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Technikklausel „Stand der Technik“ – Eine Onlinebefragung von Arbeitsschutzexperten

Diplomarbeit im FB Sicherheitstechnik/Arbeitssicherheit an der Bergischen Universität Wuppertal
Technikklausel „Stand der Technik“ – Eine Onlinebefragung von Arbeitsschutzexperten

Her­rn Sven Dunkel Wil­helm-Leuschn­er-Str. 31 51377 Leverkusen

Ziel der Diplo­mar­beit war die Darstel­lung und Beurteilung von Befra­gungsergeb­nis­sen zur beste­hen­den Deu­tungsvielfalt der Tech­nikklausel „Stand der Tech­nik“. Für Juris­ten han­delt es sich dabei um unbes­timmte Rechts­be­griffe. Im Fokus dieser Unter­suchung standen dabei das fach­liche Ver­ständ­nis über die Anforderungsniveaus von Tech­nikklauseln sowie die inhaltliche Ausle­gung und Deu­tung ver­schieden­er Begriffs­de­f­i­n­i­tio­nen zum Fachter­mi­nus „Stand der Technik“.
Die Ziel­gruppe der Onlinebe­fra­gung beschränk­te sich auf die Gruppe der Arbeitss­chutzex­perten (u.a. Länder‑, BG-Vertreter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit).
Die Befra­gung ist Teil eines Pro­jek­tes der Ber­gis­chen Uni­ver­sität Wup­per­tal, Fachge­bi­et Sicherheitstechnik/Arbeitssicherheit (Prof. Anke Kahl) zum The­ma „Deu­tungsvielfalt und Anwen­dung von Tech­nikklauseln in der Praxis“.
Das Anliegen der Befra­gung bestand vor­rangig darin, den IST-Zus­tand der Begriffs­bes­timmtheit zum inge­nieur­mäßi­gen Stan­dard­vok­ab­u­lar „Stand der Tech­nik“ in der Prax­is aufzudeck­en. Dazu wurde ein stan­dar­d­isiert­er Frage­bo­gen mit acht offe­nen sowie geschlosse­nen Fra­gen bzw. Fragekom­plex­en entwick­elt und online zur Ver­fü­gung gestellt. Der Auswer­tung kon­nten 237 beant­wortete Frage­bö­gen zuge­führt werden.
Ergeb­nisse:
Die Ergeb­nisse dieser Befra­gung wer­den hier nur auszugsweise dargestellt:
  • 1. über 75% der Befragten schätzen ihr tech­nis­ches Ver­ständ­nis als „hoch“ oder „sehr hoch“ ein,
  • 2. 23% der Fach­ex­perten brin­gen die Wesen­szüge „aktuell“, „erprobt“ und „bewährt“ direkt mit der Tech­nikklausel in Verbindung,
  • 3. 13% der Arbeitss­chutzex­perten brin­gen die Recht­skat­e­gorien „Nor­men“, „BG-xx“ sowie „Recht­s­texte“ mit der Tech­nikklausel in Verbindung,
  • 4. für über 84% der Befragten dient das Inter­net zur Gewin­nung von Infor­ma­tion bezüglich des Standes der Tech­nik, z.B. bei ein­er anste­hen­den betrieblichen Kaufentschei­dung (Mehrfach­nen­nung war möglich),
  • 5. ca. 65% der Fach­ex­perten geben an, dass die ihnen bekan­nte Def­i­n­i­tion zum „Stand der Tech­nik“ klar und konkret genug ist. Dieser Aus­sage ste­ht gegenüber, dass ….
  • 6. nur ca. 57% der Befragten stellen die drei Tech­nikklauseln „Anerkan­nte Regel der Tech­nik“ – „Stand der Tech­nik“ und „Stand von Wis­senschaft und Tech­nik“ in das entsprechende Ver­hält­nis (nach steigen­dem Anforderungsniveau, Dreistufen­the­o­rie) zueinander.
  • 7. 78% der Befragten gaben an, dass ein Pro­dukt, welch­es allgemein/gesellschaftlich nicht mehr akzep­tiert ist, nicht mehr dem Stand der Tech­nik ent-spricht. Anm.: Der Umkehrschluss ist interessant!
Die von den Befragten aufge­führten Hin­weise in den Fre­i­t­extfeldern des Frage­bo­gens machen deut­lich, dass der Bedarf an begrif­flich­er Sicher­heit bzw. Konkretisierung sehr hoch und zudem gewün­scht ist. Unter­mauert wird dies u.a. mit der Dynamik, der mit den Tech­nikklauseln ver­bun­de­nen Prozesse sowie der fach­lichen Bre­ite des Anwendungsbereiches.
Das The­ma wird im Fachge­bi­et Sicherheitstechnik/Arbeitssicherheit weit­er bearbeitet.
Im Fokus ste­ht dabei u.a. der gesellschaftliche Wan­del des unbes­timmten Rechts­be­griffs „Stand der Tech­nik“ vom Fachter­mi­nus hin zu ein­er pop­ulär­wis­senschaftlichen und tech­nokratis­chen Antwort auf die Glob­alangst vor dem gesellschaftlichen „Risiko“.

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