Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) haben kraft Gesetzes eine Beratungs- und Unterstützungsaufgabe. Sie übernehmen mit diesem gesetzlich definierten Aufgabenbereich eine Stabsfunktion. Mit dieser Stabsfunktion einhergehend stellt sich die Frage nach der Verantwortung und Haftung der Sifas, aber auch der von Sicherheitsingenieuren. Einblicke in diese Thematik vermittelt der Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich in den Onlineseminaren “Haftung und Verantwortung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit” der Si-Akademie.

Fragen und Schwierigkeiten zum Verantwortung- und Haftung der Sifas
Die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit dem Verantwortungs- und Haftungsbereich der Sifa ergibt sich aus zwei Schwierigkeiten:
- Erstens enthält § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der die Aufgaben der Sifa beschreibt, schwierig zu umreißende Pflichten. Folgende Fragen drängen sich auf: Wie häufig und wie weit muss man „begehen“ und „beobachten“? Was muss man wie und wann „überprüfen“? Was bedeutet „hinwirken“?
- Zweitens übernehmen (insbesondere externe) Sifas häufig nicht nur Stabsaufgaben, sondern auch Ausführung- und damit Um- und Durchsetzungspflichten. Was aber bedeutet diese Übernahme konkret für ihre Verantwortung und Haftung?
Prof. Dr. Wilrich beschreibt in dem Onlineseminar “Verantwortung und Haftung der Sifas” praxisnah und gut verständlich Schadens- und Strafverfahren mit Sifa-Beteiligung. Hierbei berücksichtigt er alle zugänglichen und zahlreiche nicht veröffentlichte Schadens- und Strafverfahren mit Sifa-Beteiligung. Er beleuchtet die Aufgaben, Pflichten, Befugnisse und Risiken der Sifa und diskutiert Erfüllungs- und Absicherungsinstrumente. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Aneignung fehlenden Wissens, mit Durchführungs- und Weisungsbefugnissen der Sifas und nicht zuletzt mit Versicherungsfragen.
Zum Programm und zur Anmeldung des Onlineseminars “Verantwortung und Haftung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit”.