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Risikobeurteilung mit HaRMONY

Maschinensicherheit
Risikobeurteilung mit HaRMONY

Die europäis­che Maschi­nen­richtlin­ie sowie deren nationale Umset­zun­gen (in Deutsch­land ProdSG und 9. ProdSV) fordern vom Her­steller von Maschi­nen als Teil des Kon­struk­tion­sprozess­es die Durch­führung ein­er Risikobeurteilung. Gegebe­nen­falls erst nach hin­re­ichen­den Maß­nah­men zur Risiko­min­derung dür­fen nur sichere Maschi­nen in Europa in Verkehr gebracht wer­den. Dieser Beitrag zeigt bekan­nte Ver­fahren zur Risikobeurteilung auf und stellt diese dem neuen Ver­fahren HaR­MO­NY gegenüber.

Dr. Volk­er Rohbeck
Safe­ty Consultant
Leuze elec­tron­ic GmbH + Co. KG

Betreiber von Maschi­ne­nan­la­gen wer­den durch die deutsche Betrieb­ssicher­heitsverord­nung dazu verpflichtet, eine regelmäßig zu wieder­holende Gefährdungs­beurteilung durchzuführen. Ziel ist es, gegebe­nen­falls durch Nachrüsten von Sicher­heit­stech­nik, das Bedi­en- und Instand­hal­tungs-Per­son­al von Pro­duk­tion­san­la­gen nach dem jew­eili­gen Stand der Tech­nik zu schützen.
Sowohl die Risikobeurteilung als auch die Gefährdungs­beurteilung bein­hal­ten als wesentliche Schritte
  • eine Gefährdungs­analyse: Auflis­tung aller rel­e­van­ten Gefährdun­gen, also poten­zieller Möglichkeit­en der Schädi­gung von Per­so­n­en in jed­er Lebens- und Betrieb­sphase der Maschine(n) wie etwa Automatik­be­trieb, Kalib­ri­eren, Reini­gen, Repari­eren etc.
  • eine Risikoein­schätzung: Abschätzen des Risiko­grads einzeln für jede Gefährdung. Das ist die Kom­bi-nation aus Schwere ein­er möglichen Per­so­n­en­schädi­gung und Wahrschein-lichkeit des Ein­tretens dieser Schädi­gung, die zum Beispiel als erforder-lich­er Safe­ty Per­for­mance Lev­el PLr oder erforder­lich­er Safe­ty Integri­ty Lev­el SILCL für steuerung­stech­nis­che Maß­nah­men aus­ge­drückt wer­den kann.
Die Grund­norm ISO 12100:2010 beschreibt das iter­a­tive Vorge­hen zur Min­derung von Risiken. Sie schreibt auch die Rei­hen­folge der Maß­nah­men zur Min­imierung der Risiken fol­gen­der­maßen vor:
  • Kon­struk­tive Maß­nah­men: Zunächst sind alle Möglichkeit­en zur Änderung der Kon­struk­tion ein­er Maschi­nen oder des Prozess­ablaufs auszuschöpfen, um Risiken gar nicht erst entste­hen zu lassen.
  • Tech­nis­che Maß­nah­men: Erst wenn alle Möglichkeit­en der Verän­derung der Kon­struk­tion oder des Pro­duk­tions­flusses aus­geschöpft sind, kom­men tech­nis­che Maß­nah­men zum Ein­satz. Neben kon­struk­tiv-tech­nis­chen Maß­nah­men wie Schutz­zäunen, Klap­pen, Hauben etc. kön­nen das auch steuerung­stech­nis­che Maß­nah­men wie der Ein­satz optis­ch­er Schutzein­rich­tun­gen sein.
  • Organ­isatorische Maß­nah­men: Bleiben auch nach dem erschöpfend­en Ein­satz von Schutzein­rich­tun­gen noch Restrisiken oder gibt es am Markt keine geeignete Sicher­heit­stech­nik, müssen Warn­hin­weise und gegebe­nen­falls Markierun­gen an der Mas­chine ange­bracht wer­den. Her­steller müssen in ihren Unter­la­gen zur Mas­chine auf diese Risiken aufmerk­sam machen und kön­nen damit die Betreiber der Mas­chine zur Anwen­dung per­so­n­enge­bun­den­er Maß­nah­men verpflichten.
  • Per­so­n­enge­bun­dene Maß­nah­men: Sind durch Betreiber von Maschi­nen umzuset­zen und umfassen zum Beispiel Gehörschutz, Schutzhelm, Schutzbrille, Hand­schuhe etc.
Für jede Gefährdung muss das Risiko jew­eils vor und nach Maß­nah­men eingeschätzt und doku­men­tiert wer­den, um die Wirk­samkeit der gewählten Maß­nah­men nachzuweisen. Dabei genügt es nicht, die Erfül­lung der Anforderun­gen an die oben ange­führten PLr beziehungsweise SILCL von steuerung­stech­nis­chen Maß­nah­men mit geeigneten Tools (z.B. SISTEMA) nachzuweisen, denn kon­struk­tivtech­nis­che, organ­isatorische und per­so­n­enge­bun­dene Maß­nah­men haben keinen PL oder SIL.
In der Regel müssen ver­schiedene Ver­fahren zur Bew­er­tung des Risikos von Gefährdun­gen und zur Ermit­tlung der erforder­lichen steuerung­stech­nis­chen Ken­nwerte ange­wandt wer­den. Keines dieser Ver­fahren ist dabei durch die Maschi­nen­richtlin­ie, die Betrieb­ssicher­heitsverord­nung oder durch eine Norm vorgeschrieben – sowohl bei der Auswahl des Ver­fahrens als auch bei der Ein­schätzung der jew­eili­gen Risikopa­ra­me­ter hat der Anwen­der die Qual der Wahl – und das macht es nicht einfacher.
Das Risiko ein­er Gefährdung kann aus fol­gen­den Risikopa­ra­me­tern ermit­telt wer­den, deren Kom­bi­na­tion den Risiko­grad bestimmt:
  • S (Severity):Schadensausmaß bei Ein­tritt ein­er Schädigung
  • F (Fre­quen­cy) oder E (Expo­si­tion): Häu­figkeit und Dauer der Anwe­sen­heit von Personen
  • O (Occur­rence): Wahrschein­lichkeit des Auftretens der Gefährdung
  • P (Prob­a­bli­ty) oder A (Avoidance):Möglichkeit der Ver­mei­dung oder Min­derung ein­er Schädigung
Mögliche Ver­fahren zur Risikoein­schätzung sind neben ein­fachen tabel­lar­ischen Ver­fahren wie etwa das Ver­fahren nach Nohl unter anderem
  • das graphis­che Ver­fahren nach ISO 13849–1, Anhang A
  • das rech­ner­ische Ver­fahren nach IEC 62061, Anhang A
  • und (weniger bekan­nt) das rech­ner­ische Ver­fahren HRN (Haz­ard Rat­ing Numbers)
die nach­fol­gend kurz vorgestellt werden.

Das Verfahren nach ISO 13849–1

Abbil­dung 1 zeigt den in ISO 13849–1:2015 Anhang A ver­wen­de­ten Risiko­graphen. Als Ergeb­nis wird jew­eils pro Sicher­heits­funk­tion der erforder­liche Safe­ty Per­for­mance Lev­el PLr für steuerung­stech­nis­che Maß­nah­men ermit­telt. Der Ansatz erscheint zunächst über­sichtlich und ein­fach. In der Prax­is zeigt sich jedoch, dass wenig geübte Per­so­n­en man­gels konkreter Wer­te­bere­ichsvor­gaben für die Risikopa­ra­me­ter Prob­leme mit der Auswahl zwis­chen zwei Werten haben und sicher­heit­shal­ber zu den höheren Werte x2 tendieren – das kann die Sicher­heit­stech­nik teur­er als nötig machen.
Die Bew­er­tung ander­er als steuerung­stech­nis­ch­er Maß­nah­men ist hier nicht vorge­se­hen, eben­so wenig wie der Nach­weis eines nach Maß­nah­men hin­re­ichend geminderten Risikos zur Beendi­gung des iter­a­tiv­en Ver­fahrens nach ISO 12100 – als Ergeb­nis kommt immer ein PLr her­aus; das heißt es ist noch etwas zu tun.

Das Verfahren nach IEC 62061

Im Anhang A dieser Norm wird ein rech­ner­isches Ver­fahren emp­fohlen, deren Risikopa­ra­me­ter in Abbil­dung 2 aufge­lis­tet sind. Statt aus nur zwei möglichen Werten auswählen zu müssen wie im graphis­chen Ver­fahren nach ISO 13849–1 ste­hen hier bis zu fünf Werte pro Para­me­ter zur Ver­fü­gung. Vorteil­haft ist auch die Vor­gabe konkreter Werte für den Para­me­ter „Häu­figkeit“.
Abb. 2: Risikopa­ra­me­ter nach IEC 62061, Anhang A
Aus der Addi­tion der einzel­nen Risiko-para­me­ter ergibt sich zunächst die Risikok­lasse K:
K = F + P + O
Zusam­men mit der Schwere (S) der möglichen Schädi­gung wird, wie in Abbil­dung 3 gezeigt, der erforder­liche SILCL ein­er Sicher­heits­funk­tion ermit­telt. Auch mit diesem Ver­fahren kann der Prozess der Risiko­min­derung rech­ner­isch nach­weis­bar nicht in jedem Fall been­det wer­den. Andere als steuerung­stech­nis­che Maß­nah­men wer­den nicht betrachtet.

Hazard Rating Numbers (HRN)

Im rech­ner­ischen HRN-Ver­fahren wer­den ver­gle­ich­sweise viele Bew­er­tun­gen pro Para­me­ter vorgegeben. Zum Teil wer­den auch Wer­te­bere­iche für die einzel­nen Para­me­ter angegeben – der Wert kann also vom Anwen­der leicht vari­iert wer­den. Der Para­me­ter P beziehungsweise A für die Möglichkeit der Schadensver­mei­dung ist nicht vorge­se­hen. Stattdessen kön­nen Auswirkun­gen auf mehr als eine Per­son über den Para­me­ter N berück­sichtigt wer­den. Das ist im Bere­ich Maschi­nen­sicher­heit mit der stillschweigen­den Annahme von ein­er oder max­i­mal zwei geschädigten Per­so­n­en meist nicht nötig, kann in der Prozess- oder Verkehrssicher­heit­stech­nik aber wirk­sam ver­wen­det wer­den kann. F bew­ertet nur die Häu­figkeit, nicht aber die Dauer der Gefährdungs-Expo­si­tion (siehe Abb. 4).

Abb. 3: Risiko­grad als SILCL aus Risikok­lasse K und Schaden­saus­maß S nach IEC 

Abb. 4: Risikopa­ra­me­ter des HRN-Verfahrens

Der Risiko­grad R ein­er Gefährdung wird nun durch Mul­ti­p­lika­tion der Risikopara-meter ermit­telt und anschließend bew­ertet (siehe Abb. 5):
R = S x N x F x O
Ein großer Vorteil der Mul­ti­p­lika­tion ist, dass der Risiko­grad auch dann klein wird, wenn nur ein­er der unab­hängi­gen Risikopa­ra­me­ter sehr klein wird. Das ist v.a. für die Risikoein­schätzung nach Maßnahme(n) nüt­zlich, wenn durch die Maßnahme(n) nur ein­er der Para­me­ter, zum Beispiel die Wahrschein­lichkeit des Ein­tritts ein­er Gefährdung, stark reduziert wird. Für die Bew­er­tung steuerung­stech­nis­ch­er Maß­nah­men fehlt im HRN-Ver­fahren allerd­ings die Ableitung eines PLr beziehungsweise SILCL aus dem Risiko­grad. Darüber hin­aus kann nicht jed­er Risikopa­ra­me­ter als ver­nach­läs­sig­bar und damit mit qua­si Null bew­ertet wer­den, um das Restrisiko nach Maß­nah­men als hin­re­ichend klein bew­erten zu kön­nen. Genau das war Anlass für die Weit­er­en­twick­lung dieses Ver­fahrens zu HaRMONY.
Abb. 5: Risikoein­schätzung nach HRN

Das Verfahren HaRMONY

Die zuvor beschriebe­nen Ver­fahren zur Risikoein­schätzung im Rah­men der Risikobeurteilung von Maschi­nen­her­stellern beziehungsweise der Gefährdungs­beurteilung von Maschi­nen­be­treibern sind für ihren jew­eili­gen Zweck, der Ermit­tlung der erforder­lichen sicher­heit­stech­nis­chen Ken­ngrößen PLr beziehungsweise SILCL für steuerung­stech­nis­che Maß­nah­men, gut geeignet, zeigen aber Schwächen bei der Anwen­dung für den gesamten Prozess der Risiko­min­derung nach ISO 12100. Das HRN-Ver­fahren (Haz­ard Rat­ing Num­bers) erscheint für diesen über­ge­ord­neten Prozess geeigneter, liefert aber nicht diese wichti­gen steuerung­stech­nis­chen Ken­ngrößen. Darüber hin­aus ist HRN nicht hin­re­ichend für die Beschrei­bung der Wirkung aller sicher­heit­stech­nis­chen Maß­nah­men. Genau das ist der Anspruch des Ver­fahrens HaR­MO­NY (Haz­ard Rat­ing for Machin­ery and prOcess iNdustrY).
Es basiert auf dem rech­ner­ischen Ansatz des HRN-Ver­fahrens, enthält aber fol­gende Ergänzungen:
  • Ein­beziehen des Risikopa­ra­me­ters A (Avoid­ance)
  • Bew­er­tung von Häu­figkeit und Dauer der Gefährdungs-Exposition
  • Ergänzen eines Wertes (0,01) für die Bew­er­tung von Para­me­tern nach Maßnahme(n)
  • Definieren von Anforderun­gen an steuerung­stech­nis­che Sicher­heits­funk­tio­nen: PLr und SILCL
  • Anpas­sung der Risikobe­w­er­tung und der Wer­te­bere­iche der Risikopa­ra­me­ter an die Para­me­ter der Nor­men ISO 13849–1 und IEC 62061
HaR­MO­NY ver­wen­det die fol­gen­den Risikoparameter:
  • S (Sever­i­ty) – Schaden­saus­maß, Schwere der möglichen Ver­let­zung (siehe Abb. 6)
  • Die Bew­er­tung 0,01 kann zur Beendi­gung des Risiko­min­derung­sprozess­es nach ISO 12100 ver­wen­det wer­den, beispiel­weise wenn durch geeignete Maß­nah­men eine gefährliche Bewe­gung rechtzeit­ig zum Still­stand kommt und deshalb keine Schädi­gung mehr auftreten kann.
  • E (Expo­si­tion) – Häu­figkeit und Dauer der Gefährdungs-Expo­si­tion (siehe Abb. 7)

Abb. 6: S (Sever­i­ty) – Schaden­saus­maß, Schwere der möglichen Ver­let­zung; Quelle: Leuze electronic

Abb. 7: E (Expo­si­tion) – Häu­figkeit und Dauer der Gefährdungs-Expo­si­tion; Quelle: Leuze electronic

Para­me­ter E erfasst neben der Häu­figkeit des Aufen­thalts von Per­so­n­en im Gefahrbere­ich auch deren Aufen­thalts­dauer. Die in der recht­en Tabelle von Abbil­dung 7 angegebe­nen 3 Gren­zw­erte unterteilen die Dauer in der zuge­höri­gen Zeile in 4 Bere­iche – sie repräsen­tieren die Schrägstriche in der Spalte „Bew­er­tung“. So wird etwa für den stündlich wiederkehren­den Aufen­thalt zwis­chen 3 und 15 Minuten der Wert 8 benutzt, für eine deut­lich län­gere Dauer der Wert 12. Es ste­ht dem Benutzer prinzip­iell frei, von den Bew­er­tun­gen im Rah­men des Zeit­bere­ichs etwas abzuwe­ichen. So kön­nte ein stündlich wiederkehren­der Aufen­thalt von 20 Minuten Dauer auch mit 9 bew­ertet werden.

Die Werte auf der linken Seite (0,02…0,5) sind auss­chließlich für leicht ver­mei­d­bare Gefährdun­gen an Bestand­san­la­gen in Verbindung mit sub-opti­malen Schutzein­rich­tun­gen vorge­se­hen, in deren Nähe sich nor­maler­weise kein Arbeit­splatz befind­et. So kön­nte zum Beispiel das Quetschen und Scheren der oberen Glied­maßen an Rol­len­bah­nen durch eine nachträglich instal­lierte optis­che Schutzein­rich­tung als Zugangssicherung weit­ge­hend ver­hin­dert wer­den, auch wenn auf­grund der baulichen Gegeben­heit­en der nor­ma­tiv vorgeschriebene Min­destab­stand nicht einge­hal­ten wer­den kann. Denn die Expo­si­tions­dauer verkürzt sich ja durch diese Maß­nahme von „per­ma­nent“ auf „wenige (Milli-)Sekunden“. Diese Werte dür­fen bei nicht ver­mei­d­baren Gefährdun­gen, etwa durch Bewe­gun­gen an Pressen oder Robot­ern, nicht ver­wen­det werden.
Die Bew­er­tung 0,01 kann den Risiko­min­derung­sprozess nach ISO 12100 been­den, wenn das Erre­ichen ein­er Gefahrstelle wirk­sam ver­hin­dert wird – beispiel­weise durch einen Schutz­za­un, der eine Gefährdungs-Expo­si­tion nicht mehr zulässt.
Abb. 8: O (Occur­rence) – Wahrschein­lichkeit des Auftretens der Gefährdung; Quelle: Leuze electronic
O (Occur­rence) – Wahrschein­lichkeit des Auftretens der Gefährdung (siehe Abb. 8)
Die Abschätzung der Ein­trittswahrschein­lichkeit von Gefährdun­gen nach textueller Beschrei­bung ist manch­mal schwierig. Deshalb wer­den ergänzende Prozen­twerte angegeben, die sich zum Beispiel auf den Zei­tan­teil beziehen kön­nen, in dem mit der Gefährdung gerech­net wer­den muss. Im Bere­ich Maschi­nen­sicher­heit kann bei mechani-schen und elek­trischen Gefährdun­gen oft von den Extremw­erten aus­ge­gan­gen wer­den – also tritt „sich­er“ oder „sehr wahrschein­lich“ auf oder „nor­maler­weise unmöglich“ nach Maß­nah­men. Die Bew­er­tung 0,01 kann zum Beispiel dann vergeben wer­den, wenn die betra­chtete Gefährdung durch kon­struk­tive Maß­nah-men oder Änderun­gen im Prozess­ablauf nicht mehr entsteht.
Abb. 9: A (Avoid­ance) – Möglichkeit der Gefährdung auszuwe­ichen oder deren Wirkung zu begren­zen; Quelle: Leuze electronic
A (Avoid­ance) – Möglichkeit der Gefährdung auszuwe­ichen oder deren Wirkung zu begren­zen (siehe Abb. 9)
Die Bew­er­tung 1 kann zum Beispiel dann ver­wen­det wer­den, wenn eine Bewe­gung mit sich­er reduziert­er Geschwindigkeit oder im Schrit­t­be­trieb mit Zus­timm­schal­ter ges­teuert wer­den kann. Die Rate 0,1 ermöglicht es, den Ein­fluss organ­isatorisch­er Maß­nah­men zu bew­erten. Da eine organ­isatorische und damit wil­lens­ab­hängige Maß­nahme nicht gle­ich­w­er­tig mit ein­er unab­hängig vom Willen wirk­samen Schutzein­rich­tung ist, wird hier nur eine Bew­er­tung von 0,1 statt 0,01 wie unter S, E und O ver­wen­det. Zu beacht­en ist, dass organ­isatorische Maß­nah­men erst nach erschöpfend­er Anwen­dung von kon­struk­tiv­en und tech­nis­chen Schutz­maß­nah­men einge­set­zt und mit 0,1 bew­ertet wer­den dür­fen. „Die Mitar­beit­er wur­den belehrt und deshalb ist keine Sicher­heit­stech­nik nötig“ entspricht nicht der Herange­hensweise der ISO 12100!
Abb. 10: N (Num­ber) – Anzahl gle­ichzeit­ig betrof­fen­er Per­so­n­en; Quelle: Leuze electronic
N (Num­ber) – Anzahl gle­ichzeit­ig betrof­fen­er Per­so­n­en (siehe Abb. 10)
N ist in der Maschi­nen­sicher­heit meist 1. In der Prozess­sicher­heit und der Verkehrssicher­heit kön­nen auch mehrere bis viele Men­schen von ein­er Gefährdung betrof­fen sein – zum Beispiel bei Explo­sion­s­ge­fahr oder einem Zugunglück. Dementsprechend höher ist das Risiko und dementsprechend hochw­er­tiger müssen sicher­heit­stech­nis­che Maß­nah­men aus­gelegt wer­den. Die Bew­er­tung 0 kann beispiel­sweise dann vergeben wer­den, wenn durch Änderun­gen des Pro­duk-tion­sprozess­es (Maß­nahme) keine Bedi­en­per­son mehr benötigt wird und damit nie­mand mehr von der betra­chte-ten Gefährdung geschädigt wer­den kann. Das drückt sich aber gle­ichzeit­ig in den Para­me­tern S und E aus.
Der Risiko­grad R errech­net sich schließlich durch Mul­ti­p­lika­tion der Risikoparameter:
Ein­fach­er zu merken ist vielle­icht die Reihenfolge
R = E x A x S x O x N
weil sich das Wort „rea­son“ (engl. für Grund, Begrün­dung, Ursache) ergibt.
Abb. 11: Berech­nung des Risiko­grads; Quelle: Leuze electronic
Wie der Risiko­grad bew­ertet wird, zeigt Abbil­dung 11.
Anforderun­gen an steuerung­stech­nis­che Maß­nah­men sind eben­so enthal­ten wie der numerische Risiko­grad zur Bew­er­tung von nicht-steuerung­stech­nis­chen Maß­nah­men. Safe­ty Per­for­mance Lev­el PL a nach ISO 13849–1 hat keine Entsprechung als SIL und wird von HaR­MO­NY nicht verwendet.
SIL 4 wird nicht durch IEC 62061, aber durch die Grund­norm IEC 61508 definiert.
HaR­MO­NY unter­stützt somit die Risikoein­schätzung während des gesamten iter­a­tiv­en Prozess­es der Risiko­min­derung nach ISO 12100, sowohl vor als auch nach Maß­nah­men. Dies soll an einem Beispiel im Fol­gen­den demon­stri­ert werden:
An ein­er Gesenk­biege­presse (umgang­sprach­lich Abkant­presse) beste­ht bei ungeschütztem Arbeit­en die Gefahr des Abtren­nens mehrerer Fin­ger beim Auf­set­zen des Ober­w­erkzeugs auf das Werk­stück. Ohne beziehungsweise vor Schutz­maß­nah­men kann sich dadurch fol­gende Ein­schätzung des Risikos mit HaR­MO­NY ergeben:
  • S = 15; Sever­i­ty: Ver­lust von 2 oder mehr Gliedmaßen
  • E = 20; Expo­si­tion: Per­ma­nent, da der Bedi­ener ständig an der Presse arbeitet
  • O = 15; Occurence: Gefährdung tritt sich­er bei jed­er Abwärts­be­we­gung auf
  • A = 5; Avoid­ance: Auswe­ichen vor der Gefährdung ist unmöglich
  • N = 1; Num­ber: Ein­er, max. zwei Bedi­ener arbeit­en an der Presse
Daraus ergibt sich ein Risiko­grad vor Maß­nah­men von
R = 15 x 20 x 15 x 5 x 1 = 22.500
- PLr = PL e, SILCL = SIL3
Mögliche Schutz­maß­nah­men sind:
  • Lichtvorhang mit Aus­blendung oder reduziert­er Auflö­sung, falls größere Bleche gebo­gen werden
  • Spezielle Schutzsys­teme für Gesenk­biege­pressen wie z.B. AKAS von Fa. Fiessler oder Schutzein­rich­tun­gen von Fa. Laz­er­Safe, die bei kor­rek­ter Anwen­dung die gefährliche Bewe­gung bei Unter­brechung des Schutzfelds rechtzeit­ig stoppen.
Nach Anwen­dung ein­er dieser Maß­nah­men ergeben sich fol­gende Risikoparameter:
  • S = 0,01; Sever­i­ty: Nor­maler­weise keine Schädi­gung, Bewe­gung gestoppt
  • E = 20; Expo­si­tion: Per­ma­nent, da der Bedi­ener ständig an der Presse arbeitet
  • O = 0,01; Occurence: Keine Gefährdung mehr – Bewe­gung gestoppt
  • A = 5; Avoid­ance: Ver­mei­den der poten­ziellen Gefährdung bleibt unmöglich
  • N = 1; Num­ber: Ein­er, max. zwei Bedi­ener arbeit­en an der Presse
Nach dieser wirk­samen Maß­nahme ergibt sich deshalb ein Risiko­grad von
R = 0,01 x 20 x 0,01 x 5 x 1 = 0,01
(Risiko hin­re­ichend gemindert)
Faz­it
Mit HaR­MO­NY ist es möglich, den gesamten Prozess der Risiko­min­derung nach ISO 12100 fein­teilig zu quan­tifizieren. Vorteil­haft an diesem mul­ti­p­lika­tiv­en Ver­fahren ist, dass der Prozess über jeden der ver­wen­de­ten Risikopa­ra­me­ter been­det wer­den kann.
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