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Schutzhandschuhe – aber sicher!

Handschuhinhaltsstoffe unter die Lupe genommen
Schutzhandschuhe – aber sicher!

Schutzhand­schuhe sollen den Anwen­der vor definierten Gefahren, wie Chemikalien oder auch Schnit­ten, Hitze oder Kälte, schützen. Lei­der wird immer wieder kom­mu­niziert, dass Hand­schuhe gesund­heitss­chädliche Stoffe enthal­ten oder Allergien verur­sachen kön­nen. Dies führt natür­lich zu Verun­sicherun­gen bei den Anwen­dern. Der Autor möchte zu ein­er Ver­sach­lichung und Aufk­lärung beitragen.

Her­rn Frank Zuther Skager­rak­str. 72 46149 Oberhausen

Für die Pro­duk­tion von Schutzhand­schuhen sind Chemikalien notwendig. Led­er kann beispiel­sweise nur dann hergestellt wer­den, wenn es mit Chemikalien gegerbt wurde. Elas­tomere benöti­gen Vulka­ni­sa­tions­beschle­u­niger, Alterungss­chutzstoffe, Farbpig­mente etc., und Ther­mo­plas­te, wie beispiel­sweise Vinyl (PVC), enthal­ten Weich­mach­er. Die Ver­wen­dung von Chemikalien in Pro­duk­tion­sprozessen oder das auss­chließliche Vorhan­den­sein eines Stoffes in einem Pro­dukt reicht jedoch für eine Bew­er­tung der Schädlichkeit nicht aus! Eine Schädi­gung kann nur dann stat­tfind­en, wenn gewisse Stoffe unter bes­tim­mungs­gemäßer Ver­wen­dung in aus­re­ichen­der Menge aus dem Hand­schuh­ma­te­r­i­al freige­set­zt und über die Haut in den Kör­p­er aufgenom­men werden.

Welche Inhaltsstoffe spielen eine Rolle?

Schutzhand­schuhe müssen für die Anwen­der entsprechend der Geset­zge­bung sich­er sein. Experten haben dies als Forderung in der DIN EN 420 (Schutzhand­schuhe – All­ge­meine Anforderun­gen und Prüfver­fahren) präzisiert. Danach dür­fen sich Hand­schuh­ma­te­r­i­al, Zer­set­zung­spro­duk­te, enthal­tene Sub­stanzen, Nähte und Kan­ten und vor allem solche Teile des Hand­schuhs, die in engem Kon­takt mit dem Anwen­der ste­hen, nicht nachteilig auf die Gesund­heit und Hygiene des Benutzers auswirken. Zudem muss der Her­steller oder sein autorisiert­er Repräsen­tant alle im Hand­schuh enthal­te­nen Sub­stanzen angeben, die bekan­nt sind, Allergien zu verur­sachen. Eine Liste der im Hand­schuh enthal­te­nen Sub­stanzen oder eine Liste der Mate­ri­alien für die Her­stel­lung des Hand­schuhs muss laut DIN EN 420, Punkt 7.3.8 auf Nach­frage zur Ver­fü­gung ste­hen. Kann der Her­steller keine Angaben zu der­ar­ti­gen Inhaltsstof­fen tre­f­fen, sollte der Hand­schuh nicht zum Ein­satz kommen!

Inhaltsstoffe in Elastomeren

Die TRGS 401 ver­weist auf die Prob­lematik des erhöht­en Allergierisikos bei Anwen­dung von „Gum­mi­hand­schuhen“. Als Aller­gene wer­den Akzel­er­a­toren (Thi­u­rame, Ben­zoth­ia­zole, Dithio­car­ba­mate etc.) und Naturla­tex angegeben.
Tat­säch­lich kön­nen gewisse Zusatzstoffe in Hand­schuhen Allergien her­vor­rufen. Dazu zählen neben gewis­sen Naturla­t­ex­pro­teinen die in Tab. 1 aufge­führten Sub­stanzen. Hand­schuhe aus Naturla­tex kön­nen unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen Allergien her­vor­rufen. Nur wenige Lat­ex­pro­teine (wasser­lös­liche) wirken sen­si­bil­isierend. Weit­er­hin ist eine der­male Auf­nahme von Naturla­t­ex­pro­teinen nur dann möglich, wenn die Haut­bar­riere geschädigt ist. Das große Lat­ex­pro­tein-Molekül kann die intak­te Haut­bar­riere nicht passieren.
Lat­ex­pro­teine gelan­gen über­wiegend über die Atemwege in den Kör­p­er, zum Beispiel bei der Ver­wen­dung gepud­ert­er Latex­hand­schuhe, bei denen das Aller­gen an den Pud­er gebun­den ist. In der TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkon­takt“ wird daher der Pro­teinge­halt auf 30 μg/g pro Hand­schuh begrenzt.
Eine Sen­si­bil­isierung gegenüber Lat­ex­pro­teinen ist heute auf­grund der Bemühun­gen seit­ens der Unfal­lver­sicherungsträger, aber auch der Her­steller von Schutzhand­schuhen, die entsprechend reagiert haben, ver­gle­ich­sweise sel­ten. Abb. 3 zeigt die häu­fig­sten Aus­lös­er von Hauterkrankun­gen im beru­flichen Bere­ich mit Naturkautschuk in ein­er Häu­figkeit von nur 2,8 Prozent der bestätigten Fälle.
Ungepud­erte Latex­hand­schuhe mit einem niedri­gen Pro­teinge­halt stellen nach Experten­mei­n­ung bei haut­ge­sun­den Anwen­dern kein Prob­lem mehr dar! Per­so­n­en, bei denen bere­its eine Sen­si­bil­isierung gegenüber Naturla­t­ex­pro­teinen beste­ht, soll­ten auf andere Hand­schuh­ma­te­ri­alien, z.B. Nitril, zurück­greifen. Abzulehnen sind Hand­schuhe aus Naturla­tex, die die geset­zlichen Vor­gaben nicht erfüllen. Bere­its sen­si­bil­isierte Per­so­n­en soll­ten auf Naturla­tex­hand­schuhe verzichten.
Noch viel sel­tener sind Unverträglichkeit­en auf Akzel­er­a­toren (Abb. 2), wobei sich die Zahlen nicht nur auf Hand­schuhe, son­dern auch auf andere Gum­mipro­duk­te, z.B. Schläuche und Reifen beziehen. Das bedeutet: Unverträglichkeit­en kön­nen auftreten, sind aber selten.
Zwar sollte bei beste­hen­den Sen­si­bil­isierun­gen auf Hand­schuhin­haltsstoffe auf Pro­duk­te aus­gewichen wer­den, die das Aller­gen nicht enthal­ten. Jedoch hat sich in der Prax­is schon oft gezeigt, dass selb­st bei beste­hen­der Sen­si­bil­isierung (z.B. auf Dithio­car­ba­mate) qual­i­ta­tiv hochw­er­tige Hand­schuhe, die diesen Stoff als Akzel­er­a­tor nutzen, gut ver­tra­gen wer­den, da er in gebun­den­er Form vor­liegt und nicht her­aus­gelöst wer­den kann.

Schutzhandschuhe aus Vinyl

Bekan­nt ist die Prob­lematik der Lös­lichkeit von Weich­mach­ern aus dem Ther­mo­plast Vinyl (PVC). Ein Vinyl­hand­schuh enthält bis zu 55 Prozent Weich­mach­er, da diese erst die notwendi­ge Dehn­barkeit, Weich­heit und Biegsamkeit des Mate­ri­als ermöglichen. Oft wer­den dazu tox­is­che Phtha­late einge­set­zt. Sie kön­nen bis zu 35 Prozent im Hand­schuh enthal­ten sein!
Weich­mach­er kön­nen leicht, z.B. durch Fette oder Lösungsmit­tel, aus dem Hand­schuh­ma­te­r­i­al her­aus­gelöst wer­den. Der Hand­schuh reagiert mit ein­er Mate­ri­alver­här­tung und drastisch ver­ringert­er mech­a­nis­ch­er Belast­barkeit als Resul­tat ein­er Degra­da­tion. Die Wahrschein­lichkeit, dass der Schutzhand­schuh reißt, ist hoch.
Im Lebens­mit­tel­bere­ich wird von dem Umgang mit Vinyl­hand­schuhen abger­at­en, sofern der Her­steller keine anderen Angaben trifft. Denn: wer­den sie beim Umgang mit fet­thalti­gen Lebens­mit­teln getra­gen, so kön­nen sich die Weich­mach­er in den Lebens­mit­teln anre­ich­ern und über die Nahrung in den Kör­p­er gelan­gen. Wegen ihrer teil­weise hohen Tox­iz­ität kön­nen sie damit eine latente Gesund­heits­ge­fahr darstellen.
Dieses ist ein Beispiel dafür, dass Schutzhand­schuhe generell nur in geeigneter Umge­bung einge­set­zt wer­den dürfen.

Schutzhandschuhe aus Leder

Leder­hand­schuhe sind in der Arbeitswelt nicht wegzu­denken. Led­er ist atmungsak­tiv und hat durch sein drei­di­men­sion­ales Faserge­flecht eine große innere Ober­fläche, so dass rel­a­tiv große Men­gen an Feuchtigkeit aufgenom­men wer­den kön­nen. Trotz viel­er weit­er­er Vorteile dieses Natur­pro­duk­tes kom­men immer wieder Diskus­sio­nen zum Ein­satz chromgegerbter Hand­schuhe auf – haupt­säch­lich wegen ein­er möglichen Tox­iz­ität des Gerb­stoffs Chrom. Daneben wird über Allergien berichtet, die mit Chrom-(VI) in Zusam­men­hang ste­hen sollen.
Chrom­salze sind abhängig von ihrer Wer­tigkeitsstufe in unter­schiedlichem Maße tox­isch. So ist die Tox­iz­ität von Chrom-(III)-Salzen ver­gle­ich­bar mit herkömm­lichem Speis­esalz. Chrom-(VI)-Verbindungen wirken jedoch in hohem Maße tox­isch und kön­nen nach Sen­si­bil­isierung auch schw­er­wiegende Allergien her­vor­rufen. Gerb­wirk­sam ist nur Chrom-(III).
Chrom-(III) und Chrom-(VI) ste­hen in einem chemis­chen Gle­ichgewicht, das in hohem Maße abhängig ist vom pH-Wert. Im alka­lis­chen Medi­um kön­nen sich in sehr gerin­gen Konzen­tra­tio­nen Chrom-(VI)-Ionen bilden, welche im neu­tralen bis sauren Bere­ich wieder in die Wer­tigkeitsstufe III überge­hen. Es ist denkbar, dass ein mit Chrom-(III)-Salzen gegerbter Hand­schuh bei Kon­takt mit alka­lis­chen Lösun­gen Chrom-(VI)-Ionen bildet – voraus­ge­set­zt, es liegen über­schüs­sige, nicht gebun­dene Chrom-(III)-Ionen im Led­er vor.
Leder­hand­schuhe sind für den Ein­satz in über­wiegend nassen Bere­ichen (z.B. Bauin­dus­trie – Ver­ar­beitung von Zement) nicht geeignet. Dies ist auch vom Her­steller nicht vorge­se­hen. Wird in wäss­riger Umge­bung ein Leder­hand­schuh getra­gen, so wird das falsche Pro­dukt ver­wen­det. Abhil­fe kön­nten hier ggf. hydropho­bierte Leder­hand­schuhe schaffen.
Disku­tiert wird auch die Möglichkeit des Her­aus­lösens von Chrom-(III)-Ionen aus Leder­hand­schuhen durch Schweiß. Eine Studie der BGFA zeigt eine Abnahme der Chro­matkonzen­tra­tion in kün­stlichem Schweiß in Abhängigkeit von der Zeit. Je länger sich Chrom-(VI) im sauren Milieu befind­et, umso geringer wird sein Anteil. Das ste­ht im Gegen­satz zu bish­eri­gen The­sen und unter­stützt die wis­senschaftlichen Erken­nt­nisse zur pH-Abhängigkeit des Redox­gle­ichgewicht­es Cr-(III)/Cr-(VI).
Wie dieselbe Studie zeigt, beträgt die Mobil­isier­barkeit von Chro­mat aus chro­math­alti­gen Leder­hand­schuhen unter Tragebe­din­gun­gen aus kün­stlichem Schweiß bei pH 5,5 im Durch­schnitt nur 10 Prozent. Das bedeutet: Wenn nach dem nor­mentsprechen­den Prüfver­fahren nach zwei Stun­den alka­lis­ch­er Extrak­tion 10 ppm Chrom-(VI) gefun­den wer­den, wer­den nach der gle­ichen Zeit des Hand­schuh­tra­gens selb­st bei starkem Schwitzen nur 1 ppm herausgelöst.
Der Gerbprozess ist ohne chemis­che Zusatzstoffe lei­der nicht durch­führbar – auch andere Ger­b­ver­fahren brin­gen Nachteile. Der Gehalt an Chrom-VI muss bei der Bes­tim­mung nach dem Prüfver­fahren gemäß EN ISO 17075 unter 3,0 mg/kg liegen.
Vergessen wird oft, dass min­der­w­er­tige Led­erqual­itäten auch andere Schad­stoffe bein­hal­ten kön­nen. So muss das Led­er zur Gewährleis­tung der Sicher­heit von Men­sch und Pro­dukt durch Kon­servierungsstoffe halt­bar gemacht wer­den. Das Fun­gizid Pen­tachlor­phe­nol (PCP) darf gemäss der PCP-Verord­nung max. 5 mg/kg betra­gen. Auch für andere Chlor­phe­nole oder Kresole sind Gren­zw­erte in Led­er und Tex­tilien fix­iert. Weit­er­hin dür­fen entsprechend der 3. Verord­nung zur Änderung der Bedarf­s­ge­gen­stän­de­verord­nung vom 16.12.94 keine Azo-Farb­stoffe, die sich in kreb­serzeu­gende Amine auf­s­pal­ten kön­nen, enthal­ten sein. Der Qual­itäts­gedanke spielt im Falle von Leder­hand­schuhen daher eine beson­ders wichtige Rolle.

Grenzwerte: Die Menge macht das Gift!

Ob eine Sub­stanz auf den men­schlichen Organ­is­mus schädlich wirkt oder nicht, ist in hohem Maße abhängig von der Konzen­tra­tion und der Art der Auf­nahme. Für den Umgang mit Gefahrstof­fen wer­den daher Arbeit­splatz­gren­zw­erte fest­gelegt (AGW, siehe TRGS 900). Bei einem AGW han­delt es sich um die zeitlich gewichtete durch­schnit­tliche Konzen­tra­tion eines Stoffes in der Luft am Arbeit­splatz in Bezug auf einen gegebe­nen Ref­erenzzeitraum. Der AGW gibt an, bei welch­er Konzen­tra­tion eines Stoffes akute oder chro­nis­che schädliche Auswirkun­gen auf die Gesund­heit im All­ge­meinen nicht zu erwarten sind (§ 3 Abs. 6 Gef­Stof­fV). Er wird angegeben in ml/m³ (ppm) oder mg/m³.
Auch in pop­ulis­tis­chen Ver­braucher­magazi­nen erscheinen regelmäßig Ergeb­nisse von Schad­stoff­prü­fun­gen in Hand­schuhen. Dabei wer­den oft Gren­zw­erte zugrunde gelegt, die kri­tisch hin­ter­fragt wer­den soll­ten, da es nur wenige Fak­ten aus geeigneten Prüfver­fahren von tat­säch­lichen Experten gibt. Auf­grund der Uner­fahren­heit bezüglich der Freiset­zung aus Pro­duk­ten und dem Aus­maß ein­er Hautre­sorp­tion ist es fraglich, welche Rel­e­vanz die Ergeb­nisse der­ar­tiger Prü­fun­gen für den Men­schen beim Tra­gen von Hand­schuhen haben.
In der Prax­is kommt es nicht darauf an, wie viel ein­er Sub­stanz im Hand­schuh enthal­ten ist (Gesamt­menge), son­dern welche Menge beim Tra­gen von Hand­schuhen freige­set­zt wer­den kann. Denn nur diese Menge kann ggf. schädlich wirken. Lei­der wer­den oft gezielt Prüfver­fahren angewen­det, die ein­er­seits durch extreme Bedin­gun­gen selb­st fest gebun­dene Stoffe aus dem Hand­schuh her­aus­lösen oder durch die sich ander­er­seits die tat­säch­lich enthal­te­nen Men­gen nicht fest­stellen lassen – eine lei­der oft bestätigte Wahrheit.
Zur Bes­tim­mung von Chemikalien soll­ten keine Prüfver­fahren ver­wen­det wer­den, die fern jeglich­er Real­ität sind und mit der Prax­is nichts gemein­sam haben. „Detek­tion“ ist keineswegs gle­ichbe­deu­tend mit gesund­heitlich­er Schädigung!
Zudem muss beachtet wer­den, dass im Falle von Schutzhand­schuhen ein „Luft­gren­zw­ert“ nicht rel­e­vant ist. Vielmehr spielt dabei die der­male Auf­nahme von Stof­fen eine Rolle. Dabei gilt zu beacht­en, dass die gesunde Haut eine wirk­same Bar­riere gegen viele Sub­stanzen bildet. Ob ein Stoff über die Haut aufgenom­men wird oder nicht, ist dabei von vie­len Fak­toren, wie dem Lös­lichkeitsver­hal­ten und der Molekül­größe, abhängig.
Es gibt unter­schiedliche Prüf­siegel, wie Tex­tiles Ver­trauen (Öko-Tex Stan­dard 100), SG-Schad­stof­fgeprüft, TÜV-GS oder das Prüf­siegel der Ger­ber­schule Reut­lin­gen, die entsprechende Schad­stoff­prü­fun­gen für Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tun­gen durch­führen. Hier sind Gren­zw­erte und Prüfver­fahren definiert, mit denen die Pro­duk­t­sicher­heit auch für Kat­e­gorie-II-Hand­schuhe gegeben ist. Viele dieser Unter­suchun­gen machen Sinn, wenn die Pro­duk­te in unab­hängi­gen Prüfin­sti­tuten regelmäßig durchge­führt wer­den. Fra­gen Sie nach den Her­stellerz­er­ti­fikat­en! Hin­ter­gründe dazu wer­den in ein­er weit­eren Pub­lika­tion vermittelt.

Fazit

Schutzhand­schuhe schützen vor Ver­let­zun­gen und Erkrankun­gen. Wichtig ist dabei die Auswahl des geeigneten Pro­duk­tes in guter Qual­ität. Einen qual­i­ta­tiv guten Hand­schuh erken­nt man eben­so, wie ein hochw­er­tiges Klei­dungsstück, z.B. an
  • kor­rek­ter Kennze­ich­nung auf dem Hand­schuh, der Ver­pack­ung und der Herstellerinformation
  • guter Ver­ar­beitung (z.B. Nähte, gle­ich­mäßige Beschich­tung / Tauchung)
  • guter Pass­form und exzel­len­tem Sitz
  • Vorhan­den­sein ver­schieden­er Größen
  • Vorhan­den­sein der Benutzerinformation
  • Güte­siegel (z.B. SG, GS, Öko-Tex Stan­dard 100) bei Kat.-II-Handschuhen
Fra­gen zu Hand­schuhin­haltsstof­fen, Gefährdungs­beurteilung und Hand­schuhempfehlun­gen beant­wortet die AG Hand­schuhin­haltsstoffe des Bun­desver­ban­des Hand­schutz (BVH) e.V. gerne unter:
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