Einleitung
Wirkstoffe, die in Europa zum Beispiel für die Verwendung in Biozidprodukten, Pflanzenschutzmitteln oder Lebensmitteln vorgesehen sind, unterliegen der Pflicht, vor der Verwendung ein vorgeschriebenes Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Dieses ist in entsprechenden EU-Richtlinien und ‑Verordnungen geregelt. Die Kosten für einen solchen Zulassungsprozess können je nach Wirkstoff und Verwendungszweck
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