Unternehmen müssen Gefährdungen ermitteln, beurteilen und geeignete Maßnahmen festlegen. So fordern es u.a. Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsstättenverordnung. Dies gilt auch und gerade dann, wenn Beschäftigte im Homeoffice arbeiten. Die Arbeitsstättenverordnung definiert Telearbeitsplätze als „vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, …“ . Ziel ist, auch dort sicheres und gesundes Arbeiten zu gewährleisten. Unternehmen müssen geltende Vorschriften umsetzen und suchen nach Lösungen für die Gefährdungsbeurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen im Homeoffice.
Gefährdungsbeurteilung: Ermitteln, Beurteilen, Maßnahmen, Dokumentation
Für jeden Arbeitsplatz bzw. jede Tätigkeit müssen Arbeitgeber mögliche Gefährdungen ermitteln. Sie können sich ergeben durch (§ 5 Arbeitsschutzgesetz):
- Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes (z.B. Ergonomie),
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen (z.B. Lärm, Gefahrstoffe),
- Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen (z.B. alters- und alternsgerechte Gestaltung),
- Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken (z.B. Schichtarbeit),
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
- psychische Belastungen bei der Arbeit.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) liefert dazu in ihrer „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ eine Übersicht von Gefährdungsfaktoren, die sie in elf Haupt- und weitere Untergruppen gliedert.
Die ermittelten Gefährdungen müssen dann beurteilt werden. Folgende Leitfragen helfen dabei:
- Gibt es Mindestanforderungen aus staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften?
- Gibt es Bewertungshilfen?
Staatliche Stellen und Berufsgenossenschaften liefern Hilfen: Zum Beispiel die Leitmerkmalmethode zur Bewertung bei der manuellen Handhabung von Lasten oder das „Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ (EMKG).
Maßnahmen festlegen, umsetzen und Wirksamkeit prüfen
Werden geltende Forderungen nicht eingehalten, müssen geeignete Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden, deren Wirksamkeit muss überprüft werden.
Dokumentation
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen grundsätzlich dokumentiert werden. Berichte und Dokumente dienen auch als Nachweis gegenüber der zuständigen Stelle, dass Unternehmen ihre Pflicht erfüllen. Die Form der Dokumentation ist nicht vorgeschrieben; üblich sind Checklisten, Textdokumente oder Software-Anwendungen.
QUMsult liefert mit der Gefährdungsbeurteilung Homeoffice/ Telearbeit eine kostenlose webbasierte Lösung, mit der u.a. Beschäftigte im Homeoffice ihren Bildschirmarbeitsplatz eigenständig beurteilen können. Damit erfüllen Arbeitgeber ihre Pflichten und gewährleisten sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten auch zu Hause. Die Anwendung ist Teil der EHS-Software Web SARA für Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffe, AwSV und Anlagen.