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14. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis: Bewerbungsfrist verlängert

14. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis
Bewerbungsfrist bis 30. April verlängert

Bewerbungsfrist bis 30. April verlängert
Foto: © Parilov - stock.adobe.com

Im Mit­telpunkt des 14. Deutschen Gefahrstoff­schutzpreis­es ste­hen kreb­serzeu­gende Stäube und Rauche. Gesucht wer­den ins­beson­dere vor­bildliche prak­tis­che Prob­lem­lö­sun­gen und Ini­tia­tiv­en, die Beschäftigte vor diesen Gefahren schützen. Die Bewer­bungs­frist wurde bis zum Ende April verlängert.

Viele Beschäftigte begeg­nen täglich am Arbeit­splatz kreb­serzeu­gen­den Stäuben und Rauchen. Mit der Gefahrstof­fverord­nung und dem tech­nis­chen Regel­w­erk existiert der erforder­liche rechtliche Rah­men, um sie dabei best­möglich vor den damit ver­bun­de­nen Gefahren zu schützen. Für den Trans­fer in die Prax­is bedarf es darüber hin­aus prak­tis­ch­er Lösun­gen aus den Arbeits­bere­ichen Indus­trie, Handw­erk und Dien­stleis­tung sowie prak­tis­ch­er Hil­festel­lung für Arbeit­ge­ber und Beschäftigte.

Zum Wettbewerb

Das Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales wird im Jahr 2022 zum vierzehn­ten Mal den Deutschen Gefahrstoff­schutzpreis in Höhe von 10.000 Euro ver­lei­hen. Unter dem Mot­to „STOP dem Krebs am Arbeit­splatz” ste­hen dieses Mal kreb­serzeu­gende Stäube, ein­schließlich Fasern, und Rauche im Fokus. Neue Ideen und Anre­gun­gen, um die Gefährdun­gen zu erken­nen und zu ver­mei­den, sollen ein­er bre­it­en Öffentlichkeit bekan­nt gemacht werden.

Aus­geze­ich­net wer­den ins­beson­dere vor­bildliche prak­tis­che Prob­lem­lö­sun­gen und Ini­tia­tiv­en, die Beschäftigte vor kreb­serzeu­gen­den Stäuben und Rauchen schützen.

Zielgruppe

Betriebe aus fol­gen­den Bere­ichen wer­den angesprochen:

  • Recy­cling­wirtschaft: Quarzs­taub, Staub von Bauabfällen
  • Baugewerbe: Quarzs­taub, Staub bei Bautätigkeiten
  • Gesund­heits­di­enst: Zytostatika
  • Holzver­ar­beitung: Holzstaub
  • Faser­her­stel­lung: Min­er­al­fasern, Carbonfasern
  • Met­al­lver­ar­beitung: Schweißrauche

Teil­nehmen kön­nen Einzelper­so­n­en, Per­so­n­en­grup­pen, Fir­men und Organisationen.

Preiswürdig sind:

  • beispiel­hafte sicher­heit­stech­nis­che, organ­isatorische und hygien­is­che Lösun­gen zur Staub‑, Fas­er- und Rauch­min­imierung am Arbeitsplatz
  • die Ein­führung oder Weit­er­en­twick­lung neuer, sicher­er oder alter­na­tiv­er Arbeitsmit­tel oder Verfahren
  • vor­bildliche Ini­tia­tiv­en im Bere­ich der Schu­lung, Moti­va­tion und Mitarbeiterbeteiligung

Weit­ere Details zum Wet­tbe­werb und den Teil­nah­mebe­din­gun­gen hier.

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