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Was den Unternehmer antreibt

Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Wege- und Dienstwegeunfällen
Was den Unternehmer antreibt

Die Ver­mei­dung von Arbeit­sun­fällen, Beruf­skrankheit­en und arbeits­be­d­ingten Gesund­heits­ge­fahren sind geset­zliche Aufträge, die im Sozialge­set­zbuch sieben (SGB VII) fest­geschrieben sind. Stellt sich nun die Frage, wo die Dienst- und Wege­un­fälle einzuord­nen sind.

Dipl.-Ing. Bodo Enzenroß

Dienst­wege­un­fälle sind ohne wenn und aber den Arbeit­sun­fällen zuzuord­nen. Damit
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