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Beruf und Pflege vereinbaren

Neue UK NRW-Broschüre
Beruf und Pflege vereinbaren

Beruf und Pflege vereinbaren
Foto: © Evrymmnt - stock.adobe.com

Wie kann ein Beruf­sall­t­ag mit Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern gelin­gen, die zusät­zlich Pflegev­er­ant­wor­tung tra­gen? Was kön­nen bei­de Seit­en – Arbeit­ge­ber und Beschäftige – zum Gelin­gen beitra­gen? Welchen Input kön­nen die Vere­in­barkeits­ber­a­terin­nen und ‑berater erbrin­gen? Diesen Fra­gen wid­met sich die neue Infor­ma­tion­ss­chrift „BLICKWINKEL – Beruf und Pflege vere­in­baren“ der Unfal­lka­sse NRW an Arbeit­ge­ber. Ange­sprochen wer­den Vere­in­barkeits­ber­a­tende, Pflege­ber­ater und ‑bera­terin­nen sowie Pflegelot­sen. Die Broschüre stellt Pflege als Bestandteil eines Betrieblichen Gesund­heits­man­age­ments (BGM) dar.

Mit der neuen Veröf­fentlichung ver­fol­gt Unfal­lka­sse NRW das Ziel, Arbeit­ge­bern, Vere­in­barkeits­ber­atern und ‑bera­terin­nen sowie Pflege­ber­a­ten­den Wege aufzuzeigen, wie es möglich ist, dass pfle­gende Beschäftigte mit einem sys­temis­chen Ansatz sowohl im Betrieb als auch in der weit­erge­hen­den Unter­stützung und Beratung Pflege und Beruf vereinbaren.

Das BGM BLICKWINKEL als ein Bestandteil per­son­alpoli­tis­ch­er Maß­nah­men kann als Hand­lung­shil­fe dienen, um Unternehmen im Bere­ich der Per­son­alen­twick­lung, beson­ders im Kon­text der Demografie und der Quartiersen­twick­lung, zu unter­stützen. Das Ziel ist es, die Beschäftigten­gruppe der poten­tiell Pfle­gen­den trotz belas­ten­der oder widriger Umstände in der häus­lichen Umge­bung durch Unter­stützung und gesund­heits­förder­liche Maß­nah­men als motivierte Beschäftigte für das Unternehmen zu erhalten.

Die Broschüre kann hier herun­ter­laden oder bestellt werden.

www.unfallkasse-nrw.de

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