Im November 2021 ist die überarbeitete und umfassend aktualisierte DGUV Regel 112–190 “Benutzung von Atemschutzgeräten” erschienen. Die gedruckte Version ist ab Januar 2022 verfügbar. Die Publikation unterstützt Arbeitgeber sowie Akteure des Arbeitsschutzes bei der Auswahl und dem Einsatz von Atemschutzgeräten. Neben der Einteilung von Atemschutzgeräten werden in der DGUV Regel beispielsweise auch der Auswahlprozess, die Gebrauchsdauer und die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung behandelt.
Die Überarbeitung und Aktualisierung umfassen konkret den Aufbau der DGUV Regel “Benutzung von Atemschutzgeräten”, indem Themen möglichst chronologisch entsprechend des Auswahlprozesses für ein geeignetes Atemschutzgerät angeordnet wurden. Ablaufdiagramme führen dabei schrittweise durch einen Auswahlprozess zu einem geeigneten Gerät. Zudem wurden zum besseren Leseverständnis Begrifflichkeiten neu eingeführt oder definiert. Die Anpassungsüberprüfung wurde vertieft und die Einsatzgrenzen von AX-Filtern angepasst. Darüber hinaus wurde der Abschnitt zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignungsuntersuchung an die aktuelle Vorschriftenlage angepasst. Ebenso wurde die Gebrauchsdauertabelle geändert, indem beispielsweise Geräte ergänzt oder Orientierungswerte angepasst wurden.
DGUV-Regel “Benutzung von Atemschutzgeräten” losgelöst von der Corona-Pandemie
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist ausdrücklich darauf hin, dass die Erstellung und Überarbeitung dieser DGUV Regel und insbesondere der Gebrauchsdauertabelle (Abschnitt 8.2) in keinem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie steht. Eine Pandemie erfordert gegebenenfalls von dieser DGUV Regel abweichende Maßnahmen, die einer gesonderten Betrachtung bedürfen. Diese DGUV Regel enthält keine spezifischen Regeln für pandemische Ereignisse.