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Welche AMS gibt es?

Arbeitsschutzmanagementsysteme
Welche AMS gibt es?

Welche AMS gibt es?
Foto: © Coloures-pic – Fotolia
Da es für Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­teme (ASM-Sys­teme) derzeit noch keinen weltweit gülti­gen Stan­dard gibt, wer­den in diesem Bericht ver­schiedene, in Deutsch­land anwend­bare ASM-Sys­teme beschrieben und tabel­lar­isch miteinan­der ver­glichen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Inter­na­tionale Organ­i­sa­tion für Nor­mung ISO im Juni 2013 beschlossen hat, die ISO 45001 als inter­na­tion­al anerkan­nten Leit­faden für Arbeits- und Gesund­heitss­chutz-Man­age­mentsys­teme zu entwick­eln und 2016/2017 zu veröffentlichen.1

Max­i­m­il­ian Probst

1. Occupational Health and Safety Assessment Series OHSAS 18001

Die BS OHSAS 18001 ist eine britis­che Norm, die Anforderun­gen an Arbeits- und Gesund­heitss­chutz-Man­age­mentsys­teme definiert. Die struk­turelle Ori­en­tierung an anderen Man­age-mentsys­tem­nor­men ermöglicht es, ein inte­gri­ertes Man­age­mentsys­tem aufzu-bauen, das z. B. Qualitäts‑, Umwelt- und Arbeitss­chutz­man­age­ment umfasst. Da bis jet­zt keine inter­na­tionale Norm vorhan­den ist, kön­nen sich Unternehmen weltweit von akkred­i­tierten Zer­ti­fizierungs­ge­sellschaften nach BS OHSAS 18001:2007 zer­ti­fizieren lassen. Der Fokus der OHSAS 18001 liegt gle­icher­maßen auf berufs­be­zo­ge­nen Gesund­heit­srisiken und Arbeitssicher­heit und set­zt voraus, dass die in den jew­eili­gen Län­dern vorhan­de­nen Geset­ze und Richtlin­ien vom jew­eili­gen Unternehmen umge­set­zt wer­den und ein kon­tinuier­lich­er Verbesserung­sprozess vorhan­den ist.2

2. Sicherheits-Certifikate SCC (Contractoren) und SCP (Personaldienstleister)

Das Sicher­heits-Cer­ti­fikat-Con­trac­toren wurde 1994 von der nieder­ländis­chen Min­er­alölin­dus­trie als inter­na­tionaler Stan­dard für Sicherheits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz für Unternehmen, die tech­nis­che Dien­stleis­tun­gen in den Betrieb­sstät­ten des Auf­tragge­bers erbrin­gen, entwick­elt. Seit 1995 ist eine Zer­ti­fizierung nach SCC in Deutsch­land möglich, darüber hin­aus zwis­chen­zeitlich auch in Bel­gien und Österreich.3 Das aktuelle SCC-Regel­w­erk Ver­sion 2011 geht über reine Anforderun­gen der Petro­chemie hin­aus und unter­schei­det drei Arten von Zertifizierungen:
  • SCC* = eingeschränk­tes Zertifikat(Fokus auf Arbeit­splatz, weniger als 35 Beschäftigte, 27 Pflichtfragen)
  • SCC** = uneingeschränk­tes Zertifikat(Fokus auf gesamtes Unternehmen, mehr als 35 Beschäftigte, 40 Pflichtfragen)
  • SCCP = uneingeschränk­tes Zer­ti­fikat für Petro­chemie (Zusät­zliche spez­i­fis­che Anforderun­gen der Petro­chemie, 44 Pflichtfragen)
Das Regel­w­erk ist ein Fra­genkat­a­log, der Pflicht- und Ergänzungs­fra­gen umfasst. Je nach Umfang der Zer­ti­fizierung muss dabei eine unter­schiedliche Anzahl dieser Fra­gen pos­i­tiv beant­wortet wer­den. Des weit­eren sind spezielle Anforderun­gen an die Aus­bil­dung der Mitar­beit­er und Führungskräfte gelis­tet, die in ein­er Per­son­alz­er­ti­fizierung mit Gültigkeit von zehn Jahren münden.4 Abschließend darf eine vorgegebene Ober­gren­ze bezüglich der Unfall­häu­figkeit nicht über­schrit­ten wer­den; diese Forderung ist jedoch ins­beson­dere für Handw­erks­be­triebe mit schw­eren kör­per­lichen Arbeits­be­din-gun­gen schwierig umzusetzen.5
Das Sicher­heits-Cer­ti­fikat Per­sonal­dien­stleis­ter hat dieselbe his­torische Entwick­lung und densel­ben Umfang wie SCC und hat Per­sonal­dien­stleis­ter im Fokus. Hierzu gibt es nur eine Vari­ante mit 29 Pflicht­fra­gen sowie Ergänzungsfragen.

3. Systeme von Unfallversicherungsträgern

In Deutsch­land wurde durch Zusam­me­nar­beit ver­schieden­er Behör­den und Unfal­lver­sicherungsträger der nationale Leit­faden NLF entwick­elt. Dieser ori­en­tiert sich dabei an dem inter­na­tionalen Doku­ment ILO-OSH 2001, das von ein­er Unteror­gan­i­sa­tion der UNO unter Mitwir-kung Deutsch­lands erar­beit­et wurde, und berück­sichtigt ins­beson­dere die deutsche Geset­zge­bung. Der Leit­faden ist so aufge­baut, dass ein inte­gri­ertes Mana-gementsys­tem errichtet wer­den kann. Da es sich beim NLF um keine Norm han­delt, ist eine Zer­ti­fizierung durch Dritte nicht möglich.
Seit­ens der Unfal­lver­sicherungsträger gibt es eine Vielzahl von Hand­lung­shil­fen, die sich mit Arbeitss­chutz­man­age­ment befassen und auf dem nationalen Leit­faden NLF basieren; darüber hin­aus unter­stützen die Unfal­lver­sicherungsträger die zuge­höri­gen Unternehmen bei der Ein­führung durch kosten­lose Beratung und Sem­i­nare und ver­lei­hen im Rah­men von Begutach­tun­gen Gütesiegel.6
Die grundle­gen­den Anforderun­gen und Min­des­tin­halte für die Begutach­tung basieren auf Rechtsvorschriften und sind in ein­er Check­liste beschrieben; cir­ca 60 Prozent der Anforderun­gen des Güte­siegels sind geset­zlich gefordert. Die Begutach­tung selb­st erfol­gt anhand ein­er Ist-Auf­nahme im Unternehmen und berück­sichtigt dabei Bußgeld­ver­fahren von Arbeitss­chutzbe­hör­den, Ursachen für schwere und tödliche Arbeit­sun­fälle sowie die Zuschläge bei den vom Unter-nehmen an den Unfal­lver­sicherungsträger zu leis­ten­den Beiträgen.7

4. ASCA – Arbeitsschutz und sicherheitstechnischer Check in Anlagen

Auf­grund von Stör­fällen in der chemis­chen Indus­trie wurde 1993 von der hes­sis­chen Arbeitss­chutzver­wal­tung das Pro­gramm ASCA einge­führt. In den let­zten Jahren wurde ASCA zum ganzheitlichen Ange­bot zur Über­prü­fung und Verbesserung der Arbeitss­chut­zor­gan­i­sa­tion aus­ge­baut und umfasst nun unter anderem den Leit­faden Arbeitsschutzmanagement.8 Die kosten­lose, aktuelle 4. Auflage unterteilt sich in die bei­den Teile „Anleitung zur Imple­men-tierung eines prozes­sori­en­tierten Arbeitss­chutz­man­age­ments“ und „Inhalt und Struk­tur eines doku­men­tierten Arbeitss­chutz­man­age­ment“; neben ein­er Beschrei­bung des Ein­führung­sprozess­es wer­den viele prak­tis­che Hin­weise für die Umset­zung gegeben, z. B. der Ein­satz von Kenn­zahlen, und aktuelle Erken­nt­nisse und Entwick­lun­gen wer­den aufge­grif­f­en. Unternehmen in Hes­sen kön­nen sich durch Experten der regionalen Arbeitss­chutzbe­hör­den beim Auf­bau eines ASM-Sys­tems kosten­los unter­stützen und das einge­führte Arbeitss­chutzsys­tem seit 2013 offiziell bestäti­gen lassen. Die Über­prü­fung erfol­gt ein­er­seits anhand eines Frage­bo­gens, der dem Leit­faden beiliegt, und ander­er­seits anhand ein­er Com­pli­ance-Prü­fung, in der unternehmensspez­i­fisch Stich­proben zur Umset­zung der geset­zlichen Vorschriften genom­men werden.9

5. Occupational Health- and Risk-Managementsystem OHRIS

OHRIS ist ein ASM-Sys­tem, das vom bay­erischen Sozialmin­is­teri­um in Zusam­me­nar­beit mit Unternehmen und Wirtschafsver­bän­den entwick­elt und 1998 veröf­fentlicht wurde. Es ist für Unternehmen jed­er Größe geeignet. Die aktuelle Aus­gabe aus dem Jahr 2010 ori­en­tiert sich dabei am inter­na­tionalen Leit­faden ILO-OSH 2001, dem nationalen Leit­faden NLF und es ist an den aktuellen Aus­gaben der ISO 9001 und ISO 14001 angepasst.10
Da der Fokus nicht nur auf dem Schutz der Beschäftigten liegt, son­dern auch Dritte berück­sichtigt, ist OHRIS auch ein Man­age­mentsys­tem für Anla­gen­sicher­heit und deckt die Anforderun­gen an ein Sicher­heits­man­age­ment der Stör­fal­lverord­nung Anhang III ab, die von Betreibern bes­timmter umwel­trel­e­van­ter Anla­gen gefordert werden.11 Neben den Anforderun­gen umfasst das OHRIS-Gesamtkonzept auch eine Hand­lungsan­leitung und Beispiel­d­oku­men­ta­tion sowie Prüflis­ten für das interne Sys­tem- und Com­pli­anceau­dit. Die zuständi­gen Gewer­beauf­sicht­sämter unter­stützen kosten­los Unternehmen bei der Ein­führung des Sys­tems; eben­so bieten sie die Sys­tem­prü­fung und Zer­ti­fizierung an.12 Neben Bay­ern ist OHRIS zwis­chen­zeitlich auch in den Bun­deslän­dern Sach­sen (seit 2006) und Saar­land (seit 2013) mit Unter­stützung der jew­eili­gen Behör­den umsetz- und zer­ti­fizier­bar; in Bay­ern wer­den Klein- und Mit­tel­be­triebe darüber hin­aus mit einem Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro gefördert.13

Fazit und Übersicht

Wenn die Ein­führung eines Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tems geplant ist, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeit­en. Solange keine branchen- oder kun­den­seit­ige Forderung vor­liegt, empfehlen sich die kosten­losen Sys­teme der Unfal­lver­sicherungsträger oder Arbeitss­chutzbe­hör­den – ins­beson­dere auch auf­grund der prak­tis­chen Erfahrung der jew­eili­gen Auf­sichtsper­son. Zu berück­sichti­gen sind nur die regionale bzw. branchen­spez­i­fis­che Ver­füg­barkeit sowie ggf. vorhan­dene Fördermöglichkeiten.

 

  • 1 Vgl. o. V.: ISO 45001, http://www.lrqa.de/news/251189-neuer-isostandard-fr-arbeitssicherheit-ohsas-18001-wird-iso-45001.aspx, 19.06.2014.
  • 2 Vgl. ebd.
  • 3 Vgl. o. V.: SCC, http://www.dgmk.de/scc/link_einfuehrung.html#SCC, 19.06.2014.
  • 4 Vgl. o. V.: SCC, http://www.dgmk.de/scc/link_einfuehrung.html#SCC, 19.06.2014.
  • 5 Vgl. Büt­tner, G. u. a. : Nutzenori­en­tiert­er und kostenre­duziert­er Arbeits- und Gesund­heitss­chutz im Handw­erk – NOAH, in: Insti­tut für Tech­nik der Betrieb­s­führung (Hrsg.): Inno­va­tion und Präven­tion, Mer­ing 2009, S. 124.
  • 6 Vgl. Krüger, A.: Gesund­heit und Sicher­heit mit Konzept, in: Arbeit & Gesund­heit 11–12/2013, S. 9 ff.
  • 7 Vgl. o. V.: Ver­gabebe­din­gun­gen Güte­siegel „Sich­er mit Sys­tem“, 26.04.2013.
  • 8 Vgl. o. V.: ASCA Arbeitss­chutz­man­age­ment, https://soziales.hessen.de/arbeit/arbeitsschutz/gute-arbeitsschutzshyorganisation-betrieben/arbeitsschutzmanagement, 25.06.2014.
  • 9 Vgl. o. V.: Jahres­bericht 2011 der Hes­sis­chen Arbeitss­chutzver­wal­tung, Wies­baden 2012, S. 14 ff.
  • 10 Vgl. o. V.: Kurz­in­for­ma­tion zu OHRIS, München 2009, S. 7.
  • 11 Vgl. Scheuer­mann, K.: Man­age­ment und Mon­i­tor­ing von Arbeitss­chutzsys­te­men, Berlin 2012, S. 95.
  • 12 Vgl. o. V.: Kurz­in­for­ma­tion zu OHRIS, München 2009, S. 7.
  • 13 Vgl. o. V.: Förderung von Klein- und Mit­tel­be­trieben, http://www.lgl.bayern.de/arbeitsschutz/managementsysteme/ohris/ohris_foerderung.htm, 13.07.2014.
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