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Gefährdungsprognose zur Risikominimierung bei der Planung von Forschungsgebäuden

Abschlussarbeit an der Technischen Akademie Wuppertal (TAW)
Gefährdungsprognose zur Risikominimierung bei der Planung von Forschungsgebäuden

Funk­tions- und Com­pli­ance-Anforderun­gen an Gebäude der natur­wis­senschaft-lichen Forschung wer­den immer kom­plex­er. Inner­halb der anspruchsvollen Pla­nung­sprozesse gewin­nen Sicher­heit­saspek­te zunehmend an Bedeu­tung. Wer­den diese ver­nach­läs­sigt, erhöhen sich die Haf­tungsrisiken für Bauher­ren, Plan­er, Betreiber und Nutzer. Der fol­gende Beitrag zeigt, wie Arbeitssicher­heit und Facil­i­ty Man­age­ment (FM) bei einem Neubau­vorhaben erfol­gre­ich verzah­nt wurden.

Ker­stin Neurieder

Die pla­nungs­be­glei­t­ende Erstel­lung ein­er Gefährdung­sprog­nose hat zum einen die präven­tive Gestal­tung der Arbeit­sumge-bung von Arbeitssys­te­men zum Ziel, um einen möglichst hohen Grad an intrin-sis­ch­er Sicher­heit (baulich-tech­nis­che Eigen­sicher­heit) zu gewährleis­ten. Zum anderen wer­den Pla­nungsrisiken berück­sichtigt, die eine Ver­fehlung von Nutzer­wün­schen und wirtschaftliche Risiken betr­e­f­fen. Die erst­ma­lig vol­lum­fänglich und erfol­gre­ich ange­wandte Gefährdung­sprog­nose für einen kom­plet­ten Insti­tut­sneubau wurde in ein­er Studie1 am Max-Planck-Insti­tut für Chemis­che Energiekon­ver­sion (MPI CEC) in Mül­heim an der Ruhr method­isch und prak­tisch doku­men­tiert und diente dort auch der beglei­t­en­den Erstel­lung eines Betriebs- und Sicher­heit­skonzepts. Im Fol­gen­den wer­den die wichtig­sten Aspek­te für die Inte­gra­tion des Ver­fahrens in den Pla­nung­sprozess vorgestellt.
Was bedeutet plan­bare Sicherheit?
Beim Neubau eines natur­wis­senschaftlichen Forschungs­ge­bäudes bedeutet plan­bare Sicher­heit vor allem die Min­imierung wirtschaftlich­er und oper­a­tiv­er Betrieb­srisiken durch eine best­mögliche Vor­weg­nahme des späteren Betriebs durch den Plan­er. Damit soll der betriebliche Mehrw­ert in Ein­rich­tun­gen der Grund­la­gen­forschung durch eine opti­male tech­nis­che Infra­struk­tur und flex­i­ble weit­ere Unter­stützung­sprozesse verbessert wer­den. Kon­se­quenter­weise umfasst der hier ver­wen­dete Begriff „Kosten“ alle Fak­toren, die den betrieblichen Mehrw­ert sowohl durch Pla­nung und Errich­tung als auch im späteren Betrieb ein­schränken oder ver­ringern kön­nen. Unter „Kostenre­duzierung“ ist also keine ein­seit­ige Reduzierung von Investi­tions- oder späteren Betrieb­skosten – in Euro und Cent aus­ge­drückt – zu ver­ste­hen, son­dern vielmehr jegliche Auss­chöp­fung an poten­ziell möglichem betrieblichem Mehrw­ert für die Forschung.
Um welche Risiken geht es?
Für die Pla­nung, den Bau und den Betrieb von Forschungs­ge­bäu­den spie­len zur Ableitung von Risiken und Schutz­maß­nah­men beson­ders der forschungs­be-dingte Umgang mit gefährlichen Mate­ri­alien und bes­timmten Strahlungsarten, Hoch- und Unter­druck­si­t­u­a­tio­nen sowie die tech­nis­chen Betrieb­szustände der forschungs­be­d­ingt kom­plex­en betrieb­stech­nis­chen Anla­gen eine Rolle. Die meis­ten pla­nungs- und baube­d­ingten Sicher­heit­srisiken fall­en in den Bere­ich der tech­ni-schen Risiken. Zu diesen Risiken gehören unter anderem:
  • Sit­u­a­tio­nen bei Störun­gen und Stromausfall,
  • Häu­figkeit­en der störungsaus­lösenden Ereignisse (zum Beispiel im Labor),
  • Aus­fall­rat­en und Instand­set­zungszeit­en von tech­nis­chen Komponenten,
  • Nichtver­füg­barkeit­en der Teil­sys­teme durch man­gel­nde vor­beu­gende Instandhaltung,
  • Fehler­rat­en gemein­sam verur­sachter Aus­fälle redun­dan­ter Komponenten,
  • Fehler­rat­en der Hand­lun­gen von Personen,
  • Unverträglichkeit von Flächen­funk­tion und Ausstat­tung gegenüber der Flächennutzung.
Organ­isatorische Risiken beste­hen zunächst grund­sät­zlich in der Nutzungsphase eines Forschungs­ge­bäudes. Zusät­zliche organ­isatorische Risiken entste­hen immer dann, wenn die Bewäl­ti­gung der tech­nis­chen Risiken durch die Pla­nung und den Bau des Gebäudes keine hin­re­ichende Sicher­heit gewährleis­tet. Je mehr solche zusät­zlichen organ­isatorischen Risiken zu lösen sind, desto größer wird der Aufwand an Exper­tise, Per­son­al, Zeit und Mit­tel im Betrieb.
Per­so­n­en­be­zo­gene Risiken stellen beson-ders her­aus­fordernde Risiko­typen dar. Sie lassen sich nur durch eine ver­stetigte Kon­trolle und Kor­rek­tur durch den Arbeit­ge­ber oder Betreiber ver­mei­den oder dauer­haft unter­drück­en. Betriebe müssen dazu eine entsprechende Sicher­heit­skul­tur etablieren.
Risikobe­wäl­ti­gung bei der Pla­nung von Betrieb und Sicherheit
Die Auf­gaben zur Risikobe­wäl­ti­gung vere­ini­gen zahlre­iche FM-rel­e­vante Funk­tio­nen, die über­wiegend auf Betreiber- und Nutzer­seite liegen. Wer­den diese planer­ischen und struk­turellen Risiken nicht erkan­nt oder für deren spätere Bewäl­ti­gung keine hin­re­ichen­den baulich-tech­nis­chen Voraus­set­zun­gen geschaf­fen, erschw­ert dies nicht nur den späteren Betrieb, son­dern führt häu­fig auch zu erhe­blichen Betreiber­risiken und Betrieb­smehrkosten in der Nutzungsphase. All­ge­mein wird in diesem Zusam­men­hang auch verkan­nt, in welchem Umfang eine Ver­let­zung der Regelkon­for­mität durch Bauher­rn und Plan­er haf­tungsrechtliche Kon­se­quen­zen für diese haben kann.
Beson­ders greif­bar wird die Tren­nung der Instanzen in der Bere­it­stel­lungsphase eines neuen Forschungs­ge­bäudes beim Risikoüber­gang von Plan­ern auf den Bauher­rn (Leis­tungsab­nahme) und vom Bauher­rn auf den Betreiber und die Nutzer (Gebäudeüber­gabe). Was der Plan­er nicht als sicher­heit­srel­e­van­ten, baulich-tech­nis­chen Stan­dard sys­temim­ma­nent bere­it­stellt, müssen Betreiber oder Nutzer später nachrüsten oder durch organ­isatorische oder per­son­elle Maß­nah­men kom­pen­sieren. Die im Pla­nung­sprozess häu­fig beobachtete Prax­is, tech­nis­che Risiken, die eigentlich pla­nungs- und bau­seit­ig lös­bar sind, nicht oder nicht voll­ständig in dieser Phase zu lösen, son­dern als tech­nis­ches, organ­isatorisches oder per­so­n­en-bezo­genes Risiko auf den späteren Nutzer zu über­wälzen, ist frag­würdig und entspricht nicht der Vorstel­lung über angemessene Betriebs- und Sicher­heit­skonzepte. Naturgemäß beste­hen also an diesen Schnittstellen Risiken für alle Beteiligten. Art und Umfang des dabei vom Bauher­rn, Betreiber oder Nutzer über­nomme­nen Risikos hän­gen sowohl von der Qual­ität der Pla­nung und Aus­führung ab als auch von der über­nomme­nen Objek­t­doku­men­ta­tion. In dieser Abhän-gigkeit steckt ein enormes Poten­zial an Syn­ergie: Es wirkt sich ins­ge­samt pos­i­tiv auf eine real­is­tis­che Bedarf­ser­mit­tlung und auf das Wertschöp­fungspoten­zial neuer Forschungs­ge­bäude aus, wenn diese Auf­gaben der Risikobe­wäl­ti­gung unmit­tel­bar in den Pla­nung­sprozess eines Neubau­vorhabens ein­be­zo­gen werden.
Prozessqual­ität bei Pla­nung sichern
Ein kon­se­quent und pla­nungs­be­glei­t­end geführtes Betriebs- und Sicherheitskonzept2 erfüllt alle Anforderun­gen an dieses Schlüs­selkri­teri­um. Ein Betriebs- und Sicher­heit­skonzept ist Teil ein­er konzept­ges­teuerten Bau­pla­nung. Es ges­tat­tet ein­er­seits den Plan­ern eine möglichst ein­fache Inte­gra­tion von Sicher­heit­saspek­ten in den Pla­nung­sprozess sowie ander­er­seits dem späteren Nutzer die weniger aufwändi­ge Ver­wirk­lichung eines sicheren Betriebs. Dahin­ter ste­ht die Idee, dass Betriebs- und Sicher­heit­skonzept nicht mehr voneinan­der getren­nt sind, son­dern ineinan­der­greifen (vgl. Abbil­dung 1). Dabei gibt das Betrieb­skonzept zunächst die Nutzungszuord­nung der Räume und dif­feren­zierte Nutzung­spro­file für ein Gebäude vor. Auf dieser Basis stuft das Sicher­heit­skonzept die jew­eilige Sit­u­a­tion nach Gefährdungspoten­zial ein und stellt die dafür anzuwen­den­den Geset­ze, Verord­nun­gen, Tech­nis­chen Regeln und Nor­men bere­it. Daraus entwick­eln sich dann eine vor­läu­fige sicher­heit­stech­nis­che Ein­stu­fung der Räume, andere gebäude­spez­i­fis­che Konzepte (zum Beispiel Explo­sion­ss­chutz, Brand­schutz, Ver- und Entsorgungslo­gis­tik, Objek­tschutz, Nach­barschaftss­chutz) und die damit ver­bun­de­nen, speziellen Anforderun­gen an die Pla­nungs­gew­erke. Die Ergeb­nisse sind ein sicher­heit­stech­nisch kor­rek­tes und pla­nung­stech­nisch ver­w­ert­bares Raum­buch sowie die kon­sis­tente pla­nungs­be­glei­t­ende Fortschrei­bung der Teilkonzepte. Darauf auf­bauend lässt sich ein Betriebs- und Sicher­heit­skonzept als Arbeits­doku­ment für den Nutzer ver­wen­den, um die nach der Über­gabe anschließen­den weit­eren Gefährdungs­beurteilun­gen, Risikobeurteilun­gen oder Bedro­hungs­analy­sen fortzuschreiben.
Gefährdung­sprog­nose durchführen
Ähn­lich wie bei der Ermit­tlung der Baukosten kommt die Gefährdung­sprog­nose bei ein­er schrit­tweisen Anwen­dung von aufeinan­der­fol­gen­den Pla­nungsphasen zu einem verbesserten Ergeb­nis (vgl. Abbil­dung 2). Jed­er Anlauf­punkt für das Sicher­heit­skonzept erfordert die Fortschrei­bung der soge­nan­nten Gefährdung­sprog­nose, um das Sicher­heit­skonzept an die fortge-schrit­tene Pla­nung anzu­passen und eventuell notwendig wer­dende Anpas­sun­gen von baulichen oder tech­nis­chen Schutz­maß­nah­men wieder im Pla­nung­sprozess zu berück­sichti­gen (vgl. Abbil­dung 3). In vie­len Fällen gibt es bei der Gefährdung­sprog­nose für eine hin­re­ichende Risiko­min­imierung nicht nur eine einzige Lösung. Aus der Vielfalt der Vari­anten ist dann eine Auswahl als Fes­tle­gung für die weit­ere Pla­nung zu tre­f­fen. Dieser Entschei­dung liegen oft mehrere rel­e­vante Entschei­dungskri­te­rien zugrunde, die ein kom­plex­es Bew­er­tungsmuster erfordern. Solche Entschei­dun­gen lassen sich durch das Ver­fahren der Nutzwertanalyse3 erhe­blich verkürzen und den­noch effek­tiv gestalten.
Die Abhängigkeit der Inte­gra­tionss­chritte vom zeitlichen Fort­gang der Gesamt­pla­nung ver­bi­etet einen „eige­nen Zeit­plan“, son­dern erfordert vielmehr eine immer engere Syn­chro­ni­sa­tion mit den erre­icht­en Pla­nungsphasen. Durch­führende von Gefährdung­sprog­nosen müssen sich deshalb auf uner-wartete Anfra­gen und unverzügliche Infor­ma­tions- und Ressourcenbere­it­stel­lung im Pla­nungsver­lauf ein­stellen, wenn sie effek­tiv zur Risiko­min­imierung beitra­gen wollen. Dieser für die Prax­is der pla­nungs­be­glei­t­en­den Gefährdung­sprog­nosen oft nachteilige Effekt kann allerd­ings durch einen geord­neten und ver­stetigten Infor­ma­tions­fluss über den jew­eili­gen Pla­nungs­stand zwis­chen allen Pla­nungs­beteiligten deut­lich ver­ringert werden.
Schreibar­beit­splätze im Labor
Das fol­gende Prax­is­beispiel zu Schreibar­beit­splätzen im Labor bezieht sich auf das Neubau­vorhaben des MPI CEC; weit­ere Prax­is­beispiele sind in der Studie enthal­ten. Im Kon­text von Labor­pla­nung ist es üblich, Schreibar­beit­splätze nahe beim Exper­i­ment bere­itzustellen. Dies ist ein­er­seits unter dem Aspekt der hohen flächen­spez­i­fis­chen Kosten eines Labors abso­lut unwirtschaftlich, da Schreibar­beit­splätze eben nicht die hohen Instal­la­tion­skosten für Luftwech­sel­rat­en und tech­nis­che Infra­struk­tur eines nor­malen Lab­o­rar­beit­splatzes erfordern. Ander­er­seits müssen Beschäftigte an Schreibar­beit­splätzen im Labor vor Gefahrstof­fen geschützt werden.
Bei der Pla­nung des Laborge­bäudes wur­den deshalb Vari­anten der Aus­la-gerung von Schreibar­beit­splätzen aus den Lab­o­ra­to­rien in nahegele­gene Großraum­büros in die Diskus­sion gebracht:
  • Vari­ante A: neben jedem Abzug im Labor ein Schreibarbeitsplatz.
  • Vari­ante B: Aus­lagerung von 50 Prozent der Schreibar­beit­splätze aus dem Labor in ein benach­bartes Bürogebäude.
  • Vari­ante C: Aus­lagerung aller Schreibar­beit­splätze aus dem Labor in ein benach­bartes Bürogebäude.
Für den Ver­gle­ich der Investi­tion­skosten dieser Vari­anten wurde die Schlüs­sel­größe Kosten­flächenart (KFA)4 herange­zo­gen. Die Stufen KFA 1 bis KFA 13 sind nach bes­timmten Nutzungsarten gegliedert. Zur KFA 3 gehören unter anderem die hier disku­tierten Büroräume; KFA 7 bein­hal­tet zum Beispiel chemisch-tech­nis­che Labors mit beson­deren Anforderun­gen. Zur KFA 8 gehören beispiel­sweise ein­fache Iso­topen­labors und zur KFA 9 chemis­che Labors mit speziellen Hygiene- und Sicher­heit­san­forderun­gen. Jede KFA-Stufe entspricht einem zeitab­hängi­gen Kostenken­nwert. Ein Ver­gle­ich (vgl. Abbil­dung 4) zeigt, dass sich diese Kostenken­nwerte ein­er­seits zwar mit der Zeit sys­tem­a­tisch erhöhen, ander­er­seits bleibt ihre Rela­tion untere­inan­der zeitlich konstant.
Ver­gle­ich der Investi­tion­skosten und Schlussfolgerungen
Für den Ver­gle­ich der Investi­tion­skosten der Pla­nungsvari­anten A, B und C wer­den deshalb nur die Rela­tio­nen unter den KFA-Stufen ver­wen­det, die durch einen Kosten­fak­tor rel­a­tiv zur KFA 3 für Büroräume dargestellt wer­den. Das Pro­dukt aus Kosten­fak­tor und Fläche für eine KFA-Stufe ist ein Wert, der sowohl für die Labor-Schreibflächen als auch die Büro­raum­fläche ein­er jeden Vari­ante eine Kenn­zahl liefert. Die Summe dieser Kenn­zahlen ergibt für jede Vari­ante eine Sum­menkenn­zahl, aus der die rel­a­tive Abwe­ichung zur reinen Labor­lö­sung abgeleit­et wird. Betra­chtet man also auss­chließlich die Investi­tion­skosten, würde dieser Ver­gle­ich ein­deutig für die Pla­nungsvari­ante C sprechen, die um rund 67 Prozent gerin­gere Investi­tion­skosten aufweist (vgl. Abbil­dung 5). Dies wäre jedoch eine sehr ein­seit­ige Betra­ch­tung. Aber auch aus der Nutzw­er­t­analyse (vgl. Abbil­dung 6) fol­gt bei Berück­sich­ti­gung aller Bew­er­tungskri­te­rien die Präferenz für Vari­ante C. Die Nutzw­er­t­analyse stärkt damit die Investi­tion­sentschei­dung eben­falls aus Sicht der Risikoblöcke Sicher­heit und Funktionen.
Die Verbindung der Infor­ma­tions- und Kom­mu­nika­tions-Tech­nolo­gie (IKT) zu den weit­ge­hend ver­net­zten Lab­o­rar­beit­splätzen erlaubt eine Online-Doku­men-tation von Exper­i­menten außer­halb des Labors, was die Nutzw­erte im Risikoblock bei ein­er Aus­lagerung der Schreib­plätze aus dem Labor nicht schmälert, son­dern wegen der Zugangsvere­in­fachung zu den Schreib­plätzen sog­ar leicht erhöht. Exper­i­men­tun­ab­hängige Schreibar­beit­en gehören ohne­hin nicht ins Labor. Diese Möglichkeit wird bei voll­ständi­ger Aus­lagerung der Schreib­plätze von vorn­here­in unter­drückt. Ein klar­er Nutzw­ertzuwachs erfol­gt somit im Risikoblock Sicher­heit. Im Labor wer­den nun­mehr kost­spielige Flächen der Kosten­flächenart entsprechend bess­er genutzt. Dies erzeugt wiederum die bere­its aus Abbil­dung 4 bekan­nten Vorteile im Risikoblock Kosten. Gle­ichzeit­ig kön­nen Schreibar­beit­en auf Kosten­flächenarten mit erhe­blich gerin­geren Kostenken­nwerten und für die Betrof­fe­nen sicher­er durchge­führt wer­den. Inter­es­san­ter­weise ergibt sich für die voll­ständi­ge Aus­lagerung der Schreibar­beit­splätze in ein benach­bartes Büro­ge­bäude für alle Risikoblöcke der höch­ste Nutzw­ert. Das Beispiel zu den Schreibar­beit­splätzen im Labor zeigt, dass sich gle­ichzeit­ig ein hohes Maß an Sicher­heit und Kosteneinsparun­gen erzie­len lassen.
Faz­it
Beim Bau von Gebäu­den für die natur­wis­senschaftliche Forschung sind die pla­nungs­be­glei­t­ende Erstel­lung von Gefährdung­sprog­nosen und die Fortschrei­bung eines Betriebs- und Sicher­heit­skonzepts bis zur Über­gabe an den Nutzer reif für die Anwen­dung in der Prax­is. Sie bieten schlüs­sige Antworten auf die immer kom­plex­er wer­den­den Funk­tions- und Com­pli­ance-Anforderun­gen. Ein entsprechend gestal­teter Pla­nung­sprozess kann bei voller Fokussierung auf die Nutzer­wün­sche über den Leben­szyk­lus des Gebäudes hin­weg einen hohen Grad an Eigen­sicher­heit ohne zeitliche Verzögerun­gen und Mehrkosten gewährleis­ten. Dies führt auch zu ein­er erhe­blichen Ver­min­derung der Haf­tungsrisiken von Bauher­ren, Plan­ern, Betreibern und Nutzern für die Beauf­tra­gung, Pla­nung, Erstel­lung, Bere­it­stel­lung bzw. den Betrieb von Forschungs­ge­bäu­den. Das vorgestellte Konzept lässt sich für beliebige Fragestel­lun­gen bei der Pla­nung von Laborge­bäu­den ein­set­zen. Anwen­dungs­beispiele im laufend­en Pla­nung­sprozess sind unter anderem Bar­ri­ere­frei­heit, Vari­anten von Alarm‑, Explosionsschutz‑, Abfall- und Ersatzstromkonzepten, die Kon­fig­u­ra­tion eines Sicher­heit­slabors sowie Secu­ri­ty und Zutrittskon­trollen. Eine frühe Ein­bindung aller rel­e­van­ten Arbeitss­chutza­k­teure, ihre Ausstat­tung mit entsprech-enden Zeitres­sourcen und ein gut funk­tion­ieren­des Pla­nung­steam kön­nen zu plan­bar­er Sicher­heit in Bau­vorhaben erhe­blich beitra­gen. Überdies erhält der spätere Nutzer ein indi­vidu­ell erstelltes, pass­ge­naues Betriebs- und Sicher­heit­skonzept, das er mit gut ein­schätzbarem Aufwand fortschreiben kann
Lit­er­atur
  • Bun­desmin­is­teri­um für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak­tor­sicher­heit (BMUB): Bew­er­tungssys­tem Nach­haltiges Bauen (BNB). BNB-Laborge­bäude, Ver­sion 2013_4, Kapi­tel 1.2.3, S. 2 und Kapi­tel 5.3.7, Bewertungskriterien.
  • Girm­scheid, Ger­hard: Pro­jek­tab­wick­lung in der Bauwirtschaft, 2. aktu­al­isierte und erweit­erte Auflage, Berlin/Heidelberg, 2007.
  • Neurieder, Ker­stin: Gefährdung­sprog­nose zur Risiko­min­imierung im Leben­szyk­lus von Forschungs­ge­bäu­den „Teil­neubau Insti­tutsge­bäude“. Pro­jek­tar­beit im Zer­ti­fikats-Lehrgang Fach­wirt/-in Facil­i­ty Man­age­ment (GEFMA). TAW Wup­per­tal, 2015.

Fußnoten:

1 Neurieder (2015). Die Studie wurde im Herb­st 2015 von der Ger­man Facil­i­ty Man­age­ment Asso­ci­a­tion (GEFMA) mit einem Förder­preis ausgezeichnet.

2 Der Begriff „Betriebs- und Sicher­heit­skonzept“ wurde ursprünglich im „Leit­faden Nach­haltiges Bauen“ des Bun­desmin­is­teri­ums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak­tor­sicher­heit (BMUB) (Stand: April 2013) ver­wen­det und dann in die Regel­bere­iche der Deutschen Gesellschaft für Nach­haltiges Bauen (DGNB) und des Bew­er­tungssys­tems Nach­haltiges Bauen (BNB) für Bun­des­ge­bäude des Bun­des­bau­min­is­teri­ums übernommen.

3 Dabei wer­den die wesentlichen und rel­e­van­ten Entschei­dungskri­te­rien erfasst und nach ihrer Bedeu­tung für die anste­hende Vari­ante­nauswahl gewichtet. Bewährt haben sich die drei Risikoblöcke „Funk­tio­nen“, „Sicher­heit“ und „Kosten“ mit jew­eils fünf Entscheidungskriterien.

4 Die Zuord­nungsta­bellen der Nutzungscodes zu Kosten­flächenarten bzw. Kosten­werten wer­den für die Bau­ver­wal­tun­gen der öffentlichen Hand zen­tral von der Staatlichen Ver­mö­gens- und Hochbau­ver­wal­tung Baden-Würt­tem­berg ver­wal­tet und fort­geschrieben. Sie gel­ten deutschlandweit.

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