In unterschiedlichen Situationen berufen sich Betreiber von alten Anlagen auf Bestandsschutz, etwa wenn Aufsichtsbehörden Nachrüstungen oder Geschädigte Schadensersatz fordern. Aber wie weit geht die Betreiberverantwortung bei alten Anlagen?
Wer sich auf Bestandsschutz beruft, will seinen (alten) Bestand gegen „Angriffe“ schützen – nämlich
- gegen Nachrüstungsforderungen von
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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