Startseite » Aktuelles »

Betriebsrätemodernisierungsgesetz - Erweiterter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Erweiterter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

Erweiterter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
Foto: © Halfpoint - stock.adobe.com

Bis­lang galt bere­its: Beschäftigte ste­hen bei mobil­er Arbeit – zum Beispiel im Home­of­fice – unter dem Schutz der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung. Ver­sichert waren neben der eigentlichen Arbeit­stätigkeit auch soge­nan­nte Betrieb­swege wie der Weg zum Druck­er in einem anderen Raum. Anders als im Betrieb waren aber Wege im eige­nen Haushalt, um zum Beispiel ein Getränk zu holen oder zur Toi­lette zu gehen, regelmäßig nicht ver­sichert. Mit dem am 18. Juni in Kraft getrete­nen Betrieb­sräte­mod­ernisierungs­ge­setz fällt diese Unter­schei­dung nun weg: Bei mobil­er Arbeit beste­ht im sel­ben Umfang Ver­sicherungss­chutz, wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. Darauf weist die DGUV hin.

Eine weit­ere Änderung bringt das Gesetz beim Ver­sicherungss­chutz auf den Wegen, die Beschäftigte zurück­le­gen, um ihre Kinder in eine externe Betreu­ung zu brin­gen. Für Beschäftigte, die im Betrieb arbeit­en, galt schon bish­er: Wenn sie auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg machen, um ihr Kind zur Kita oder zur Schule zu brin­gen, sind sie dabei weit­er­hin ver­sichert. Für Beschäftigte im Home­of­fice waren Wege, um Kinder in Betreu­ung zu geben, bis­lang dage­gen nicht ver­sichert. Das hat sich nun geän­dert: Brin­gen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemein­samen Haushalt lebt, aus dem Home­of­fice zu ein­er exter­nen Betreu­ung, ste­hen sie auf dem direk­ten Hin- und Rück­weg unter Ver­sicherungss­chutz. Dies, so die Geset­zes­be­grün­dung, sei auch im Inter­esse der Unternehmen, um die neuen Beschäf­ti­gungs­for­men ihrer Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er abzusichern.

www.dguv.de 

Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de