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Cannabis wird legalisiert - Folgen für den Arbeitsschutz

Unterschiedliche Meinungen
Cannabis wird legalisiert — Folgen für den Arbeitsschutz

Cannabis wird legalisiert - Folgen für den Arbeitsschutz
Die Legalisierung von Cannabis spaltet ein wenig die Arbeitswelt. Foto: © ShutterDivision - stock.adobe.com

Die Ampelkoali­tion stellt ihr Pro­gramm unter das inno­v­a­tive Mot­to “Mehr Fortschritt wagen”.[1] Das klingt ver­lock­end. Doch nicht jede Entschei­dung der Koali­tion wird pos­i­tiv aufgenom­men. Viele Aspek­te wer­den noch disku­tiert, andere sind nahezu sich­er, so zum Beispiel die Legal­isierung von Cannabis. Nur wenige Vorhaben der Koali­tion spal­ten die Gemüter so sehr, wie diese Diskus­sion. Auch viele Arbeit­ge­ber und Arbeitss­chützer ste­hen der Cannabis-Legal­isierung kri­tisch gegenüber.

Immer­hin stellt Alko­hol am Arbeit­splatz seit Jahrzehn­ten ein Prob­lem dar, bei dem nie­mand wegschauen kann. 10 % der Arbeit­nehmer kon­sum­ieren über­mäßig viel Alko­hol,[2] wodurch die Konzen­tra­tion am Arbeit­splatz nach­lässt. 20 % aller Arbeit­sun­fälle sollen auf Alko­holkon­sum zurück­zuführen sein.[3] Ganz zu schweigen von den wirtschaftlichen Schä­den, die dadurch entste­hen. Ähn­liche neg­a­tive Fol­gen wer­den mit der Legal­isierung von Cannabis befürchtet. Ob mit der Cannabis-Legal­isierung tat­säch­lich mehr Arbeit­sun­fälle und wirtschaftliche Schä­den ein­herge­hen wer­den, lässt sich anhand ver­schieden­er Fak­toren beurteilen.

Haben die Pläne zur Cannabis-Legalisierung tatsächlich derart verheerende Auswirkungen auf die Arbeitsweise, wie von Arbeitgebern und Arbeitsschützern teilweise angenommen?

Im Koali­tionsver­trag heißt es: „Wir führen die kon­trol­lierte Abgabe von Cannabis an Erwach­sene zu Genusszweck­en in lizen­zierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qual­ität kon­trol­liert, die Weit­er­gabe verun­reinigter Sub­stanzen ver­hin­dert und der Jugend­schutz gewährleis­tet.“[4] Im Fokus ste­ht die Legal­isierung von Cannabis als Genuss‑, nicht als Suchtmittel.

Befür­worter der Legal­isierung posi­tion­ieren sich dahinge­hend, es sei kaum zu befürcht­en, dass mit der Legal­isierung von Cannabis mehr Men­schen zu dieser mod­er­at­en Droge greifen wür­den. Schon jet­zt boome der Cannabis-Kon­sum. Die Sub­stanz sei preiswert auf dem Schwarz­markt zu find­en, so dass das aktuelle Ver­bot kaum eine Hürde schaf­fen würde.[5] Die abschreck­ende Wirkung des Ver­botes kann allerd­ings nicht ganz von der Hand gewiesen wer­den. Wahrschein­lich wird der Schwarz­markt aber neben dem legalen Verkauf beste­hen bleiben. Einige Vertreiber wer­den sich bei ihrer Pro­duk­tion bzw. ihrem Ver­trieb nicht durch den Staat in die Karten schauen lassen oder Ein­nah­men von nun an ver­s­teuern wollen.

Nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 dür­fen Ver­sicherte sich durch den Kon­sum von Alko­hol, Dro­gen oder anderen berauschen­den Mit­teln nicht in einen Zus­tand ver­set­zen, durch den sie sich selb­st oder andere gefährden kön­nen. Gle­ichzeit­ig dür­fen Unternehmer nach § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 Ver­sicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.

Cannabis-Befür­worter führen auf, dass Cannabis nur in sel­te­nen Fällen am Arbeit­splatz kon­sum­iert werde. Erbrin­gen Arbeit­nehmer ihre Leis­tung wie gewohnt und käme es sehr vere­inzelt zu Fehlern oder Unfällen, so müsse dies – auch nach einem Kon­sum – nicht auf den Cannabis-Kon­sum zurück­zuführen sein. Der Cannabis-Kon­sum in der Freizeit lässt sich am Arbeit­splatz nur schw­er fest­stellen. Eine hohe Anzahl von Cannabis-Kon­sumenten erledigt ihre Auf­gaben am Arbeit­splatz eben­so sorgfältig wie Arbeit­nehmer, die keine Dro­gen kon­sum­iert haben. Daher erken­nen Arbeit­ge­ber in der Regel nicht, ob Arbeit­nehmer Cannabis zuge­tan sind oder nicht. Den­noch stellen diese Arbeit­nehmer für andere auf­grund der Cannabis-Wirkung eine Gefahr dar.

Ent­ge­gen der Argu­men­ta­tion der Cannabis-Befür­worter ist den Aufla­gen der Deutschen Geset­zliche Unfal­lver­sicherung von Arbeit­ge­bern und Arbeit­nehmern höch­ste Aufmerk­samkeit zu schenken. Die vorgestell­ten Nor­men fordern, die Gefahr durch Cannabis zu erken­nen und nachteilige Fol­gen zu ver­hin­dern. Das gemein­same Ziel von Arbeit­nehmern und Arbeit­ge­bern ist es, Arbeit­sun­fälle (und Beruf­skrankheit­en) zu ver­mei­den. Daher ist vor allem Inten­siv-Kon­sumenten von Cannabis nahezule­gen, Cannabis nur zu kon­sum­ieren, wenn während der Arbeit­szeit ihre voll­ständi­ge Aufmerk­samkeit gewährleis­tet ist. In solchen Fällen kann man jedoch nicht mehr von Genuss sprechen, son­dern von ein­er Sucht, welche es zu behan­deln gilt. Arbeit­ge­ber haben dafür zu sor­gen, dass durch Cannabis beein­trächtigte Mitar­beit­er ihre Tätigkeit ein­stellen und ihr Zuhause unversehrt erreichen.

Wie können Arbeitgeber den Cannabis-Konsum auffälliger Mitarbeiter feststellen?

Wird es zukün­ftig Cannabis-Schnell­tests geben? Das kön­nte eine Möglichkeit sein, die Arbeit­ge­ber in Betra­cht ziehen kön­nten, um auf einen Cannabis-Kon­sum zurück­zuführende Beein­träch­ti­gun­gen am Arbeit­splatz zu erken­nen. Kog­ni­tive oder motorische Störun­gen am Arbeit­splatz kön­nen aber auch andere Ursachen haben (z.B. Krankheit, Ein­nahme von Medika­menten). Generell gilt: Aus­fall­er­schei­n­un­gen eines Mitar­beit­ers sind am Arbeit­sort zu ver­mei­den. Sind diese tat­säch­lich auf einen Kon­sum von Cannabis zurück­zuführen, ist eine Kündi­gung nicht sofort zuläs­sig, vielmehr ist eine Abmah­nung als milderes Mit­tel oder eine sog­ar eine voraus­ge­hende Ther­a­pie im Falle ein­er Suchterkrankung erforder­lich.[6]

Aus Sicht von Arbeitss­chützern kann die Frage nach einem Dro­gen­test sehr heikel sein und das Ver­trauensver­hält­nis zwis­chen Arbeit­nehmern und Arbeit­ge­bern beschädi­gen. Deshalb wird Arbeit­ge­bern bei einem Ver­dacht auf einen über­höhter Cannabis- oder Alko­hol-Kon­sum emp­fohlen, ein Gespräch mit betrof­fe­nen Mitar­beit­ern zu suchen. Hier­für soll­ten Fachkräfte für Arbeitssicher­heit oder BGM-Teams Infor­ma­tio­nen bere­it­stellen und Präven­tiv­maß­nah­men einleiten.

Qualifizierung als Arbeitsunfall trotz Einfluss von Cannabis?

Kommt es trotz aller Vor­sichts­maß­nah­men zu einem Arbeit­sun­fall, so kann bei einem konkreten Ver­dachts­fall ein Cannabis-Test ange­ord­net wer­den. Im Gegen­satz zu Alko­holtests lässt sich allerd­ings lediglich fest­stellen, dass der Getestete irgend­wann Cannabis kon­sum­iert hat. Der genaue Zeit­punkt des Kon­sums sowie die Menge lassen sich nach derzeit­igem Stand nicht fest­stellen.6 In Härte­fällen kann es zu aufwändi­gen Bluttests kom­men. Wird Cannabis als Mitur­sache für einen Arbeit­sun­fall ver­mutet, so ori­en­tieren sich die Gutachter am THC-Wert im Blut. Wer mehr als ein Nanogramm THC im Blut hat, für den kann es zu arbeit­srechtlichen Kon­se­quen­zen kom­men. Zu berück­sichti­gen ist dabei, dass sich Cannabis nur sehr langsam abbaut, sodass der Kon­sum vom Vor­abend am Fol­ge­tag noch sicht­bare Werte anzeigt.6

Ob die Unfal­lver­sicherung die Kosten für den Unfall übern­immt, ist dann eine Ermessens­frage. Im Stre­it­fall entschei­det das Sozial­gericht. Eine Grund­satzentschei­dung existiert nicht. Es han­delt sich vielmehr um eine Frage, die vom Einzelfall abhängig ist.

Beispielsfall zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls trotz Cannabis-Konsums

Mit der Qual­i­fizierung als Arbeit­sun­fall trotz vor­ange­gan­genen Cannabis-Kon­sum set­zte sich das Sozial­gericht Osnabrück in einem Fall auseinan­der, in dem ein etwa 40-Jähriger Kläger gegen Mit­tag auf dem Weg von seinem Wohnort zur Arbeitsstelle in einen Verkehrsun­fall ver­wick­elt wurde. Der Kläger nutzte sein E‑Fahrrad, um zur Arbeitsstätte zu gelan­gen, und über­sah dabei einen von rechts kom­menden PKW. Dem Fahrer des PKWs war es nicht möglich, rechtzeit­ig abzubrem­sen, so dass es zur Kol­li­sion kam. Der Kläger hat­te am Vor­abend nach­weis­lich Cannabis kon­sum­iert. Er gab an, regelmäßig Cannabis zu kon­sum­ieren, weshalb die Wirkung nur wenige Stun­den andauern würde. Sein­er Mei­n­ung nach stand er zum Unfal­lzeit­punkt nicht mehr unter der Cannabis-Ein­wirkung. Er habe das Fahrzeug schlichtweg überse­hen. Die beklagte Beruf­sgenossen­schaft ging wegen des nachgewiese­nen THC-Wertes von 9 ng je Mil­li­liter im Serum hinge­gen von einem dro­genbe­d­ingten Fehlver­hal­ten aus.

Das Sozial­gericht beurteilte die Sit­u­a­tion anders: Es stellte fest, dass wegen der THC-Menge eine ver­botswidrige Hand­lung vor­lag, die jedoch den Schutz der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung nicht auss­chließe. Anders als bei Alko­hole­in­fluss gebe es nach dem Cannabis-Kon­sum keine klaren Erken­nt­nisse zur Cannabis-Dosis und deren Auswirkun­gen. Damit leg­en keine klaren Anhalt­spunk­te für eine Fahrun­tüchtigkeit des Klägers vor. Alleine auf­grund der Blu­tun­ter­suchung nach dem Unfall kann nicht davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass der Kläger zum Zeit­punkt des Unfalls fahrun­fähig gewe­sen sei. Dem Kläger sei aber vorzuw­er­fen, sich nicht an die Straßen­verkehrsor­d­nung gehal­ten zu haben, weil er die Straße über­quert hat­te, ohne den Rechtsverkehr zu beacht­en. Im direk­ten Zusam­men­hang mit dem Cannabis-Kon­sum ste­he dies jedoch nicht. Demzu­folge musste die Beruf­sgenossen­schaft die mit dem Vor­fall in Verbindung ste­hen­den Kosten übernehmen.[7]

Was können Arbeitsschützer tun, um Arbeitsunfälle oder grobe Arbeitsfehler unter Drogeneinfluss zu verhindern?

Arbeit­ge­ber und Fachkräfte für Arbeitssicher­heit haben keinen Anspruch darauf, das Pri­vatleben der Mitar­beit­er zu durch­leucht­en. Dies bedeutet auch, dass nichts gegen einen Cannabis-Kon­sum in der Freizeit unter­nom­men wer­den kann. Zur Ver­mei­dung von Arbeit­sun­fällen kön­nen Arbeit­ge­ber im Rah­men der Arbeitssicher­heit aber entsprechende Schutz­maß­nah­men ergreifen. Die fünf wichtig­sten Maß­nah­men im Überblick:

  1. Hin­weis an Mitar­beit­er, auf Mit­tel zu verzicht­en, die in eine Dro­gen­ab­hängigkeit führen (Cannabis, Alko­hol, Nikotin, Auf­putschmit­tel in Tablettenform…)
  2. Ver­bot von Alko­hol- und Cannabiskon­sum am Arbeitsplatz
  3. Auf­stellen ein­er Betrieb­svere­in­barung zur Suchtprävention
  4. Unter­weisung der Mitar­beit­er zum The­ma „Sucht­mit­tel“ sowie deren Folgen
  5. Hil­f­sange­bote für sucht­ge­fährdete Mitarbeiter

Umstände, die in der Corona-Pandemie zu vermehrtem Drogenkonsum führen können

Allein die Legal­isierung von Cannabis führt nicht zu einem ver­mehrten Dro­genkon­sum. Vielmehr sind es die Lebens- oder Arbeit­sum­stände, die das Suchtver­hal­ten fördern. Um nur ein Beispiel zu nen­nen: Arbeit­en im Home­of­fice war bere­its vor der Coro­na-Pan­demie eine Alter­na­tive zum täglichen Gang zum Arbeit­splatz. Jedoch waren es bish­er eher Einzelfälle. In Coro­na-Zeit­en wurde das Home­of­fice prak­tisch zur Pflichtübung. Das kommt nicht jedem zugute. Die Men­schen sind sich selb­st über­lassen. Die Absprache mit Kol­le­gen und Vorge­set­zten fehlt beina­he voll­ständig. Viele Beschäftigte fühlen sich Zuhause ver­mehrt ein­sam und allein­ge­lassen. Nicht jed­er ver­fügt über die aus­re­ichende Diszi­plin, seine Arbeit­sziele auch im Home­of­fice kon­se­quent zu ver­fol­gen. Einige ver­fall­en in ein Lot­ter­leben. Dies kann drama­tis­che Auswirkun­gen auf die Per­sön­lichkeit eines Men­schen haben. Fest ste­ht, dass während der Coro­na-Krise der Cannabis-Kon­sum stark angestiegen ist. Wer den ganzen Tag alleine Zuhause vor dem Lap­top ver­bringt, ist stärk­er sucht­ge­fährdet als Men­schen, die im öffentlichen Leben ste­hen.[8]

Dessen soll­ten sich Arbeit­ge­ber bewusst sein und fol­gende Punk­te berücksichtigen:

  • Sind die Mitar­beit­er im Home­of­fice in ein gutes soziales Umfeld einge­bun­den? Men­schen ohne soziale Kon­tak­te sind ver­stärkt suchtgefährdet.
  • Feste Zeit­punk­te für Videotele­fonate / ‑kon­feren­zen soll­ten vere­in­bart wer­den. Dies ver­hin­dert ein allzu läs­siges Arbeit­sleben, das Men­schen schneller zu Cannabis greifen lässt, und fördert den Kon­takt zwis­chen den Kol­le­gen im Homeoffice.
  • Feste Auf­gaben stellen: Damit Vorge­set­zte den Kon­takt zu den Mitar­beit­ern im Home­of­fice bess­er pfle­gen kön­nen, kön­nen täglich einige konkrete Auf­gaben gestellt wer­den, die in einem vor­ab fest­gelegten Zeitrah­men zu erledi­gen sind. Das fördert die Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen und lässt wenig Spiel­raum für über­höht­en Cannabis-Konsum.
  • Auf Zeichen acht­en: Sieht ein Mitar­beit­er immer häu­figer davon ab, seine Kam­era in Kon­feren­zen einzuschal­ten, kön­nte dies ein Zeichen dafür sein, dass er ger­ade ein Prob­lem entwick­elt. Feste Zeit­punk­te für Videokon­feren­zen stellen eine gute Möglichkeit dar, sich einen Ein­druck vom Zus­tand des Mitar­beit­ers zu verschaffen.

 Vorbildverhalten und Firmenkultur: Cannabis auf Betriebsfeiern?

Alko­hol auf Fir­men­feiern gehört in vie­len Unternehmen zum guten Ton. Ob sich mit der Legal­isierung von Cannabis auch die indi­vidu­elle Fir­menkul­tur verän­dern kön­nte, ist fraglich. Die Befürch­tung, Mitar­beit­er zukün­ftig zusam­men kif­f­end auf Betrieb­s­festen oder beim Kol­le­genge­burt­stag anzutr­e­f­fen, ist wohl den­noch eher unbe­grün­det. Mit der Legal­isierung dieser Droge erfol­gt noch lange kein ver­mehrter Zuspruch.

Und: Auch Vorge­set­zte kön­nen Cannabis-Kon­sumenten sein. Wer allzu offen den Cannabis-Kon­sum befür­wortet, muss jedoch davon aus­ge­hen, dass Mitar­beit­er Cannabis am Arbeit­splatz als ‘nor­mal’ ein­stufen und selb­st zur Droge greifen, was sich nachteilig auf die Arbeit­sergeb­nisse auswirken kann. Daher soll­ten vor allem Aus­bilder, Sicher­heits­beauf­tragte, Aus­bil­dungs­beauf­tragte oder Auszu­bilden­den­vertreter generell eine Vor­bil­drolle ein­nehmen und vom Kon­sum im Betrieb absehen.

Die größte Herausforderung von Unternehmen durch die legalisierte Cannabis-Abgabe

Viele Unternehmen ver­fü­gen über detail­lierte Sucht­präven­tion­spro­gramme. Die Furcht vor der Cannabis-Legal­isierung ist den­noch begrün­det. Vor allem junge Men­schen kön­nten sich durch falsche Rückschlüsse selb­st gefährden. Denn Cannabis ist heute eher pos­i­tiv als neg­a­tiv belegt. Diese Ein­stel­lung stellt das betriebliche Gesund­heits­man­age­ment vor ganz neue Her­aus­forderun­gen. Auf der einen Seite hof­fen viele Arbeit­ge­ber, dass die ver­harm­losende Darstel­lung von Cannabis auf gefes­tigte Per­sön­lichkeit­en trifft und zu keinem erhöht­en Kon­sum führt.

Es ist Fakt: Cannabis bleibt auch mit der Legal­isierung eine nicht unge­fährliche Sub­stanz, deren Ver­wen­dung immer gewisse Risiken für die eigene Gesund­heit und das gesamte Leben birgt. Es kann das Bewusst­sein und die Wahrnehmung erhe­blich beein­trächti­gen.[9] Vie­len Cannabis-Kon­sumenten ist nicht immer klar, dass es sich um eine Droge und nicht um ein Genuss­mit­tel han­delt, auch wenn Cannabis ein gewiss­es Wohlge­fühl erzeugt. Mit nach­lassender Wirkung kön­nen Entzugser­schei­n­un­gen und eine Abhängigkeit entste­hen, die sowohl psy­chis­che als auch kör­per­liche Fol­gen haben. Herz-Kreis­lauf-Erkrankun­gen, Angst­störun­gen, Depres­sio­nen oder Krebs sind häu­fige Spät­fol­gen von Dro­genkon­sum.[10]

Betrieb­svere­in­barun­gen soll­ten schon jet­zt dahinge­hend geän­dert wer­den, dass ein Arbeit­en unter Cannabis-Ein­fluss nicht geduldet wird. Diese soll­ten sich auch auf das Arbeit­en im Home­of­fice beziehen. Auch die Sucht­präven­tion muss um diesen neuen Stoff deut­lich erweit­ert wer­den. Sucht­präven­tion endet nicht mit dem Verzicht auf Cannabis. Vielmehr liegt die Vor­beu­gung in der Besei­t­i­gung der Ursachen, die Men­schen zu Dro­gen greifen lassen. Daher umfasst das BGM (Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment) auch nach­ste­hende Punkte:

  • Stress- und Burnoutvorbeugung
  • Acht­samkeit
  • Resilenz
  • Schmerzfrei­heit und kör­per­liche Gesamtgesundheit

Fazit

Ob die Legal­isierung von Cannabis tat­säch­lich zu den befürchteten Verän­derun­gen in Unternehmen führt, bleibt abzuwarten.

Fakt ist: So ver­schieden wie die Arbeit­nehmer ist auch der Umgang von Arbeit­ge­bern mit ihren Mitar­beit­ern. Während einige Unternehmen in ihren Beschäftigten auss­chließlich Leis­tungsträger sehen, ver­schaf­fen sich immer mehr Arbeit­ge­ber gerne einen Gesamtüberblick. Denn sie wis­sen: Nur gesunde Mitar­beit­er sind motiviert und leis­tung­sori­en­tiert. Daher ste­hen neben den Arbeit­nehmern auch Arbeit­ge­ber in der Pflicht, den Fokus auf die Gesund­heit der Mitar­beit­er zu richt­en. Die Legal­isierung von Cannabis ist ein Punkt, der in jedem Unternehmen zwis­chen Arbeit­nehmern und Arbeit­ge­bern umfassend the­ma­tisiert wer­den sollte.

 

Weit­ere Informationen:

BG Bausteine D 510 “Gefährdung durch stof­fge­bun­dene Suchtmittel”

DGUV Infor­ma­tion 206–009 Sucht­präven­tion in der Arbeitswelt – Hand­lungsempfehlun­gen (inkl.  beispiel­hafte Betriebsvereinbarung)

Fußnoten:

[1] Koali­tionsver­trag 2021 – 2025 zwis­chen der Sozialdemokratis­chen Partei Deutsch­lands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokrat­en (FDP).

[2] https://www.kenn-dein-limit.de/alkoholkonsum/alkoholkonsum-in-deutschland/

[3] https://www.alcoolautravail.ch/de/einige-zahlen-176

[4] Koali­tionsver­trag 2021 – 2025 zwis­chen der Sozialdemokratis­chen Partei Deutsch­lands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokrat­en (FDP), Seite 87.

[5] https://hanfverband.de/faq/welche-folgen-hat-der-schwarzmarkthandel-von-cannabis 

6 https://www.praktischarzt.de/untersuchungen/drogentest/wie-lange-ist-thc-nachweisbar/

[7] Sozial­gericht Osnabrück, Urteil vom 07.02.2019 – S 19 U 40/18.

[8] https://www.spiegel.de/karriere/alkohol-im-homeoffice-wie-leicht-man-in-die-sucht-rutscht-wo-man-hilfe-findet-a-aa7d67d6-ef9b-406f-8495–7033c699fe50

[9] https://www.drugcom.de/haeufig-gestellte-fragen/fragen-zu-cannabis/beeintraechtigt-cannabis-die-fahrtauglichkeit/

[10] https://www.patienten-information.de/kurzinformationen/cannabis

 

Autor: Dona­to Muro

d.muro@sicherheitsingenieur.nrw

Sicherheitsingenieur.NRW

 

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