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Warnungen über Cell Broadcast

Warnungen über Cell Broadcast
Schneller informiert im Katastrophenfall

Schneller informiert im Katastrophenfall
Cell Broadcast versendet Warnmeldungen an alle in einem bestimmten Abschnitt des Mobilfunknetzes befindlichen Mobilfunkendgeräte. Foto: © fotoslaz - stock.adobe.com

Am 26. Novem­ber hat der Bun­desrat eine Regierungsverord­nung zum Cell Broad­cast beschlossen. Dahin­ter ver­birgt sich eine Tech­nolo­gie, mit der im Katas­tro­phen­fall War­nun­gen an alle Mobil­funk­teil­nehmende ver­bre­it­et wer­den kön­nen, die mit ihrem Endgerät (Smart­phone und kon­ven­tionelles Handy) in ein­er Mobil­funkzelle einge­bucht sind. Und zwar ohne, dass spezielle Apps instal­liert sein müssen.

Cell Broadcast warnt digital und analog

Mith­il­fe des Warn­mit­telmix­es kön­nen Behör­den die Bevölkerung erre­ichen. Der Warn­mit­telmix ist wichtig: Denn nicht alle sind jed­erzeit über ein Smart­phone erre­ich­bar, weswe­gen im Katas­tro­phen­fall dig­i­tale und analoge Medi­en gle­icher­maßen informieren müssen. Rechts­grund­lage für die Verord­nung zum Cell Broad­cast ist eine Änderung im Telekom­mu­nika­tion­s­ge­setz. Zudem sind laut Bun­desrat konkretisierende Anforderun­gen des geset­zlich geforderten Leis­tung­sum­fangs und Rah­menbe­din­gun­gen festzule­gen, bevor mit der Umset­zung der neuen geset­zlichen Pflicht­en der Mobil­funk­treiber und ins­beson­dere der Imple­men­tierung der Cell-Broad­cast-Tech­nolo­gie in den öffentlichen Mobil­funknet­zen begonnen wer­den kann. Dies schaffe Pla­nungssicher­heit für Unternehmen und gewährleiste die fehler­freie Aussendung von War­nun­gen an Mobilfunkendgeräte.

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