Am 26. November hat der Bundesrat eine Regierungsverordnung zum Cell Broadcast beschlossen. Dahinter verbirgt sich eine Technologie, mit der im Katastrophenfall Warnungen an alle Mobilfunkteilnehmende verbreitet werden können, die mit ihrem Endgerät (Smartphone und konventionelles Handy) in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind. Und zwar ohne, dass spezielle Apps installiert sein müssen.
Cell Broadcast warnt digital und analog
Mithilfe des Warnmittelmixes können Behörden die Bevölkerung erreichen. Der Warnmittelmix ist wichtig: Denn nicht alle sind jederzeit über ein Smartphone erreichbar, weswegen im Katastrophenfall digitale und analoge Medien gleichermaßen informieren müssen. Rechtsgrundlage für die Verordnung zum Cell Broadcast ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz. Zudem sind laut Bundesrat konkretisierende Anforderungen des gesetzlich geforderten Leistungsumfangs und Rahmenbedingungen festzulegen, bevor mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichten der Mobilfunktreiber und insbesondere der Implementierung der Cell-Broadcast-Technologie in den öffentlichen Mobilfunknetzen begonnen werden kann. Dies schaffe Planungssicherheit für Unternehmen und gewährleiste die fehlerfreie Aussendung von Warnungen an Mobilfunkendgeräte.