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Die Meisterprüfung kann zu mehr Arbeitssicherheit führen, so die BG BAU.

BG BAU: Jede Qualifizierung stärkt den Arbeitsschutz
Arbeitsschutz-Meister fallen nicht vom Himmel

Arbeitsschutz-Meister fallen nicht vom Himmel
Arbeitsschutz ist eine Führungsaufgabe. (Foto: © Ivanko80 – stock.adobe.com)

Beru­fliche Qual­i­fizierung bietet Chan­cen für mehr Sicher­heit und Gesund­heit am Arbeit­splatz. Denn nur wer die Gefahren und Risiken bei der Arbeit ken­nt, kann ihnen begeg­nen. Daher kann auch die Meis­ter­prü­fung sin­nvoll sein, so die Beruf­sgenossen­schaft der Bauwirtschaft (BG BAU) anlässlich der Diskus­sion um eine Wiedere­in­führung der Meisterpflicht.

Im Jahr 2004 wurde die Meis­terpflicht in bes­timmten Bauhandw­erken abgeschafft, um den Zugang zu Handw­erks­berufen zu erle­ichtern. Dies ist zwar gelun­gen, hat aber auch zu Verän­derun­gen in den Unternehmensstruk­turen geführt. Solo-Selb­st­ständi­ge und kleinere Betriebe nah­men erhe­blich zu, bei so manchen ist allerd­ings der Arbeitss­chutz auf der Strecke geblieben. „Ger­ade bei Gew­erken mit beson­deren Gefährdun­gen müssen die Beschäftigten über sicheres und gesun­des Arbeit­en Bescheid wis­sen,” so Klaus-Richard Bergmann, Haupt­geschäfts­führer der BG BAU. „Arbeitss­chutz ist damit eine wichtige Führungsauf­gabe! Die Meis­ter­aus­bil­dung kann helfen, fehlen­des Wis­sen an die Beschäftigten zu ver­mit­teln, sodass diese mit Risiken und Gefährdun­gen am Arbeit­splatz umge­hen können.”

Denn die Arbeit­sun­fall- und die Beruf­skrankheiten­zahlen sind in der Baubranche nach wie vor hoch. „Allein im Jahr 2018 star­ben 446 Ver­sicherte der BG BAU an den Fol­gen ein­er Beruf­skrankheit”, so Bergmann weit­er. „Viele Erkrankun­gen lassen sich auf den unsachgemäßen Umgang mit Gebäude­schad­stof­fen zurück­führen. So lauern unsicht­bare Gefahren wie Asbest in alten Putzen, Spachtel­massen oder Fliesen­kle­bern, quarzhaltige Stäube kön­nen zu Staublun­generkrankun­gen führen. Fliesen‑, Estrich- und Par­ket­tleger sowie Werk­stein­her­steller sind diesen Gefahren bei der Arbeit aus­ge­set­zt. Sie müssen über notwendi­ge Präven­tion­s­maß­nah­men Bescheid wissen.

Jede Qual­i­fizierung in diesen Gew­erken trägt daher zu ein­er sicher­eren Arbeit­sumge­bung bei und schützt zudem Bewohn­er und Anwohn­er. Der fachgerechte Umgang mit gew­erke­spez­i­fis­chen Risiken und Gefahrstof­fen ist bere­its heute wichtiger Bestandteil in Meis­ter­prü­fung­sor­d­nun­gen. Bergmann: „In ein­er möglichen Wiedere­in­führung der Meis­ter­plicht bei bes­timmten Gew­erken wie beispiel­sweise Werk­stein­her­steller, Fliesen‑, Estrich- und Par­ket­tleger sehen wir zugle­ich die Chance, den Arbeitss­chutz in den Meis­ter­prü­fung­sor­d­nun­gen noch stärk­er zu verankern.”

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