Herrn Sven Dunkel Wilhelm-Leuschner-Str. 31 51377 Leverkusen
Ziel der Diplomarbeit war die Darstellung und Beurteilung von Befragungsergebnissen zur bestehenden Deutungsvielfalt der Technikklausel „Stand der Technik“. Für Juristen handelt es sich dabei um unbestimmte Rechtsbegriffe. Im Fokus dieser Untersuchung standen dabei das fachliche Verständnis über die Anforderungsniveaus von Technikklauseln sowie die inhaltliche Auslegung und Deutung verschiedener Begriffsdefinitionen zum Fachterminus „Stand der Technik“.
Die Zielgruppe der Onlinebefragung beschränkte sich auf die Gruppe der Arbeitsschutzexperten (u.a. Länder‑, BG-Vertreter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit).
Die Befragung ist Teil eines Projektes der Bergischen Universität Wuppertal, Fachgebiet Sicherheitstechnik/Arbeitssicherheit (Prof. Anke Kahl) zum Thema „Deutungsvielfalt und Anwendung von Technikklauseln in der Praxis“.
Das Anliegen der Befragung bestand vorrangig darin, den IST-Zustand der Begriffsbestimmtheit zum ingenieurmäßigen Standardvokabular „Stand der Technik“ in der Praxis aufzudecken. Dazu wurde ein standardisierter Fragebogen mit acht offenen sowie geschlossenen Fragen bzw. Fragekomplexen entwickelt und online zur Verfügung gestellt. Der Auswertung konnten 237 beantwortete Fragebögen zugeführt werden.
Ergebnisse:
Die Ergebnisse dieser Befragung werden hier nur auszugsweise dargestellt:
- 1. über 75% der Befragten schätzen ihr technisches Verständnis als „hoch“ oder „sehr hoch“ ein,
- 2. 23% der Fachexperten bringen die Wesenszüge „aktuell“, „erprobt“ und „bewährt“ direkt mit der Technikklausel in Verbindung,
- 3. 13% der Arbeitsschutzexperten bringen die Rechtskategorien „Normen“, „BG-xx“ sowie „Rechtstexte“ mit der Technikklausel in Verbindung,
- 4. für über 84% der Befragten dient das Internet zur Gewinnung von Information bezüglich des Standes der Technik, z.B. bei einer anstehenden betrieblichen Kaufentscheidung (Mehrfachnennung war möglich),
- 5. ca. 65% der Fachexperten geben an, dass die ihnen bekannte Definition zum „Stand der Technik“ klar und konkret genug ist. Dieser Aussage steht gegenüber, dass ….
- 6. nur ca. 57% der Befragten stellen die drei Technikklauseln „Anerkannte Regel der Technik“ – „Stand der Technik“ und „Stand von Wissenschaft und Technik“ in das entsprechende Verhältnis (nach steigendem Anforderungsniveau, Dreistufentheorie) zueinander.
- 7. 78% der Befragten gaben an, dass ein Produkt, welches allgemein/gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert ist, nicht mehr dem Stand der Technik ent-spricht. Anm.: Der Umkehrschluss ist interessant!
Die von den Befragten aufgeführten Hinweise in den Freitextfeldern des Fragebogens machen deutlich, dass der Bedarf an begrifflicher Sicherheit bzw. Konkretisierung sehr hoch und zudem gewünscht ist. Untermauert wird dies u.a. mit der Dynamik, der mit den Technikklauseln verbundenen Prozesse sowie der fachlichen Breite des Anwendungsbereiches.
Das Thema wird im Fachgebiet Sicherheitstechnik/Arbeitssicherheit weiter bearbeitet.
Im Fokus steht dabei u.a. der gesellschaftliche Wandel des unbestimmten Rechtsbegriffs „Stand der Technik“ vom Fachterminus hin zu einer populärwissenschaftlichen und technokratischen Antwort auf die Globalangst vor dem gesellschaftlichen „Risiko“.
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