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Asbest: Schutz bei Renovierungen - Neue Informationsbroschüre

Neue Informationsbroschüre
Asbest: Schutz bei Renovierungen

Asbest: Schutz bei Renovierungen
Bei der Renovierung älterer Gebäude und Bauteile kann Asbest freigesetzt werden. Foto: © Roman - stock.adobe.com

Ren­ovierungsar­beit­en brin­gen fast immer Staub und Dreck mit sich, beson­ders, wenn mit Werkzeu­gen wie Winkelschleifer und Bohrham­mer alten Fen­ster­bänken oder Böden zu Leibe gerückt wird. In Gebäu­den aus den 1970er Jahren und früheren Bau­da­tums beste­ht zusät­zlich die Gefahr, dass kreb­serzeu­gende Asbest­fasern freige­set­zt wer­den kön­nen, die sich dann in der Umge­bung verteilen und eingeat­met wer­den kön­nen. Wer ein Gebäude ren­oviert, sollte deshalb vor Beginn der Arbeit­en sorgfältig prüfen lassen, ob und wo Schad­stoffe freige­set­zt wer­den könnten.

Das kosten­los erhältliche Merk­blatt des Min­is­teri­ums für Arbeit, Gesund­heit und Soziales des Lan­des Nor­drhein-West­falen erk­lärt, wo möglicher­weise Asbest im Haus zu find­en ist und welche Maß­nah­men helfen, sich und andere vor dieser Gefahr zu schützen. Denn im Staub kön­nen unter Umstän­den Mil­lio­nen kreb­serzeu­gen­der Asbest­fasern enthal­ten sein, die sich in der gesamten Umge­bung verteilen.

Die Ver­wen­dung von Asbest ist zwar seit 1993 in Deutsch­land ver­boten, aber es ist in vie­len Gebäu­den noch vorhan­den. Wenn es um Ren­ovierun­gen und Sanierun­gen von Bestands­ge­bäu­den geht, ist und bleibt Asbest daher ein aktuelles The­ma. Beson­ders häu­fig wurde das faser­för­mige Min­er­al in Neubaut­en der 1960er und 70er Jahre ver­wen­det. Aber auch in deut­lich älteren Gebäu­den kann Asbest im Rah­men von Reparatur- und Ren­ovierungsar­beit­en ver­wen­det wor­den sein. Beson­ders tück­isch sind hier­bei Putze, Spachtel­massen oder auch Fliesen­kle­ber. Im Gegen­satz zu bekan­nteren asbesthalti­gen Pro­duk­ten wie Dachwellplat­ten oder Vinyl-Boden­belä­gen hat man hier nicht unmit­tel­bar den Ver­dacht, dass es sich um Asbest han­deln könnte.

Den direk­ter Link zur Broschüre find­en Sie hier.

 


Weiterhin gilt es zu beachten:

In bau­chemis­chen Pro­duk­ten (Kle­ber, Putze, Spachter­masse usw.) ver­bor­genes Asbest wurde in der Ver­gan­gen­heit meist nicht gezielt unter­sucht. Die bish­er angewen­de­ten Unter­suchungsmeth­o­d­en stell­ten sich in den ver­gan­genen Jahren als unzure­ichend her­aus. Mit ihnen wur­den entsprechend niedrige Asbest-Konzentrationen meist nicht erkan­nt. Mit verbesserten Unter­suchungsmeth­o­d­en lassen sich Asbest-Gehalte in Baustof­fen bis auf Gehalt­san­teile von 0,001 % feststellen.

Bei abra­siv­en Arbeit­en (Schleifen, Bohren, Tren­nen) an Wän­den, Deck­en oder Böden kön­nen trotz einem gerin­gen Asbest­ge­halt in den Mate­ri­alien in ganz erhe­blichem Umfang Asbest­fasern freige­set­zt wer­den. Mes­sun­gen zeigten, dass dadurch ins­beson­dere die aus­führen­den Handw­erk­er betrof­fen sind, aber auch Asbest­fasern großflächig in den Räu­men und Gebäu­den ver­bre­it­et werden.

 

 

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zum The­ma Asbest:

Geld vor Gesund­heit: Nationaler Asbest­di­a­log – das Ver­sagen der Politik

Urteile zu Arbeit­ge­ber­haf­tung: Asbest­be­las­tung bei Sanierungsarbeiten

Arbeit­nehmer im Aus­land: Risiken durch Asbest beim Auslandseinsatz

LV 45 erweit­ert um Tätigkeit­en an Asbest: Leitlin­ien zur Gefahrstoffverordnung

Erkrankun­gen durch Asbest: Früherken­nung von Mesothe­liomen erst­mals möglich

 

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