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Was Anwender und Unternehmen wissen müssen

Absturzsicherung
Was Anwender und Unternehmen wissen müssen

Wer in der Höhe arbeit­et, muss sich gegen Absturz sich­ern. Der Markt hält dafür eine Vielzahl an Pro­duk­ten bere­it. Doch worauf soll­ten Anwen­der bei der Auswahl ihrer Aus­rüs­tung acht­en? Wie ver­wen­den sie diese richtig? Und wie lange dür­fen sie die Aus­rüs­tung über­haupt nutzen? Viele Beschäftigte kön­nen solche Fra­gen eben­so wenig beant­worten wie ihre Arbeit­ge­ber. Indi­vidu­elle Beratung und passende Schu­lun­gen erhal­ten sie bei Her­stellern wie Sky­lotec, die auf Absturzsicherun­gen spezial­isiert sind.

Bei Höhenar­beit­en, also wenn zum Beispiel Dachflächen gere­inigt, Winden­ergiean­la­gen gewartet oder Kran­bah­nen repari­ert wer­den müssen, ist die Unfall­ge­fahr groß. So dro­ht etwa bei einem Fehltritt der Sturz in die Tiefe. Welche Risiken konkret auftreten kön­nen, wird anhand der Gefährdungs­beurteilung fest­gestellt. Diese zu erstellen, ist für Arbeit­ge­ber laut Arbeitss­chutzge­setz verpflich­t­end. Aus ihr geht zudem her­vor, welche Art von Per­sön­lich­er Schutzaus­rüs­tung (PSA) von Beschäftigten getra­gen wer­den muss. Es ist aber nicht damit getan, allein die Notwendigkeit von Absturzsicherung festzustellen. Denn es kommt auch auf die Umset­zung konkreter Maß­nah­men an.

Ein­fache Hand­habung ist wichtig
Arbeitssicher­heit ist ein vielschichtiges The­ma. Daher mag es Unternehmen geben, in denen Fra­gen zu Per­sön­lich­er Schutzaus­rüs­tung gegen Absturz (PSAgA) bis­lang kaum oder sog­ar noch nie erörtert wor­den sind. Wer nur sel­ten damit zu tun hat, ste­ht angesichts der Vielzahl erhältlich­er Pro­duk­te bei der Suche nach passender Absturzsicherung vor ein­er schwieri­gen Wahl. Gurte lassen sich zum Beispiel in fast jedem Online-Han­del bestellen – doch hier ent­fall­en die inten­sive Beratung und die Möglichkeit, PSAgA anzupro­bieren. Aber genau das ist wichtig, um her­auszufind­en, ob die Aus­rüs­tung bequem zu tra­gen und ein­fach anzule­gen ist und ob Mate­r­i­al oder Werkzeug prob­lem­los mit­ge­führt wer­den kön­nen. Nicht nur dabei ist die Beratung wichtig, son­dern auch bei der Frage, wie PSAgA richtig ver­wen­det wird. Ins­beson­dere bei sel­tener Nutzung wis­sen Anwen­der nicht, wie sie die Aus­rüs­tung ver­wen­den müssen. So kommt es beispiel­sweise vor, dass Auf­fang­gurte fehler­haft angelegt wer­den, oder es fehlt die Ken­nt­nis, dass Verbindungsmit­tel nicht an allen Ösen angeschla­gen wer­den dür­fen. Das erhöht das Risiko, wie Sta­tis­tiken der Unfal­lver­sicherun­gen zeigen: Die Ursache für einen Arbeit­sun­fall ist meis­tens auf die fehler­hafte Anwen­dung von PSAgA zurück­zuführen, sel­ten dage­gen auf einen Materialfehler.
Bei der Entwick­lung neuer Lösun­gen arbeit­en führende Her­steller daher daran, dass Absturzsicherun­gen möglichst ein­fach zu hand­haben sind. So wie Sky­lotec. Das Unternehmen aus dem rhein­land-pfälzis­chen Neuwied hat bei sein­er Gurtlin­ie „Ignite Series“ zum Beispiel mitbe­dacht, dass uner­fahrene Anwen­der häu­fig schon nicht wis­sen, wie sie den Gurt anle­gen sollen.
Dank ein­er durch­dacht­en Far­bge­bung lässt sich nun auch im nicht ange­zo­ge­nen Zus­tand erken­nen, wo bei einem Gurt oben und unten ist. Zusät­zlich sind die Haup­tan­schlag­punk­te in auf­fäl­ligem Orange gekennze­ich­net. Das soll ein irrtüm­lich falsches Anschla­gen an anderen Ösen ver­hin­dern – und somit auch einen wom­öglich tödlichen Unfall. Denn ein falsches Anschla­gen kann dazu führen, dass die bei einem Sturz auftre­tenden Kräfte nur ein­seit­ig auf den Kör­p­er wirken.
Bei seinem neuen Steigschut­zläufer „Speed Attach“ hat Sky­lotec eben­falls Wert auf eine hohe Nutzer­fre­undlichkeit gelegt. Zu über­prüfen, ob der Steigschut­zläufer beim Auf­set­zen sich­er ver­riegelt wurde, kann in hek­tis­chen Phasen schon ein­mal vergessen wer­den – und beim Steigen dann fatale Fol­gen haben. Daher gibt es beim „Speed Attach“ einen Indika­tor an der Kopf­seite, der schnell Klarheit schafft. Ein seitlich­er Sper­rbolzen ver­hin­dert an den Enden der Schienen zudem, dass der Läufer falsch herum eingeschoben wird. Außer­dem lässt sich der „Speed Attach“ nur dann entriegeln, wenn ein Schieber betätigt und gle­ichzeit­ig ein Kon­trol­l­knopf gedrückt wird. So ist es nicht möglich, dass ein Anwen­der den Steigschut­zläufer verse­hentlich aus der Schiene löst. Dies min­imiert das Risiko ein­er Fehlbe­di­enung und damit auch eines Unfalls.
Auch gute Pro­duk­te erset­zen kein Training
Damit sich Beschäftigte wirk­sam gegen Absturz schützen kön­nen, müssen sie im Umgang mit der Aus­rüs­tung geschult wer­den – ein gutes und ein­fach zu bedi­enen­des Pro­dukt erset­zt längst noch kein Train­ing. Was in manchen Fällen ver­nach­läs­sigt wird: Als Unternehmer hat man eine Unter­weisungspflicht und muss ein entsprechen­des Ange­bot schaf­fen. Schu­lun­gen, wie sie Sky­lotec in seinem Ver­ti­cal Res­cue Col­lege (VRC) weltweit ermöglicht, klären über Anwen­dungs­fehler und Risiken auf. Das Train­ing kann auch vor Ort und im tat­säch­lichen Arbeit­sum­feld stat­tfind­en. Dadurch ist es auf die speziellen Anforderun­gen am Ein­sat­zort zugeschnit­ten. Die VRC-Train­er ver­fü­gen über langjährig erprobte Fer­tigkeit­en. Sie haben selb­st etwa im Mobil­funkmast­bau, in der Winden­ergie und in der Höhen­ret­tung gear­beit­et. Die Erfahrung zeigt, dass sich Anwen­der nach so einem Train­ing bei der Arbeit deut­lich sicher­er bewegen.
Max­i­male Nutzungs­dauer und regelmäßige Prüfungen
Alles Engage­ment für die Sicher­heit ist aber umson­st, wenn das Mate­r­i­al nichts mehr taugt. Abnutzung und Beschädi­gun­gen an Gurten, Seilen oder Verbindungsmit­teln kön­nen dazu führen, dass diese reißen und ein Sturz dann doch tödlich enden kann. Viele Anwen­der glauben, dass zum Beispiel ein Gurt qua­si ewig hält. Sie wis­sen gar nicht, dass es eine soge­nan­nte Ablegereife gibt: Gemäß DGUV Regel 112–198 (ehe­mals BGR 198) wird emp­fohlen, Gurte nach max­i­mal acht Jahren ab dem Erstein­satz auszu­tauschen, Seile nach max­i­mal sechs Jahren. Im Falle eines Sturzes muss die Aus­rüs­tung sofort aus­ge­tauscht wer­den. Die Nutzungs­dauer hängt natür­lich auch davon ab, wie häu­fig und in welchen Arbeits­bere­ichen PSAgA einge­set­zt wird. Ein sorgsamer Umgang und die richtige Lagerung erhöhen die Lebensdauer.
Mit Lagerung und Wartung allein ist es aber nicht getan. Gemäß DGUV Regel 112–198 muss PSAgA min­destens ein­mal im Jahr über­prüft wer­den, um Män­gel rechtzeit­ig zu erken­nen. Je nach Unternehmen und Anwen­dungs­bere­ich kön­nen die Inter­valle bei Bedarf verkürzt wer­den. Ob ein Gurt mit Gebrauchsspuren noch ver­wen­det wer­den darf oder ob Seile noch funk­tions­fähig sind, müssen Fach­leute beurteilen. Diese kön­nen vom Her­steller kom­men, Sicher­heits­beauf­tragte oder Beschäftigte kön­nen das aber auch selb­st übernehmen. Wer regelmäßig die Über­prü­fung von PSAgA durch­führen möchte, kann sich bei Sky­lotec auch zum Sachkundi­gen für PSAgA nach DGUV Regel 312–906 (ehe­mals BGG 906) aus­bilden lassen. In einem zweitägi­gen Sem­i­nar ler­nen die Teil­nehmer beispiel­sweise, Schä­den an Gurten oder an Verbindungsmit­teln zu erken­nen und die Ein­satz­tauglichkeit der Aus­rüs­tung zu beurteilen.
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