 über­nom­men und damit rechtsverbindlich.

Tabelle 2 fasst alle acht geän­derten plus einen aufge­hobe­nen MAK-Wert und Tabelle 3 alle 14 neuen MAK-Werte zusam­men. Zum besseren Ver­gle­ich mit den bish­eri­gen Werten sind in Tabelle 2 auch noch die alten MAK-Werte aus der DFG MAK-Liste von 2017 genan­nt, sowie in den Tabellen 2 und 3 die aktuell gülti­gen AGW aus der TRGS 900, sofern welche vorhan­den sind.

Tabelle 2: DFG-MAK-Liste 2018: 8 geän­derte MAK-Werte + 1 MAK-Wert aufgehoben

 

Tabelle 3: DFG-MAK-Liste 2018: 14 neue MAK-Werte; * = mul­ti­pliziert mit der Materialdichte

 

Methanol: Absenkung MAK-Wert um Faktor zwei (von 270 auf jetzt 130 mg/m³)

Die Höhe der AGW ist nicht in Stein gemeißelt. Manche Werte wer­den sog­ar ange­hoben wie zum Beispiel bei 2‑Chlor-ethanol in Tabelle 2. Meis­tens wer­den die Werte aber abge­senkt (siehe Tabelle 2).

2018 wurde unter anderem der MAK-Wert von Methanol um den Fak­tor zwei abge­senkt (von 270 auf 130 mg/m³ bzw. 200 auf 100 ppm). Jet­zt kön­nte man ver­muten, dass neue Tierver­such­sergeb­nisse für diese Absenkung ver­ant­wortlich sind. Das ist aber nicht der Fall.

Wer sich dann doch mal traut, genauer in der DFG MAK-Liste 2018 nachzule­sen wird im Kapi­tel „Ableitung von MAK-Werten“ eine Erk­lärung für diese Absenkung find­en: Die Hal­bierung des MAK-Wertes wird mit dem erhöht­en Atem­minuten­vol­u­men des „nicht ruhen­den und kör­per­lich hart arbei­t­en­den“ Arbeit­ers am Arbeit­splatz im Ver­gle­ich zum gerin­geren Atem­minuten­vol­u­men des „ruhen­den“ Men­schen bzw. „ruhen­den“ Ver­such­stiers während der Ver­suchsstudie erk­lärt. Durch die kör­per­liche Anstren­gung wird mehr Luft mit Schad­stof­fen eingeat­met, woraus sich eine höhere Stof­fkonzen­tra­tion in der Lunge ergibt und deshalb der MAK-Wert entsprechend gesenkt wer­den muss.

Die DFG MAK-Liste 2018 gibt es auch in englis­ch­er und spanis­ch­er Sprache (Link siehe Infokas­ten „Links/Downloads“).

TRGS 9110: Trichlorethen: AK = TK

Bei der Ableitung von AK bzw. TK für kreb­serzeu­gende Gefahrstoffe ist nicht nur die kreb­serzeu­gende Wirkung zu berück­sichti­gen, son­dern auch andere, nicht kreb­serzeu­gende Wirkun­gen. Die let­zte der bei­den Wirkun­gen wurde jet­zt für Trichlorethen noch nachträglich ergänzt. Daraus resul­tiert (wie bei Nick­elverbindun­gen), dass die Werte der Tol­er­anzkonzen­tra­tion und der Akzep­tanzkonzen­tra­tion jet­zt mit 33 mg/m³ (6 ppm) iden­tisch sind (siehe Tabelle 4).

Tabelle 4: TRGS 910 zulet­zt geän­dert und ergänzt: GMBl 2019 S. 120 [Nr. 7] vom 29.03.2019: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-910.html

 


Glossar:

  • AGS: Auss­chuss für Gefahrstoffe
  • AGW: Arbeit­splatz­gren­zw­ert
  • AK: Akzep­tanzkonzen­tra­tion
  • DFG: Deutsche Forschungsgemeinschaft
  • BAuA: Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedizin
  • MAK: Max­i­male Arbeitsplatzkonzentration
  • TRGS: Tech­nis­che Regel für Gefahrstoffe
  • TK: Tol­er­anzkonzen­tra­tion

Links/Download


Stoeffler_hochkant_1,7_MB.jpg

Autorin: Dr. Bir­git Stöffler

Sicher­heitsin­ge­nieurin,

Stlvtr. Mit­glied im Auss­chuss für Gefahrstoffe (AGS),

Mit­glied im UAII

Foto: pri­vat

Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 3
Ausgabe
3.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 3
Ausgabe
3.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de