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Systemische Risikobewertung und Risikomanagement

Grundlagenbeitrag
Systemische Risikobewertung und Risikomanagement

Angesichts der mit Risiken ver­bun­de­nen Unsicher­heit­en und Inter­pre­ta­tion­sspiel­räume ist es für eine Gesellschaft zen­tral, sich auf wichtige Grundzüge der Risiko­er­fas­sung und eines reflek­tierten Risiko­man­age­ments zu ver­ständi­gen. Die fol­gen­den Aus­führun­gen stellen dazu einige Grundüber­legun­gen bereit.

Mit dem Begriff des Risikos wer­den solche poten­ziellen Nutzen­ver­luste betra­chtet, die nicht zwangsweise ein­treten müssen, son­dern sich lediglich mit ein­er mehr oder weniger berechen­baren Wahrschein­lichkeit ereignen kön­nen. Insofern kommt beim Konzept des Risikos neben dem Prob­lem der Bew­er­tung von kün­fti­gen ver­sus gegen­wär­ti­gen Nutzen­ver­lus­ten noch die Bew­er­tung der Wahrschein­lichkeit bzw. Unsicher­heit hinzu:
  • Ab welch­er Höhe der Wahrschein­lichkeit ist es poli­tisch klug und sozialpoli­tisch angemessen, volk­swirtschaftliche Ressourcen zur Risiko­min­derung oder ‑ver­mei­dung zu ver­wen­den, auch wenn das neg­a­tive Ereig­nis möglicher­weise niemals ein­treten wird?
Die Auseinan­der­set­zung um die poli­tis­chen Kon­se­quen­zen aus dem Unfall im Fukushi­ma und die Debat­te um den Kli­maschutz im Nach­gang von Paris verdeut­lichen die unter­schiedliche poli­tis­che Reak­tion auf diese zen­trale Frage im Umgang mit Risiken. Ähn­lich ver­hält es sich auch bei Risiken am Arbeit­splatz. Wie hoch darf ein Gesund­heit­srisiko sein, damit es noch als akzept­abel erscheint?

Risikoerfassung und ‑bewertung

Weil Risiken das Gemein­wohl und die Sicher­heit viel­er Men­schen, nicht zulet­zt am Arbeit­splatz, bedro­hen kön­nen, ist es Auf­gabe der Wis­senschaft und der poli­tis­chen Entschei­dungsträger, best­mögliche Risikoab­schätzun­gen vorzunehmen. Die natur­wis­senschaftlich und tech­nisch aus­gerichteten Risikowis­senschaften haben eine Rei­he von wis­senschaftlichen Meth­o­d­en und Tech­niken entwick­elt, um Fol­gen von Hand­lun­gen oder Ereignis­sen unter der Bedin­gung der Unsicher­heit vorherbes­tim­men zu können.
 
Dazu müssen ein­er­seits Ursache-Wirkungs-Beziehun­gen im Prinzip bekan­nt und ander­er­seits mögliche Verteilungsmuster über Zeit oder über Indi­viduen sta­tis­tisch abschätzbar sein. Risikoab­schätzung ist die sys­tem­a­tis­che Kom­bi­na­tion von Wis­sen über beobachtete oder exper­i­mentell nachgewiesene Regelmäßigkeit­en und Zufallsvari­a­tio­nen. Mit Hil­fe der induk­tiv­en Sta­tis­tik kön­nen die rel­a­tiv­en Häu­figkeit­en möglich­er Schadens­fälle zuver­läs­siger als auf der Basis rein­er Intu­ition prog­nos­tiziert wer­den. Bei allem Fortschritt in der Mod­el­lierung von Kon­se­quen­zen und Wahrschein­lichkeit­en verbleiben aber viele Unsicher­heit­en, die unter anderem mit man­gel­n­dem Wis­sen, undeut­lichen Sys­tem­be­gren­zun­gen und Extrap­o­la­tions­fehlern ver­bun­den sind. Zudem kön­nen wis­senschaftliche Risikoberech­nun­gen nur Durch­schnittswerte über (the­o­retisch unendlich) lange Zeiträume wider­spiegeln. Wann und wo sich ein Risiko als Schaden man­i­festieren wird, bleibt im Nebel der Wahrschein­lichkeits­berech­nun­gen verborgen.

Was ist ein Schaden?

Die zen­tralen Kri­te­rien der Risikoab­schätzung sind das Schaden­saus­maß und die Ein­trittswahrschein­lichkeit. Im All­ge­meinen wird Schaden als Summe neg­a­tiv bew­erteter Kon­se­quen­zen von men­schlichen Aktiv­itäten (zum Beispiel Arbeit­sun­fälle, Krebs durch Rauchen, Stör­fäll ein Betrieben) oder natür­lichen Ereignis­sen (zum Beispiel Über­schwem­mungen, Law­ine­nunglücke, Vulka­naus­brüche) verstanden.
 
Schä­den kön­nen in kon­tinuier­lich­er (etwa Zahl der Ver­let­zten) oder in diskreter Form (Stahlkessel explodiert oder hält) auftreten. Die Iden­ti­fika­tion von möglichen Schaden­skat­e­gorien bedeutet auch immer eine soziale, kul­turelle oder poli­tis­che Pri­or­itätenset­zung. Selb­st wenn man den Bedeu­tungsin­halt von Risiko lediglich auf poten­zielle Gesund­heitss­chä­den und mögliche ökol­o­gis­che Beein­träch­ti­gun­gen begren­zt, verbleibt die Notwendigkeit, unter der Vielzahl von möglichen Schä­den diejeni­gen auszuwählen, die von der Gesellschaft als beson­ders dringlich eingestuft wer­den. Vor­rangiges Ziel muss es dann sein, diese Schä­den abzuwehren oder wenig­stens zu minimieren.

Entscheidungsanalytische Perspektive zur Risikobewertung

Der Schritt nach der Abschätzung der Risiken beste­ht erstens in der Risikobe­w­er­tung, das heißt in der Ein­schätzung der Akzept­abil­ität ein­er Hand­lung unter Unsicher­heit­en (Risiken und Chan­cen) und zweit­ens dem Risiko­man­age­ment, das heißt dem Ein­leit­en von risiko­re­duzieren­den Maßnahmen.
 
Beim Abwä­gen der Vor- und Nachteile von ver­schiede­nen Hand­lungsmöglichkeit­en unter Unsicher­heit haben sich entschei­dungs­an­a­lytis­che Ver­fahren bewährt. Durch sie wer­den Risiken und Nutzen sys­tem­a­tisch und expliz­it bew­ertet. Sie zeich­nen sich durch eine geregelte Vorge­hensweise aus, die für ein ratio­nales und nachvol­lziehbares Abwä­gen sin­nvoll und notwendig sind. Diese Regeln einzuhal­ten bedeutet jedoch nicht, sich auf eine bes­timmte Risiko­höhe oder einen bes­timmten Gren­zw­ert festzule­gen. Es gibt keinen „automa­tis­chen“ Algo­rith­mus, mit dessen Hil­fe sich Gren­zw­erte objek­tiv fes­tle­gen lassen. Risiken wer­den immer auch nach sub­jek­tiv­en Gesicht­spunk­ten als akzept­abel oder unakzept­abel eingestuft.
 
Der entschei­dungs­an­a­lytis­che Ansatz erfol­gt in drei Schritten:
  1. Fes­tle­gen von Zie­len, die dem Schutz von Leben, Gesund­heit und Umwelt dienen und es weit­er­hin ermöglichen, gesellschaftliche Chan­cen effek­tiv zu nutzen.
  2. Wis­senschaftliche Abschätzung der Fol­gen, die sich beim Ver­wirk­lichen dieser Ziele ergeben können.
  3. Abwä­gen zwis­chen dem zu erwartenden Nutzen und dem möglichen Schaden, der zu befürcht­en ist bzw. Aufwand, der zu erbrin­gen ist, um das Risiko zu reduzieren.

Festlegung von Zielen

Im ersten Schritt müssen zunächst ein­mal die Ziele und Kri­te­rien fest­gelegt wer­den, anhand der­er man die Risiken beurteilen und vor allem die Reduk­tion­s­maß­nah­men bew­erten kann. Teil­weise ist der Entschei­dungsträger durch geset­zliche oder andere Vor­gaben bere­its fest­gelegt. Andern­falls muss die gesamte in unser­er Gesellschaft vorherrschende Werte- und Kri­te­rien­vielfalt in ihrer legit­i­men Band­bre­ite aus­gelotet werden.

Messen von Konsequenzen

Der näch­ste Schritt nach dem Fes­tle­gen der Entschei­dungskri­te­rien ist das Messen der Kon­se­quen­zen, die sich durch die einzel­nen Reg­u­la­tion­s­möglichkeit­en ergeben. Für jedes Kri­teri­um ist zu bes­tim­men, welche Fol­gen Gren­zw­erte, Abgaben, frei­willige Vere­in­barun­gen aber auch der Verzicht auf poli­tis­che Maß­nah­men haben:
  • Wird das gesteck­te Ziel grund­sät­zlich erreicht?
  • Wie effek­tiv sind dabei die einge­set­zten Mittel?
  • Welche Neben­wirkun­gen treten auf?

Risikoabwägung

Der dritte Schritt nach dem Fes­tle­gen der Entschei­dungskri­te­rien und dem Messen der Kon­se­quen­zen ist das Abwä­gen zwis­chen Nutzen und Schaden bzw. Risiko. Dafür müssen die in den Pro­filen vor­liegen­den natür­lichen Ein­heit­en in soge­nan­nte Nutzenein­heit­en umge­wan­delt wer­den. The­o­retisch muss der Entschei­dungsträger die Mess­werte in Nutzen­werte umwan­deln. Bei mehreren Entschei­dungsträgern – was meis­tens die Real­ität ist – wird dies schwierig, weil jed­er die Nutzen­werte sub­jek­tiv anders zuweist und auch die Nutzengewinne bzw. ‑ver­luste anders inter­pretiert. Hier bieten sich diskur­sive und par­tizipa­tive Ver­fahren an, bei denen die notwendi­gen rel­a­tiv­en Gewich­tun­gen der Nutzen- und Risikoaspek­te delib­er­a­tiv, das heißt im Kon­sens der betrof­fe­nen Grup­pen, getrof­fen werden.

Neue Herausforderung: Systemische Risiken

Eine beson­dere Her­aus­forderung für die mod­erne Sicher­heit­s­the­matik ist das Auftreten von soge­nan­nten sys­temis­chen Risiken. Was sind sys­temis­che Risiken? In der Finanzwirtschaft wer­den Risiken dann als sys­temisch beze­ich­net, wenn bei einge­trete­nen Schä­den die Funk­tions­fähigkeit des Finanz­mark­tes oder eines rel­e­van­ten Teils dieses Mark­tes infrage gestellt ist.
 
Oder kurz und knapp: Ein sys­temis­ches Risiko beze­ich­net die Möglichkeit, dass ein katas­trophales Ereig­nis die lebenswichti­gen Sys­teme, auf denen unsere Gesellschaft beruht, in Mitlei­den­schaft zieht.
 
Das bedeutet: Wir sprechen von einem sys­temis­chen Risiko, wenn nicht nur der­jenige, der das Risiko über­nom­men hat, im schlimm­sten Fall zu Schaden kommt, son­dern auch die meis­ten anderen Per­so­n­en, die im sel­ben Umfeld oder in einem funk­tion­al davon abhängi­gen Umfeld tätig sind. Das Risiko ver­hält sich hier wie ein Krankheit­ser­reger. Es steckt auch die an, die von ihrer Kon­sti­tu­tion her eigentlich gesund und wider­stands­fähig sind.
 
Sys­temis­che Risiken sind aber nicht nur auf die Finanzwirtschaft begren­zt. Sys­temis­che Risiken find­en wir in den Auswirkun­gen unser­er Hand­lun­gen auf die betriebliche und außer­be­triebliche Umwelt. Wir ent­deck­en sie in den Auswirkun­gen von tech­nis­chen Aus­fällen von oder men­schlichen Angrif­f­en auf glob­ale Infor­ma­tions- und Kom­mu­nika­tion­snet­ze. Wir spüren sie in den Fol­gen unseres Wirtschaftens auf die soziale und kul­turelle Erfahrung von Ungerechtigkeit und Identität.

Merkmale systemischer Risiken

Sys­temis­che Risiken sind in allen unseren Lebens­bere­ichen vorhan­den oder kön­nen sie bee­in­flussen. Deshalb ist es wichtig, genauer zu beschreiben, was ein Risiko zu einem sys­temis­chen Risiko macht. Dazu dienen die fol­gen­den Merkmale:
  • Sys­temis­che Risiken wirken glob­al oder zumin­d­est lokal über­greifend. Sie kön­nen nicht mehr auf eine bes­timmte Region einge­gren­zt wer­den. Ulrich Beck spricht in diesem Zusam­men­hang von „ent­gren­zten“ Risiken. Solche Risiken kön­nen zwar lokal aus­gelöst wer­den, ihre Wirkun­gen greifen dann aber auf viele andere Regio­nen über. Ein Parade­beispiel dafür ist die Entste­hung ein­er Pandemie.
Sys­temis­che Risiken sind eng ver­net­zt mit anderen Risiken und strahlen auf unter­schiedliche Wirtschafts- und Lebens­bere­iche aus. Sie sind in ihren Wirkun­gen mit den Wirkungs­ket­ten ander­er Aktiv­itäten und Ereignisse verknüpft, ohne dass man dies auf den ersten Blick erken­nen kann.
 
Sys­temis­che Risiken sind in der Regel nicht durch lin­eare Mod­elle von Ursache- und Wirkungs­ket­ten beschreib­bar, son­dern fol­gen oft sto­chastis­chen und chao­tis­chen Wirkungs­beziehun­gen. Gle­iche Ursachen führen nicht zu iden­tis­chen Ergeb­nis­sen, son­dern zu ein­er Band­bre­ite von Fol­gen, die alle nur mit ein­er bes­timmten Wahrschein­lichkeit ein­treten. Chao­tis­che Sys­teme beschreiben einen weit­eren schw­er zugänglichen Zusam­men­hang: Sie sind dadurch gekennze­ich­net, dass mar­ginale Verän­derun­gen bei ein­er Ursache oder mehreren Ursachen zu uner­wartet großen Auss­chlä­gen bei den Wirkun­gen führen können.
 
Auf sys­temis­che Bedro­hun­gen reagieren wir häu­fig mit zwei Mustern:
  • zum einen mit ein­er oft bis zur Groteske sich steigern­den Katas­tro­phen­rhetorik und
  • zum andern mit einem Achselzuck­en über die Unver­mei­d­barkeit von kom­plex­en Risiken, an denen man selb­st wenig ändern könne.
Bei­de Reak­tion­s­muster führen zur Läh­mung und zu ein­er Kapit­u­la­tion vor diesen Risiken. Gefragt ist dage­gen eine Hal­tung des „reflek­tierten Human­is­mus“, indem wir die Ver­ant­wor­tung für sys­temis­che Risiken erken­nen und entsprechende Vor­sorge- und Anpas­sungs­maß­nah­men ergreifen, auch wenn sie für einzelne mit einem Einkom­mensver­lust oder für die Gesamtheit mit einem Effizien­zver­lust ver­bun­den sind. Effizienz ist zen­tral für eine funk­tion­ierende Wirtschaft­sor­d­nung, sie ist aber nicht der einzige Wert, den es in ein­er Gesellschaft zu opti­mieren gilt. Daneben müssen Wider­stands­fähigkeit gegen über­raschende und durch Ver­net­zung ver­stärk­te Risiken (Resilienz) und Fair­ness als über­ge­ord­netes Pos­tu­lat der Verteilungs­gerechtigkeit als Hand­lungs­maxime für uns selb­st und die poli­tis­chen Entschei­dungs­gremien anerkan­nt werden.

Schlussbemerkung

Risiken, vor allem sys­temis­che Risiken, erfordern sowohl Strate­gien der wis­senschaftlichen Erfas­sung und – wenn möglich – Quan­tifizierung von Risiken wie auch der Bewusst­seins- und Ver­trauens­bil­dung in die Instanzen und Insti­tu­tio­nen, die für das Risiko­man­age­ment zuständig sind.
 
Das Ziel ist es, rel­e­vante Akteure in der Lage zu ver­set­zen, Risiken zu erken­nen und nach Maß­gabe der betrieblich oder gesellschaftlich vere­in­barten Schutzziele zu reduzieren. Dabei ist die risikoori­en­tierte Wis­sensverbesserung ein geeignetes und wichtiges Mit­tel zur Ver­ringerung der verbleiben­den Ungewis­sheit­en. Aufk­lärung über Fak­ten ist jedoch nicht genug und überzeugt die Men­schen oft nicht, dass diese Risiken in den Nor­mal­bere­ich gehören. Notwendig ist eine trans­par­ente entschei­dungs­an­a­lytis­che Gegenüber­stel­lung von Nutzen und Risiken. Bei diesem Urteil müssen auch die Betrof­fe­nen ein­be­zo­gen wer­den, so dass die verbleiben­den Ungewis­sheit­en und Mehrdeutigkeit­en in einem diskur­siv­en Ver­fahren inter­pretiert und in entsprechende Hand­lungsan­weisun­gen über­führt werden.
 
Autor: Pro­fes­sor Dr. Dr. Ortwin Renn
 
Lit­er­atur
  • Beck, U.: Die Risiko­ge­sellschaft. Auf dem Weg in eine andere Mod­erne, Frankfurt/Main (Suhrkamp 1986)
  • Folke, C. (2006): Resilience: The Emer­gence of a Per­spec­tive for Social-Eco­log­i­cal Sys­tem Analy­ses. In: Glob­al Envi­ron­men­tal Change, 16: 253–267.
  • Inde­pen­dent Com­mis­sion on Pop­u­la­tion and Qual­i­ty of Life: Visio­nen für eine bessere Leben­squal­ität. Basel (Birkhäuser: 1998), S. 31 – 90
  • Renn, O.: Sys­temic Risks: The New Kid on the Block, Envi­ron­ment: Sci­ence and Pol­i­cy for Sus­tain­able Devel­op­ment, 58:2 (2016), pp. 26 – 36
  • Renn, O.: Das Risikopara­dox. Warum wir uns vor dem Falschen fürcht­en. Frankfurt/Main (Fis­ch­er-Taschen­buch 2014)
  • WBGU, Wis­senschaftlich­er Beirat der Bun­desregierung Glob­ale Umweltverän­derun­gen 1999: Welt im Wan­del: Der Umgang mit glob­alen Umwel­trisiken. Berlin: (Springer 1999).
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