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Betriebliches Eingliederungsmanagement, Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung

DGUV Information 206-031
Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Foto: © Андрей Яланский - stock.adobe.com

Die Ori­en­tierung­shil­fe “Betrieblich­es Eingliederungs­man­age­ment — BEM Ori­en­tierung­shil­fe für die prak­tis­che Umset­zung” der DGUV will zum The­ma „BEM“ einen Beitrag zur Sen­si­bil­isierung leis­ten und gle­ichzeit­ig die wesentlichen Infor­ma­tio­nen für eine rechtssichere Umset­zung liefern. Ins­beson­dere Unternehmerin­nen und Unternehmer von KMU sowie deren Führungskräfte sollen ermutigt und unter­stützt wer­den, dieses geset­zlich geforderte Instru­ment zum Erhalt von Beschäf­ti­gungs­fähigkeit zu nutzen.

Die DGUV Infor­ma­tion 206–031 ist als eine prak­tis­che Hil­festel­lung für Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­bern zum Umgang mit Beschäftigten gedacht, die länger oder wieder­holt arbeit­sun­fähig waren. Sie soll dazu beitra­gen, auf die BEM-berechtigten Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er zuzuge­hen und diese anzus­prechen. Engagiertes, acht­sames und ver­trauensvolles Han­deln der Führungskräfte ist eine wesentliche Voraus­set­zung dafür, dass Beschäftigte über ihr gesamtes Arbeit­sleben gesund, leis­tungs­fähig und zufrieden bleiben. Davon prof­i­tieren sowohl die BEM-berechtigten Per­so­n­en als auch die Betriebe.

Als gedruck­te Ver­sion ist die DGUV Infor­ma­tion 206–031 voraus­sichtlich ab Mitte Mai 2021 bestell­bar. Als PDF kann sie jet­zt schon hier herun­terge­laden werden.

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