Wie kann ein Berufsalltag mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelingen, die zusätzlich Pflegeverantwortung tragen? Was können beide Seiten – Arbeitgeber und Beschäftige – zum Gelingen beitragen? Welchen Input können die Vereinbarkeitsberaterinnen und ‑berater erbringen? Diesen Fragen widmet sich die neue Informationsschrift „BLICKWINKEL – Beruf und Pflege vereinbaren“ der Unfallkasse NRW an Arbeitgeber. Angesprochen werden Vereinbarkeitsberatende, Pflegeberater und ‑beraterinnen sowie Pflegelotsen. Die Broschüre stellt Pflege als Bestandteil eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) dar.
Mit der neuen Veröffentlichung verfolgt Unfallkasse NRW das Ziel, Arbeitgebern, Vereinbarkeitsberatern und ‑beraterinnen sowie Pflegeberatenden Wege aufzuzeigen, wie es möglich ist, dass pflegende Beschäftigte mit einem systemischen Ansatz sowohl im Betrieb als auch in der weitergehenden Unterstützung und Beratung Pflege und Beruf vereinbaren.
Das BGM BLICKWINKEL als ein Bestandteil personalpolitischer Maßnahmen kann als Handlungshilfe dienen, um Unternehmen im Bereich der Personalentwicklung, besonders im Kontext der Demografie und der Quartiersentwicklung, zu unterstützen. Das Ziel ist es, die Beschäftigtengruppe der potentiell Pflegenden trotz belastender oder widriger Umstände in der häuslichen Umgebung durch Unterstützung und gesundheitsförderliche Maßnahmen als motivierte Beschäftigte für das Unternehmen zu erhalten.
Die Broschüre kann hier herunterladen oder bestellt werden.