Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) ist ein neues Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu allen Fragen des Arbeitsschutzgesetzes. Experten aus allen Bereichen des Arbeitsschutzes arbeiten hier an der Schaffung eines untergesetzlichen Regelwerks zusammen.
Der ASGA hat seit Jahresanfang 2021 seine Rechtsgrundlage im neuen § 24a des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
Seine Aufgaben sind insbesondere, soweit hierfür kein anderer Ausschuss beim BMAS zuständig ist,
- den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln,
- Regeln und Erkenntnisse zu ermitteln, wie die in diesem Gesetz gestellten Anforderungen erfüllt werden können,
- Empfehlungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aufzustellen,
- das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten.
Der Ausschuss ergänzt die bestehenden fünf Arbeitsschutzausschüsse des BMAS, zu denen der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS), der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS), der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) und der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) zählen.
Der ASGA wurde vom BMAS im August 2021 für eine Amtszeit bis 2025 berufen und hat 15 Mitglieder und Stellvertreter. Diese bringen Fachwissen und Belange ihrer jeweiligen Gruppierung ein und arbeiten ehrenamtlich.
Bei der konstituierenden Sitzung am 23. September 2021 wurden gewählt
- zur Vorsitzenden Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl, Bergische Universität Wuppertal,
- zu ihren Stellvertretern die Herren Markus Hofmann, DGB Bundesvorstand und Jens Dirk Wohlfeil, Arbeitgeberverband Gesamtmetall e.V.