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4. Nationaler Asbestdialog

Aktueller Kurzbericht
4. Nationaler Asbestdialog

4. Nationaler Asbestdialog
Auch im Nationalen Asbestdialog wird ordentlich gerungen, allerdings sind dort mehr als zwei Interessengruppen beteiligt. Foto: © 27mistral - stock.adobe.com

Am 26. 09.2019 fand in den Räu­men des Bun­desmin­is­teri­ums für Verkehr und Infra­struk­tur in Berlin der 4. Nationale Asbest­di­a­log statt. Das Pro­gramm umfasste zwei The­men­felder, erstens die Vorstel­lung und Diskus­sion der bish­eri­gen Ergeb­nisse zur Umset­zung der beschlosse­nen Maß­nah­men aus den 3. Dialog­fo­rum und als zweites die Vorstel­lung und Diskus­sion der Befra­gungsergeb­nisse zur Änderung des Rechtsrahmens.

Jedes The­men­feld war in fünf Unter­punk­te gegliedert zu denen die Dialogteil­nehmer per mündlich­er Aus­sage oder auch über eine Diskus­sions-App ihre Mei­n­un­gen vor­tra­gen kon­nten. Mod­eriert wurde die Ver­anstal­tung durch den bere­its aus den drei vorigen Foren bekan­nten Mod­er­a­tor, Her­rn Ewen.

Nach einem Gruß­wort vom Vertreter des Haush­er­ren BMVI, Min­Drig Dr. Köh­ler und ein­er Ein­führung von MinDirin Loskamp vom BMAS startete das erste Themenfeld.

Erster Unter­punkt war die The­matik „Mitwirkung bei der Ver­an­las­sung von Bau­maß­nah­men“. Hier wurde die durch eine inter­min­is­terielle Arbeits­gruppe erstellte Leitlin­ie für die Asbesterkun­dung zur Vor­bere­itung von Arbeit­en in und an älteren Gebäu­den vorgestellt. Die Ziel­grup­pen sollen dabei neben den pro­fes­sionellen Leis­tungser­bringern auch Hau­seigen­tümer (Laien, Heimw­erk­er) und KMU sein.

Beson­ders disku­tiert wurde das Prob­lem „Wer ist Ver­an­lass­er der Erkun­dung“ und: Wie ist das mit der Beweis­las­tumkehr gemeint? Sehr heftig wur­den dabei die Möglichkeit­en der Erkun­dung beziehungsweise deren Beauf­tra­gung durch den Auf­tragge­ber von den ver­schiede­nen Seit­en diskutiert.

Im zweit­en Unter­punkt wurde auf das The­ma „sichere Tätigkeit­en“ einge­gan­gen. Es erfol­gte der Ver­weis auf die in der Änderung der LV 45 (“Leitlin­ien zur Gefahrstof­fverord­nung” mit den Leit­sätzen zu Tätigkeit­en an Asbest) vorgenommene Ausweitung des Begriffs „Instand­hal­tung“ und die Vorstel­lung des neuen Qual­i­fika­tion­srah­mens im Entwurf der TRGS 519 (TRGS 519 Asbest: Abbruch‑, Sanierungs- oder Instand­hal­tungsar­beit­en), die in diesem Zusam­men­hang kurz vorgestellt wurde. Es wurde auch das neue Qual­i­fika­tion­s­mod­ul Q1E für Tätigkeit­en mit emis­sion­sar­men Ver­fahren vorgestellt, das im Entwurf der TRGS 519 enthal­ten ist.

Ein weit­er­er Schw­er­punkt war die „sichere Durch­führung“. Auch hier wurde auf die erste Fas­sung der Expo­si­tions-Risiko-Matrix in Anlage 10 der TRGS 519 ver­wiesen. In der Diskus­sion wurde ins­beson­dere auf die Schwierigkeit­en bei der Anwen­dung der Gefahrstof­fverord­nung auf Tätigkeit­en im Pri­vat­bere­ich hingewiesen. In weit­eren Punk­ten wurde auf die Prob­leme der „weit­erge­hen­den Erkun­dung“ und die Fra­gen der „sachgerecht­en Entsorgung“ eingegangen.

Hier kristallisierten sich beson­ders die Prob­lematik der fehlen­den Abschnei­dekri­te­rien für die Asbest­frei­heit von Abfällen mit Asbestanteilen sowie die unter­schiedliche Behand­lung von Asbestanteilen in Gesteinen und in Abfällen heraus.

Weit­er­hin wur­den ins­beson­dere aus dem Kreis der Eigen­tümervertreter die Forderung nach der Aufle­gung von Förder­pro­gram­men zur Asbest­sanierung aufgestellt. Es wurde betont, dass es eine gesamt­ge­sellschaftliche Auf­gabe ist, die Asbest­frei­heit in der bebaut­en Umwelt herzustellen.

Forumsrunde Nummer 2

Im der zweit­en Forum­srunde wurde ver­sucht, die Posi­tio­nen der anste­hen­den und notwendi­gen Änderun­gen der rechtlichen Grund­la­gen darzustellen. Dazu wurde durch Her­rn Prof. Hel­mus Auszüge aus der im Vor­feld des Dialogs erfol­gten Befra­gung vorgetragen.

Im Schw­er­punkt „Erkundungspflicht/Beprobungsstrategie“ wurde auf der Grund­lage der Befra­gung fest­gestellt, dass der über­wiegende Teil der Befragten eine Festschrei­bung im Bau­recht, sowie im Arbeitss­chutz- und Umweltschutzrecht befür­wortet. Kon­tro­vers wurde hier die Erkun­dungspflicht für pri­vate Bauherrn/Auftraggeber diskutiert.

Zu dem Punkt „Beprobungsstrate­gie“ wurde auf die in Kürze als Entwurf ver­füg­bare VDI 6202 Blatt 3 ver­wiesen. Es wurde weit­er mit­geteilt, dass ich die Bau­min­is­terkon­ferenz mit der Über­ar­beitung der Asbest-Richtlin­ie beschäfti­gen will.

In dem The­ma „zuläs­sige Tätigkeit­en“ wurde auf die Zulas­sung der emis­sions­freien Ver­fahren einge­gan­gen. Weit­er­hin wurde an Hand der Expo­si­tions-Risiko-Matrix auch die als risikoarm eingeschätzten Tätigkeit­en, wie z. B. das schwim­mende Ver­legen von neuen Boden­belä­gen auf voll­flächig intak­te asbesthaltige Beläge oder das Ein­schla­gen von Nägeln in Wände mit asbesthaltigem Putz eingegangen.

Kon­tro­vers wurde die Diskus­sion wieder im Bere­ich der Sachkunde, wobei hier ins­beson­dere die Ver­ankerung des Grund­wis­sens zu Asbest in der beru­flichen Aus- und Weit­er­bil­dung als wichtige Voraus­set­zung für die Etablierung eines mod­u­lar aufge­baut­en Qual­i­fika­tion­skonzeptes gese­hen wurde.

Eine weit­ere kon­tro­verse Diskus­sion ent­facht sich an The­ma „Entsorgung und Abfall­recht“. Hier wurde nochmals die Diskus­sion um fehlende Abschnei­dekri­te­rien aufge­grif­f­en, aber auch das Prob­lem der Fes­tle­gung der Asbest­frei­heit von Abfällen angesprochen.

In ein­er Zusam­men­fas­sung des Tages ver­wies MinDirig Vill­wock auf die anste­hende Nov­el­le der Gefahrstof­fverord­nung aber auch auf noch ausste­hende Regelungsnotwendigkeit­en in anderen Recht­bere­ichen, wie Bau- und Abfallrecht.

Die sich aus dem 4. NAD ergeben­den Auf­gaben sollen weit­er­ber­ar­beit­et und in einem weit­eren, 5. NAD am 26.03.2020 wieder in Berlin vorgestellt werden.

 

Autor: Dipl.-Ing. Ulf‑J. Schappmann

Sicher­heitsin­ge­nieur VDSI

SIMEBU Thürin­gen GmbH

 

 

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